Die Weinwirtschaft der Abtei Andlau im 16. Jahrhundert.

Auf die sakrale und weltliche Bedeutung der Abtei (FN 1) Andlau (FN 2) ist in der elsässischen Geschichtsschreibung immer wieder hingewiesen worden(FN 3). Vor allem E. Bécourt und Heinrich Büttner haben die Entwicklung der Abtei und ihres herrschaftlichen Umfeldes mehrfach thematisiert. Während sich Bécourt auf die Geschichte der Abtei im 14. und 15. Jahrhundert konzentrierte (FN 4), galt Büttners Hauptaugenmerk den Ursprüngen des territorialen Herrschaftsbereiches der Abtei und hier besonders dem schwäbisch-schwarzwäldischen Altbesitz (FN 5). Auch die sagenumwobene Entstehung der Abtei (FN 6) und die Vita ihrer heiliggesprochenen Gründerin Richardis (Richgard) (FN 7) sind häufig geschildert worden. Die wirtschaftliche Betätigung der Abtei, Schwerpunkt ihrer herrschaftlichen Bedeutung in den zahlreichen Orten der näheren und weiteren Umgebung, wurde bisher von der Forschung nicht eingehender untersucht. Lediglich Francis Rapp hat mehrfach auf den Rebbau und die Rentabilität dieses bedeutendsten Wirtschaftszweiges der Abtei hingewiesen (FN 8). Die ungünstige Quellenlage, die allgemein die Darstellung wirtschaftsgeschichtlicher Vorgänge im Mittelalter erschwert, ist auch in der Andlauer Überlieferung gegenwärtig. Das Andlauer Abteiarchiv wurde nach der Zerstörung 1789 und der Aufhebung der Abtei (FN 9) auseinandergerissen und gilt größtenteils als verloren (FN 10). Für die Betrachtung der mittelalterlichen Geschichte der Abtei kann man sich zunächst auf eine Reihe gedruckter Urkunden in den Alsatia Diplomatica von Schoepflin (FN 11), im Urkundenbuch der Stadt Straßburg (FN 12), in der Sammlung Würdtweins (FN 13) und in den Regesten der Straßburger Bischöfe (FN 14) stützen. Auch in den Werken von Brackmann (FN 15) und Kehr (FN 16) sind diverse Urkunden zur Geschichte der Abtei zu finden. Das gesamte erhalten gebliebene Urkunden- und Aktenmaterial der Abtei wird in den Archives Départementales du Bas-Rhin zu Straßburg verwahrt (FN 17), ebenso die Urkunden und Akten der Herren von Andlau (FN 18). Die wenigen für die Zeit des Mittelalters darin befindlichen Schriftstücke eröffnen aber nur einen sehr unvollständigen Einblick in die Geschichte, die Strukturen und die wirtschaftliche Bedeutung der Weinwirtschaft. Dies wird erst mit der beginnenden Neuzeit anders. Denn erst die mit dem Jahr 1500 einsetzende Überlieferung der Rechnungsbücher (FN 19) ermöglicht tiefere Einblicke in die Wirtschaftsgeschichte der Abtei im Allgemeinen und die Weinwirtschaft im Besonderen. Jetzt lassen sich Einzelheiten zum Umfang der Anbauflächen, zur Art der Bewirtschaftung, zum Personalsystem und dem Weinabsatz der Abtei erkennen. Aus diesem Grund konzentriert sich die folgende Untersuchung auf das 16. Jahrhundert. Ausgehend von einem kurzen Überblick über die mittelalterliche Geschichte der Abtei und ihres Grundbesitzes sollen im folgenden Struktur und Organisation der Weinwirtschaft vorgestellt werden. In einem Exkurs werden abschließend Auswirkungen des Bauernkrieges auf die Weinwirtschaft der Abtei aufgezeigt.

Die weltliche Herrschaft der Abtei wurde maßgeblich durch ihre eigentümliche Doppelstellung zwischen Reichs- und Papstabtei (FN 20) bestimmt. In dieses Beziehungsgeflecht waren zusätzlich noch die Bischöfe von Straßburg eingebunden. Großen Einfluß auf die Entwicklung der Abtei übten darüber hinaus die Herren von Andlau aus, die als Inhaber der wichtigsten Herrschaftsrechte in der Gemarkung Andlau in ein ständiges Konkurrenzverhältnis zur Abtei traten. Kaiserin Richardis unterstellte ihre Gründung im Jahr 881 zunächst dem päpstlichen Stuhl (FN 21), um damit der Abtei einen gewissen Schutz angedeihen zu lassen. Dieser Schritt könnte durchaus als Affront gegen das Königtum im Allgemeinen und ihren Ehemann im besonderen gedacht gewesen sein (FN 22), doch zwei Jahrzehnte später unterstrich auch der König seine Verbundenheit mit der Abtei (FN 23). Die geistliche und weltliche Protektion, die durch den Straßburger Bischof garantiert werden sollte (FN 24), konnte allerdings nicht verhindern, daß schon Ende des Jahrtausends benachbarte weltliche Herrschaftsträger ein Auge auf den reichen Besitz der Abtei warfen. Der um Hilfe angesprochene Papst Gregor V. (996-999) vertraute die Abtei dem Straßburger Bischof Widerold (992-999) an (FN 25), der den Schutz des Güterbestandes übernehmen (FN 26) und den Abteidamen eine ungestörte religiöse Entfaltung ermöglichen sollte. Eine durch Brand verursachte Zerstörung der Abtei im Jahr 1160 (FN 27) gab dem Kaiser Gelegenheit, seine Rechtsansprüche auf die Abtei erneut in Erinnerung zu bringen (FN 28). Der Übergang der Abteivogtei von den Grafen von Egisheim-Dagsburg an das Reich, der zwischen 1178 und 1212 stattgefunden haben wird (FN 29), und die mutmaßliche Erhebung der Äbtissin in den Reichsfürstenstand (FN 30), könnten Anlaß gewesen sein, den Straßburger Bischof auf den Plan zu rufen. Dieser versuchte zunächst, die Abtei an die Zisterzienser zu binden und damit wieder größeren Einfluß auf die Abtei zu gewinnen (FN 31). Er schreckte aber auch nicht davor zurück, die Reichsburg, den Sitz des kaiserlichen Regionalstatthalters im Ort, mit Waffengewalt zu zerstören (FN 32). Bischof Bertold von Teck (1223-1244) bemächtigte sich 1226/1227 der Herrschaft Egisheim-Dagsburg (FN 33). Bischof Heinrich III. von Stahleck führte die Politik seines Vorgängers fort. Er soll sich 1246 nicht nur elsässisches Reichsgut, sondern auch die Vogtei Andlau einverleibt haben, die er dann offensichtlich seinem Bruder Alexander von der Dicke zuspielte (FN 34). In der Zeit nach dem Ende der Staufer nutzten bekanntlich zahlreiche geistliche und weltliche Herren die Schwäche der Zentralgewalt, um Reichskirchengut an sich zu ziehen. Was die Abtei Andlau betrifft, waren in diese Politik nicht nur der Papst (FN 35) und der Straßburger Bischof (FN 36) involviert; auch die Herren von Andlau spielten sich, zunächst auf bischöflich-straßburgischer Seite, in den Vordergrund (FN 37). Doch langfristig drängten die Straßburger Bischöfe auf einen Ausgleich (FN 3). Es gelang König Rudolf von Habsburg (1273-1291) im Rahmen seiner Revindikationspolitik, die Herren von Andlau auf seine Seite zu ziehen (FN 39). Sukzessive führte er sie in die Statthalterschaft auf der Reichsburg (FN 40) und in das Schultheißenamt im Ort Andlau (FN 41) ein und übergab ihnen vielleicht schon zu dieser Zeit die Reichsvogtei über die Abtei (FN 42). Als Ausgleich für diese Überlassung wichtiger Herrschaftsrechte an das aufstrebende Herrengeschlecht könnte König Rudolf die Andlauer Äbtissin in den Reichsfürstenstand erhoben haben. Der Herrscher hätte mit dieser Ergebung, sollte sie zu dieser Zeit erfolgt sein (FN 43), die Reichsunmittelbarkeit der Abtei betont und die Abtei daraufhin durchaus dem Schutz des Straßburger Bischofs anvertrauen können (FN 44). Für die Abtei hatte dies freilich weitreichende Folgen: die Abhängigkeit vom Bischof (FN 45) wurde ebenso festgeschrieben wie - dies sollte sich im Laufe der Zeit zeigen - die Bindung der Abtei an die Stadt Straßburg (FN 46). Die Ministerialen von Andlau waren die typischen Vertreter eines aus unfreien Anfängen über die Zugehörigkeit zu einer geistlichen Dienstmannschaft aufgestiegenen Herrengeschlechts (FN 47). Mitglieder der Familie waren Lehnsträger des Reiches, der Abtei Andlau und verschiedener anderer Herren. Zudem verfügte die Familie selbst über einen ausgedehnten Lehnshof. Die Macht des Geschlechts gründete sich nicht nur auf einen umfangreichen Grundbesitz, sondern auch auf einen beachtlichen Burgenbesitz. Dieser erstreckte sich auf die Reichslehnsburg Andlau, die bischöflich-straßburgische Lehnsburg in Walff (FN 48), die 1334 vom Straßburger Viztum Rudolf von Andlau neu erbaute bischöflich-straßburgische Feste im Andlautal (Hoh-Andlau) (FN 49), auf die Spesburg (FN 50) und auf Burg Alsweiler/Orschweier (Orschwihr) (FN 51). Das enge Nebeneinander herrschaftlicher Interessen in zahlreichen Orten, in denen sowohl die Abtei als auch die Herren von Andlau über Rechte verfügten, schlug sich nicht nur in kleineren Unstimmigkeiten nieder (FN 52), sondern führte auch zu einer erbitterten Konkurrenz um die Herrschaft im Andlautal (FN 53) und die Verfügungsgewalt über die Burgen Hoh-Andlau (FN 54) und Spesburg (FN 55). Auch der Bereich des Weinbaus blieb von dieser Konfrontation nicht verschont. Über die jahrzehntelangen Auseinandersetzungen um die Zehntrechte in Andlau wird weiter unten noch zu berichten sein. Den Höhepunkt des Gegensatzes bildeten im späten 16. Jahrhundert die Bemühungen der Herren von Andlau, die Reformation im Bereich der Abtei durchzusetzen. Die herrschaftliche Bedeutung der Abtei und ihre wirtschaftliche Stärke beruhten von Anfang an auf einem ansehnlichen Grundbesitz, der hauptsächlich durch Erbschaften und Schenkungen zusammengekommen war. Als der spätere Kaiser Karl III. (893-929), der Sohn Ludwig des Deutschen (826-876), im Sommer 862 Richardis, die Tochter des Grafen Erchangar (FN 56) im Elsaß, heiratete (FN 57), bedachte der Schwiegervater die Braut mit einem großzügigen Wittum in Gestalt von Gütern am Kaiserstuhl, am Rande des Schwarzwaldes und im Breisgau (FN 58). Nach dem Zerwürfnis mit ihrem Gemahl (FN 59) gründete Richardis zwischen 880 und 884 die Abteikirche bei der bereits bestehenden Kirche St. Salvatoris in Eleon (FN 60). Die Morgengabe und dazu die vom Vater geerbten Güter (FN 61) bildeten die territoriale Grundlage der Stiftung. Zu diesen Erbgütern zählte Grundbesitz in Zellweiler, Meistratzheim (FN 62), Kräutergersheim und Walscheid in Lothringen mit einem großen Güter- und Waldkomplex in den Vogesen (FN 63). Vom Ehemann wurden die Klöster Bonmoutier (FN 64) und Etival (FN 65), aber auch Güter in (Mittel-)Bergheim (FN 66) dem Güterbestand der Abtei zugefügt. Die Entwicklung der einzelnen Besitzstücke der Abtei zwischen dem 9. und dem 16. Jahrhundert kann hier nicht im Detail nachvollzogen werden. Andlauer Besitz und Abteirechte lassen sich bis zu Beginn des 16. Jahrhunderts in einem Gebiet feststellen, das vom Meurthetal bei Etival durch das Breuschtal, von Bonmoutier über die weiten Waldgebiete um den Donon (FN 67) bis nach Marlenheim (FN 6) und Steinburg (Steingewircke) (FN 69) reichte und sich im Süden fast bis Mühlhausen (Mulhouse) erstreckte. Die alten Güter im Gebiet des Kaiserstuhls und des Schwarzwaldes waren zu dieser Zeit nicht mehr im Besitz der Abtei. An der Wende vom 15. zum 16. Jahrhundert lassen sich innerhalb dieses Bereiches landwirtschaftliche Aktivitäten der Abtei in Andlau selbst, in Barr, Bernhardsweiler, Birkenwald, Blienschweiler, Eichhofen, Ittersweiler, Kestenholz (Châtenois), Kintzheim, Kirchheim, Marlenheim, (Mittel-)Bergheim, Müttersholz, Nordheim, Nothalten, Odratzheim, Reichsfeld, Scherweiler, St. Pierre, Stotzheim, Tränheim, Waldolwisheim, Walff und Wisch (FN 70) feststellen (FN 71). In diesen Gemeinden wurden Getreide (Weizen, Roggen, Hafer, Gerste) und Wein (Rot- und Weißwein) entweder im Eigenbau kultiviert oder in Form von Pacht-, Lehn- und Zehnterträgen erwirtschaftet, hinzu kamen Einnahmen aus anderen Natural- und Geldeinkünften. Nach diesem kurzen Überblick über die Herrschafts- und Güterverhältnisse der Abtei wird nun die Weinwirtschaft, die einen Großteil der Abteieinkünfte ausmachte, in den Mittelpunkt der Darstellung gestellt.

Die Geschichte des elsässischen Rebbaus und seine lange Tradition sind in der Literatur ausgiebig gewürdigt worden (FN 72). Die Abtei Andlau reiht sich nahtlos in die Reihe der seit dem 9. Jahrhundert mit Weinbau befaßten geistlichen Institutionen ein. Ihr war der Weinbau dank der frühen Besitzübertragungen im Elsaß, in den Vogesen, im Breisgau und im Schwarzwald geradezu in die Wiege gelegt worden (FN 73). Obwohl nur bruchstückhafte Nachrichten über den frühen Weinbau in einzelnen Orten vorliegen (FN 74), wird man seine Bedeutung wohl nicht überschätzen dürfen (FN 75). In der Hauptsache diente der produzierte Wein wohl dazu, den Eigenbedarf der Abteifrauen, der Gesindetafel sowie des Gottesdienstes zu decken (FN 76). Der Aufschwung im Weinbau, der sich in der Zunahme der Rebfläche seit dem 12. Jahrhundert manifestiert, läßt sich aufgrund der ungünstigen Quellenlage im einzelnen für die Abtei Andlau nicht nachvollziehen. In einem undatierten, aber in das 14. Jahrhundert einzureihendem Zinsverzeichnis heißt es einmal: it(em) ein matte(n) ist zu rebe(n) gemachet [...] zu gute(r) stege (FN 77). Dies ist der einzige Beleg für die Anlage eines neuen Weinberges in dieser Zeit. Es ist fraglich, ob die Abtei an der Vergrößerung der Rebfläche, die im Elsaß im 14. Jahrhundert ihre größte Ausdehnung fand (FN 78), in bedeutender Weise partizipierte. Aufgrund eines allgemeinen finanziellen Engpasses mußte sich die Abtei von ihren jenseits des Rheines gelegenen, uralten Besitzungen trennen (FN 79). Inwieweit von dieser Schrumpfung des Grundbesitzes (FN 80) Weinanbauflächen betroffen waren und somit als Anzeichen einer Rebflächenverkleinerung zu deuten wären (FN 81), läßt sich nicht sagen, da über die zweifellos vorhandenen Weinbaugebiete der Abtei im rechtsrheinischen Gebiet so gut wie nichts bekannt ist. Auch die allgemein im Elsaß konstatierte Schrumpfung des Rebareals im 16. Jahrhundert vor allem im Sundgau und Nordelsaß, von der allerdings die Weinbauzone zwischen Marlenheim und Thann weniger betroffen war (FN 82), macht sich im Bereich der Abtei Andlau nur schwach bemerkbar. Die vom Andlauer Schaffner vorgeschlagene Veräußerung der wenig lukrativen und wirtschaftlich uninteressanten Pachtflächen (FN 83) deutet aber auf Verkleinerungstendenzen hin (FN 84). Nicht zuletzt kann die neben anderen Orten auch in Andlau feststellbare Änderung (FN 85) bisher gängiger Maße (FN 86), auf eine sich verschlechternde Ertragslage in der zweiten Jahrhunderthälfte und auf einen damit verbundenen Rückgang der Gesamtrebfläche hinweisen. In der Gemarkung Andlau und im Andlautal war die Abtei Andlau größter Weinbergbesitzer. Daneben verfügten aber auch einige Straßburger Stiftsherren (FN 87), das Kloster St. Agnes in Straßburg (FN 88LINK>), die Herren von Andlau und der Deutsche Orden (FN FN 89) über Weinareale (FN 90). Seit dem 11. Jahrhundert werden Weinbergslagen in Andlau genannt. Sie dienten grundsätzlich zur Kennzeichnung der Lage der betreffenden Rebfläche und weisen nicht auf eine beginnende Auffassung von lagenbezogener Qualität hin (FN 91). Als früheste Lage erscheint 1064 der Kastelberg (FN 92). Ihm folgt 1287 der Lerchenberg (FN 93). Seit dem 14. Jahrhundert erscheinen dann weitere Flurnamen, in den Weinbau bezeugt ist und die an dieser Stelle aufgelistet werden sollen:

Bergheim (FN 94)
zu nuwerute (FN 95)
in dem bieferbach bzw. Bien(er)baches burne zu den obersten hursten (FN 96)
zu guter stege (FN 97)
Pflenzer (FN 98)
Fleischbank (FN 99)
Rehe(n)bühl (FN 100)
Burg Krax (FN 101)
ste. Michels burne (FN 102)
das Büchselin (FN 103)
Steinberg (FN 104)
Lute(n)berge (FN 105)
Vogelsang (FN 106)
bi dem Malotz huse (Siechenhaus) (FN 107)
Walweg (FN 108)
Mönchberg (FN 109)
Wibelsberg (FN 110)
Münsterbrücke (FN 111)
Wilmutstal (FN 112)
Negelins Hof (FN 113)

Im Reben- und Zinsweinverzeichnis der Abtei aus dem Jahr 1575 werden weitere Lagen genannt (FN 114):

im alten hoff inn dem Ossenthal (?)

Andlautal im Premthal (?)

Apfelspach

Rebberg

Baulenberg, im Booß (?)

bey Rüemans burn Brandhof (inn dem Brandhoff)

Sägemühle (segemülin)

im brentz

Schelspach (Schellspach)

inn der Bych Schleif (schleuffen,schleiff, schleiffen)

Duttenberg (im Duttenberg, am Dutenberg)

Bychoven bann im schweiching

im erbengeim (?)

in der steigen

bey fleckenfelß

im Steinmant

inn den fröven

im Vorkenbühel (?)

Küsterhof (im Küsterhoff, Kusterhoff)

Becken bann

inn dem Vorst Kuttelberg (am Kuttelberg, Kutelberg)

Wiebelsbach (im Wybelspach)

Gesen (gesen, gessen)

Zwischenweg (Zwyschenweg)

Die zunehmende Zahl der Flurnamen wird zweifellos durch die günstige Überlieferung des 16. Jahrhunderts gefördert. Da die Flurnamen auch im 16. Jahrhundert durchweg die Lage der Weinäcker (FN 115) beschreiben, könnte man aus ihrer Zunahme eventuell auch schließen, daß einzelne Rebflächen parzelliert wurden und sich deshalb neue Flurbezeichnungen entwickelten. Belege für diese Mußtmaßung lassen sich freilich nicht beibringen. Der ersten erhaltenen Jahresabrechnung für das Wirtschaftsjahr 1500/1501 zufolge (FN 116) verfügte die Abtei über weitere im Eigenbau bewirtschaftete bzw. zu Pacht und Lehen vergebene Weinäcker in (Mittel-)Bergheim, Barr, Heiligenstein (FN 117), Eichhofen, Zell und Nothalten (FN 118), Blienschweiler (FN 119), Ittersweiler (FN 120) , Reichsfeld (FN 121), Bernhardsweiler, Scherweiler und Kintzheim. Andere Weinäcker, die Barth erwähnt, etwa in Dambach (FN 122), Börsch (FN 123), Gundolsheim und Orschweiler (FN 124) tauchen in der Abrechnung des Jahres 1500/1501 allerdings nicht auf. Auch Walff, wo sich nach Barth besonders viele Andlauer Reben befunden haben (FN 125), ist 1500/1501 noch nicht genannt. Die Weinerträge der aufgeführten Orte wurden aus dem Eigenbau, den verpachteten und verlehnten Weinäckern sowie den Einnahmen aus dem Zehnt erzielt. In Tabelle 1 sind die gesamten Weinerträge, soweit sie aus den Rechnungsbüchern hervorgehen, zusammengestellt. Die Aufstellung zeigt, daß die Erträge im Laufe des Jahrhunderts deutlich abnahmen. Welche Gründe für den zum Teil sprunghaften Rückgang der Weinmengen verantwortlich gemacht werden können und welche Auswirkungen dies auf die Wirtschaftsführung der Abtei hatte, soll im Folgenden untersucht werden. Deshalb gilt es zunächst, die Struktur der andlauischen Weinwirtschaft etwas näher zu betrachten.

Die Rechnungsbücher des 16. Jahrhunderts erlauben keine klare Unterscheidung hinsichtlich der Erträge aus den verschiedenen Anbau- bzw. Leiheformen wie Eigenbau, Pacht, Lehen oder Zehnt (FN 126). Die Schreiber der Rechnungsbücher waren vornehmlich an der Dokumentierung der Erträge interessiert. Eine Differenzierung der jeweiligen Einnahmeart war für sie nicht relevant. Auch bei der Aufstellung der Abteikosten werden Aufwendungen für den Eigenbau und die Zehnt- und Pachteintreibung zuweilen ohne erkennbare Systematik miteinander vermischt. Der allgemeine Aufbau der Rechnungsbücher und gelegentlich am Rand hinzugefügte Bemerkungen lassen aber zumindest bis zum Jahr 1520/1521 Rückschlüsse auf die Verteilung der Anbauarten und Leiheformen in den Weingemeinden der Abtei zu.

Wie bei vielen größeren Grundherrschaften (FN 127), ist auch in Andlau der Anteil der selbstbewirtschafteten Weinanbaufläche schwer zu bemessen, da Eigenbau, verpachtete Weinäcker und Zehntweinäcker in ein und demselben Ort zu finden waren. Eigenbewirtschaftete Rebflächen sind 1520/1521 in Andlau selbst, in (Mittel-)Bergheim, Barr, Heiligenstein, Eichhofen, Zell und Nothalten, Blienschweiler, Ittersweiler, Reichsfeld, Bernhardsweiler, Scherweiler und Kintzheim anzutreffen. Der Umfang des eigenn gewehß wird an keiner Stelle der Rechenbücher ausdrücklich genannt. Um aus den kumulierten Summenangaben der Weine die eigenbewirtschafteten Flächen isolieren zu können, wurde zu einer Hilfskonstruktion gegriffen, die - da methodisch mit Unwägbarkeiten behaftet - keine exakten Ergebnisse bieten kann, zumindest aber eine ungefähre Vorstellung von der Größenordnung des Eigenbaus in der Weinwirtschaft der Abtei gibt. Grundlage der Vorgehensweise war, daß im Rechnungsbuch von 1500/1501 unter der Rubrik "[...] win zins und zehenden ann allen enden dem stifft gefallen und ouch eigenn gewehß" gelegentlich hinter den Fuderangaben in den einzelnen Orten erklärende Zusätze wie "zu zehenden", "in zinsen" oder "zu uns(er)m teill gefallen" erscheinen. Wenn man davon ausgeht, daß diese Benennungen mit Zehnt- bzw. Zins- und Pachterträgen übereinstimmen, können fehlende Zusätze bzw. die mehrmals auftauchende Erklärung "hatt die ocht und der schrott(er) geben" (FN 128) als Indikator für in Eigenbau bewirtschaftete Fluren angenommen werden (FN 129). Aufgrund dieser Vermutung ergibt sich folgende Aufstellung, die den Anteil der Eigenbaufläche bis 1521 umreißt (FN 130) [Tabelle 2]
Der Anteil des Eigenbaus blieb, gemessen an den Gesamterträgen der Abtei, zwischen 1500 und 1521 fast gleich und betrug durchschnittlich 7,5 %. Für die folgenden 57 Jahre lassen sich hierzu aufgrund fehlender Quellen zwar keine näheren Angaben machen, die Höhe der Rebbau- bzw. Herbstkosten deutet aber daraufhin, daß sich der Anteil der in Eigenbau bestellten Wingerte kaum verändert hat. Dies gilt wohl auch, wenn man Teuerungen und Kostensteigerungen im Laufe der Zeit in Rechnung stellt und berücksichtigt, daß sich Rebbaukosten fast stets auf die Pflege der abteieigenen Weinberge bezogen, während unter den Herbstkosten auch Beträge zu finden sind, die zwar das Weingeschäft betrafen, sich aber nicht zwangsläufig nur auf eigenbewirtschaftete Rebflächen beziehen mußten. Bezeichnenderweise wird nach 1521 nicht mehr zwischen Rebbau- und Herbstkosten unterschieden, sondern es werden nur noch die Aufwendungen für den Rebbau notiert. Auch in den letzten drei Jahrzehnten blieb der Anteil der in Eigenbau kultivierten Rebfläche ungefähr gleich, da die Ertrag-Kostengegenüberstellung wie zu Beginn des Jahrhunderts den durchschnittlichen Wert von 7,5 % aufweist. Die eigenwirtschaftlich bebaute Weinfläche war in der Gemarkung Andlau am größten, es folgten (Mittel-)Bergheim, Barr und Blienschweiler, während der Anteil in Kintzheim und Scherweiler am kleinsten war (FN 131). Der Umfang des Eigenbaus lenkt das Interesse auf dessen Wirtschaftlichkeit. Die Eigenbewirtschaftung von Klosteräckern erbrachte im Wirtschaftsjahr 1500/1501 einen Ertrag von 14 Fuder und 8 Ohm. Auf dem Weinmarkt verkauft, hätte diese Menge bei dem in diesem Jahr zu erzielenden Fuderpreis (FN 132) von 3,3 Pfd. ca. 47 Pfd. in die Abteikasse gebracht. Gemessen an den Gesamteinnahmen in Höhe von über 1.220 Pfd. machte die Eigenbewirtschaftung also gerade einmal 3,8 % aus. Stellt man darüber hinaus dem angenommenen Ertrag in Höhe von 47 Pfd. die Kosten für Rebbau und Herbsten gegenüber, deutet sich ein wirtschaftliches Mißverhältnis an. Da die Rebbau- bzw. Herbstkosten sich auf ca. 90,8 Pfd. beliefen, wären pro im Eigenbau erwirtschaftetem Fuder Wein 6,3 Pfd. Kosten entstanden. Die Produktionskosten hätten somit den potentiellen Verkaufswert fast um das Doppelte überstiegen. Im Rechnungsbuch von 1520/1521, in dem sich zum letzten Mal eigenbewirtschaftete Reben erfassen lassen, ist dieses Verhältnis noch ungünstiger, obwohl der zu erreichende Verkaufspreis mit 6,7 Pfd. pro Fuder fast doppelt so hoch angesetzt werden kann. Die erwirtschafteten 8 Fuder und 10 Ohm entsprachen einem Geldwert von fast 57 Pfd. Gemessen an den Rebbau- und Herbstkosten dieses Jahres in Höhe von 94,5 Pfd. kostete jedes erwirtschaftete Fuder aus dem Eigenbau 11,1 Pfd. Auch hier können mögliche Steigerungen der Lohn- und Gestellungskosten nicht unmittelbar in den Kostenvergleich einbezogen werden, da nähere Angaben zu ihrer Größenordnung in Andlau nicht beigebracht werden können. Wenngleich die Menge der in Eigenwirtschaft prodzuierten Weine nicht zuverlässig angegeben werden kann und sich die in den Büchern genannten Herbstkosten nicht notwendigerweise nur auf den Eigenbau beziehen, deutet der Kosten-Nutzen-Vergleich doch an, daß der Eigenbau in Andlau ein Zusatzgeschäft war. Die potentiellen Erträge standen in einem wirtschaftlich ungünstigen Verhältnis zu den Bewirtschaftungskosten. Freilich bleibt es fraglich, ob in diesem Bereich Wirtschaftlichkeit überhaupt intendiert war. Denkbar ist, daß die Abtei sich den 'Luxus' von eigenbewirtschafteten Weinbergen erlaubte, um direkten Einfluß auf die Pflege solcher Weinäcker zu behalten. Der so gewonnene wahrscheinlich qualitativ hochwertige Wein diente wohl dem Eigenverbrauch der Äbtissin und der Abteidamen, zur Bewirtung von Gästen und dem Meßdienst. Die Unwirtschaftlichkeit des Eigenbaus fiel ohnehin nicht sonderlich ins Gewicht, da sich die Kosten in Grenzen hielten. Die Rebbaukosten lagen bis in die 20er Jahre im Mittel bei weniger als 20 Pfd. pro Jahr, die Herbstkosten machten durchschnittlich 65 Pfd. pro Jahr aus. Zwischen 1500 und 1521 wurden also gerade einmal 10 Prozent der Gesamtausgaben für den Eigenbau aufgewendet. Für die Jahre 1577-1590 betrug dieser Wert sogar nur 7,5 Prozent. Dem bescheidenen Umfang des Eigenbaus entspricht die ebenso spärliche Überlieferung hinsichtlich der Pflege dieser Wingerte und ihrer Pflanzen. Den spätmittelalterlichen Quellen ist so gut wie nichts über die Behandlung der Reben zu entnehmen (FN 133). Eine Weinbauordnung wie man sie etwa aus Colmar (1438) und Straßburg (1471) aus dieser Zeit kennt (FN 134), ist für die Abtei Andlau nicht überliefert. Erst die Rechnungsbücher des 16. Jahrhunderts nennen einzelne Arbeitsgänge, die in den Weinbergen zu erledigen waren. So wurde 1500/1501 das ruren, rumen, verhegen (verhecken), Weinbergpfähle bereiten (FN 135), hacken, sticken, biegen, schniden, stecken (FN 136), hefften, ymben (FN 137) und ziegen (FN 138) festgehalten. Dazu kamen andere Tätigkeiten, wie etwa einen karch mit stecken in den schröter [zu] faren oder eine kest der schröter [zu] buwen. Die Spezifizierung der einzelnen Tätigkeiten im Weinberg beschränkt sich allerdings auf die ersten Jahren des 16. Jahrhunderts (FN 139). Deshalb lassen sich auch nur für diesen Zeitraum nähere Angaben zum Arbeitsaufwand machen. Die folgende Tabelle beinhaltet zunächst den Kostenaufwand für einzelne Arbeitsschritte in Andlauer Weinäckern und sodann den prozentualen Anteil der Aufwendungen an den Gesamtrebbaukosten (FN 140) des betreffenden Wirtschaftsjahres. [Tabelle 3]
Die Bodenbearbeitung (rühren, hacken, räumen, graben) beanspruchte meist mehr als die Hälfte aller Kosten. Die Arbeiten an den Reben selbst stiegen im Jahr 1502/1503, in dem der Boden auffallend wenig (32,4 %) bearbeitet wurde, überdurchschnittlich an und nahmen fast 50 % der Kosten in Anspruch. Der hohe Kostenaufwand für die Bereitstellung der Pfähle in den Jahren 1501/1502 und 1503/1504 ist wohl in beiden Fällen auf eine verstärkte Neusetzung zurückzuführen. Da die aufgeführten Düngvorgänge in nicht näher genannten Wingerten erfolgten, lassen sich keine Aussagen über die Häufigkeit des Mistens und die Organisation der Mistfuhren selbst (FN 141) machen. Die Beschaffung des Düngers wird aufgrund der ständigen Haltung von Pferden, Kühen und Schweinen aber keine größeren Schwierigkeiten verursacht haben. Die Anzahl der Personen, die mit der jeweiligen Arbeit im Weinacker betraut waren, ist aus den Quellen nicht zu ersehen. Zwar werden summarisch entstandene Kosten mitgeteilt (FN 142), es läßt sich aber noch nicht einmal annähernd die Gesamtzahl der Arbeiter in der Eigenwirtschaft ermitteln. Denn zu den Kosten im Weinacker kamen noch weitere Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Herbsten anfielen und vom Kloster bezahlt werden mußten. Dazu gehörten etwa Trinkgelder für die Knechte (FN 143), Zahlungen an zusätzliche Tagelöhner bei der Lese (FN 144), Gelder für die Verpflegung der Arbeiter (FN 145) sowie Leistungen für den Transport des geherbsteten Weins in die Abteikeller (FN 146) und weitere bei der Lese anfallende Arbeiten (FN 147). Während sich die vorstehende Angaben zu den Arbeitskosten ganz auf die Weinäcker in Andlau und Umgebung bezogen, führt die nachstehende Tabelle, die beim Herbsten anfallenden Kosten auch für die in Eigenbewirtschaftung kultivierten Weinäcker in den einzelnen Dörfern auf (FN 148) [Tabelle 4]
Der relativ gleichbleibende Kostenspiegel in den einzelnen Orten deutet auf eine sich wenig verändernde personelle und geographische Struktur der im Eigenbau kultivierten Weinanbauflächen hin. Der hohe Betrag für das Jahr 1502/1503 deckt sich mit den Werten der für den Bereich Andlau gewonnenen Ergebnisse (FN 149). Ein Grund für diese Kostensteigerung könnte die Neuanlage von Weinbergen sein. Die erhöhten Kosten für Weinbergspfählen weisen in diese Richtung. Weitere Belege, die diese Annahme stützen, lassen sich aber nicht anführen.

Im Gegensatz zum Eigenbau, der nur einen geringen Teil der Andlauer Rebflächen umfaßte, flossen der Abtei wesentlich größere Weineinnahmen aus dem Zehnt zu. Nach Ansicht von Francis Rapp war die Abtei im 15. Jahrhundert wirtschaftlich auf die Zehnteinkünfte angewiesen, um die Verluste aus den eigenwirtschaftlich betriebenen Weinäckern ausgleichen zu können (FN 150). Die Zehnteinkünfte der Abtei machten jedenfalls einen beachtlichen Teil der Gesamteinnahmen an Trauben bzw. Most aus. Die Einkünfte aus Zins und Zehnten sind in den Auflistungen der klösterlichen Buchführung nur selten klar voneinander zu scheiden. So bleibt es in vielen Fällen unsicher, ob die eingetragenen Abgaben von klostereigenen Weingärten stammen, einen Zins darstellen oder dem Zehnt zuzuschreiben sind. Viele Angaben sind darüber hinaus lückenhaft (FN 151) und Zehnterträge sind seit dem 2. Viertel des 16. Jahrhunderts überhaupt nicht mehr in den Rechnungsbüchern vermerkt. Tabelle 5 stellt folglich nur einen Versuch dar, den Weinzehnt in einzelnen Orten näher zu bestimmen (FN 152).
Bei vorsichtiger Deutung der vorstehenden Auflistung, zeigt sich, daß sich die Zehnteinnahmen im Abrechnungszeitraum 1500/15001 auf ca. 112 Fuder Wein beliefen. Die unsicheren bzw. nicht eindeutig dem Zehnt zuzuordnenden Mengenangaben wurden bei der Addition außer Acht gelassen. Gemessen am Gesamtertrag der Abtei (ohne Kellerbestände aus dem Vorjahr) in Höhe von 187,1 Fuder, wären ca. 60 % der Weineinnahmen dieses Wirtschaftsjahres aus den Zehntlieferungen gekommen. Gemessen an den Gesamtweinbeständen der Abtei (inkl. Kellerbestände) in Höhe von 478 Fuder hätte der Zehnt immer noch fast ein Viertel der Weinbestände ausgemacht. Die Vergleichswerte für die kommenden Jahre geben dagegen ein sich wandelndes Bild wieder. So ergibt sich bei der Addition der nachweisbaren Zehnterträge des Jahres 1503/1504 lediglich ein Prozentsatz von 52 %. Wenngleich die Errechnung von Prozentzahlen angesichts des unsicheren Datenbestandes ohnehin problematisch bleibt, so ergibt sich daraus immerhin eine grobe Einschätzung der Höhe der Zehnteinnahmen. In allen Zehntorten, die Dörfer Reichsfeld und Bernhardsweiler vielleicht ausgenommen, ist eine rückläufige Tendenz der Zehnterträge festzustellen. Obwohl aus der Gemarkung des Ortes Andlau die meisten Zehnteinnahmen kamen und deren Vereinnahmung dank zentralisierter Erhebung eigentlich wenig Schwierigkeiten bereitet haben dürfte (FN 153), war es für die Abtei im 16. Jahrhundert generell ein mühevolles Unterfangen, den ihr zustehenden Zehntwein auf den Zehntäckern zu erhalten (FN 154). Dies lag weniger an einer eingeschränkten Verfügungsgewalt über bestimmte Zehntrechte (FN 155), sondern vielmehr am schwachen Durchsetzungsvermögen der Verwaltung im Bereich der Zehnteintreibung. Dieses Defizit an herrschaftlicher Gewalt hatte schon im 14. Jahrhundert maßgeblich dazu beigetragen, daß sich die Abtei von ihrem jenseits des Rheines gelegenen, uralten Besitzungen trennen mußte (FN 156). Doch auch im Nahbereich gelang es der Wirtschaftsverwaltung nicht, Effizienz herzustellen. Ansätze einer Dezentralisierung sind durchaus zu erkennen: in den Orten, in denen ein örtlicher Zehntknecht für den Einzug des Zehnten verantwortlich war, wurden die Zehnteinkünfte in einem gesonderten Verzeichnis eingetragen. Wer seinen Weiß- oder Rotwein nicht ordnungsgemäß verzehntete, wurde sofort dem Abteischaffner angezeigt. Aber diese Einbeziehung lokaler Verwaltungsstellen führte zu Abstimmungsschwierigkeiten mit der Zentralverwaltung. Denn nur so ist es zu erklären, daß in einigen der zentral geführten Rechnungsbüchern, die gewöhnlich sämtliche Ein- und Ausgaben des Klosters enthielten, einzelne Zehntorte überhaupt nicht oder mit offensichtlich unvollständigen Angaben aufgeführt sind. Es bleibt im Dunkeln, ob Zehnteinkünfte überhaupt nicht eingingen oder entsprechende Mitteilungen der Lokalverwaltung bei der Rechnungslegung durch den Schaffner noch nicht vorlagen. Tatsache ist, daß die Buchführung der Abtei in einigen Fällen unvollständig blieb. Für die prekäre Lage bei der Zehnteintreibung waren in erster Linie die Herren von Andlau verantwortlich, die als Orts- und Gerichtsherren maßgeblich die wirtschaftlichen Geschicke der Region beeinflußten. Der Zehntstreit, der seit 1442 in den Quellen dokumentiert ist (FN 157), entzündete sich vordergründig an den Modalitäten der Zehnteintreibung, spielte aber auch nachhaltig in die Waldnutzung (FN 158), das Ausschankrecht, die Erhebung des Zolls und Ungeldes sowie die damit verbundene Marktgerechtigkeit hinein (FN 159). Andere strittige Punkte wie etwa die Ausübung der Hochgerichtsbarkeit, die Besetzung des Schultheißenamtes (FN 160), die Fischereinutzungsrechte, die Kompetenzen im Andlauer Dinghof (FN 161) sowie im Hof und Dingericht zu Walff standen ebenfalls im Zusammenhang mit dem Kampf um die Orts- und Gebietsherrschaft (FN 162) und weisen auf die wirtschaftspolitische Dimension der gesamten Auseinandersetzung hin. Grundsätzlich entzündete sich der Zwist an der Frage, wer den Zehnt einnehmen durfte, die Abtei als Zehntherr oder die Herren von Andlau als Lehnsinhaber der Zehntgerechtigkeit, die den Zehnt zunächst vereinnahmen und dann an die Abtei abführen mußten. Die Herren von Andlau hatten Tatsachen geschaffen und den Zehnt in Andlau, Bernhardsweiler und Reichsfeld zunächst vereinnahmt. Dabei zogen sie von jeweils 14, 15 oder 16 fl einen fl als Zehnt ein. Doch plötzlich erschien auch der andlauische Schaffner in den Zehntorten, erfragte die Weineinnahmen und forderte darauf basierend den Zehnt. Äbtissin Sophie von Andlau (1412-1444) ließ dabei von 10 fl einen fl einfordern. Damit war der Rahmen der Auseinandersetzung abgesteckt. Zum einen ging es darum, wer den Zehnt in den Zehntorten einsammelte, zum anderen um die Höhe des Zehnten. Zusätzlich herrschte Uneinigkeit darüber, ob der Zehnt in Geld oder in einer Weinabgabe zu entrichten war. Da keine Einigung zu erzielen war, bemühte man ein Schiedsgericht. Der daraufhin geschlossene Vergleich bestimmte, daß die Andlauer Leute in den genannten drei Orten von 12 Ohm verkauften Weins jeweils den Gegenwert für ein Ohm in Geld als Zehnt zu zahlen hatten. Wer seinen Zehnt nicht oder nicht vollständig entrichtete, konnte vom Abteischaffner zur Rechenschaft gezogen werden (FN 163). Der Kompromiß regelte zwar Höhe und Zahlungsart des Zehnten, er verhinderte aber nicht, daß die Herren von Andlau weiterhin die Zehnteintreibung kontrollierten (FN 164). Deshalb verfolgte die Abteileitung wenig später eine andere Strategie. Sie versuchte Ende der 60er Jahre, die Zehntabgabe generell von einer Weinlieferung auf eine Geldabgabe umzustellen und gleichzeitig eine neues Weinmaß einzuführen. Denn damit konnte die Abtei, die stets auf Befreiung von Zoll und Ungeld für Abteikäufe und -verkäufe pochte (FN 165), den Zehnt direkt bei den Zehntpflichtigen einfordern. Damit gedachte sie die Kompetenzen der Herren von Andlau zu übergehen und den vollständigen Eingang der Zehntforderungen zu gewährleisten (FN 166). Diese wehrten sich mit dem Argument, daß die Neuerungen der Äbtissin gegen Herkommen und Gewohnheit gerichtet seien. Inwieweit die Unsicherheit dieser Zeit (FN 167) eine Rolle bei den Überlegungen der Abteileitung spielte und der verstärkte Wunsch nach Bargeld eine Reaktion auf die möglicherweise gefährdeten Zehntspeicher war, läßt sich nicht sagen. Die Herren von Andlau legten ihre Ansichten beim öffentlichen Notar Johann Kageneck in Blienschweiler nieder (FN 168) und hielten, da sie sich im Recht fühlten, die Zehntpflichtigen an, der Abtei die geschuldeten Zahlungen vorerst zu verweigern. Die Zielrichtung der beabsichtigten Umstellung des Zehnten von einer Wein- zu einer Geldabgabe ergibt sich aus einer Schlichtung des Pfalzgrafen Friedrich I. bei Rhein (1451-1476) vom Jahr 1469 (FN 169). Dieser warf der Äbtissin zwar unbilligkeit gegenüber den Zehntpflichtigen vor, gab ihr aber grundsätzlich Recht. Diejenigen, die auf Anraten der Herren von Andlau den Zehnt zurückgehalten hatten, mußten die ausstehenden Beträge binnen Monatsfrist nachzahlen. Eberhard von Andlau wurde aufgefordert, der Abtei Andlau einen neuen Lehnsrevers über Tal, Zwing und Bann Andlau sowie das Schultheißenamt auszustellen (FN 170). Der Äbtissin wurde das Recht zugestanden, Außenstände im Bereich des Bannweines mit eigenen Zehnteintreibern (boten) zu pfänden (FN 171). Die geplante Maßänderung wurde dagegen vom Pfalzgrafen verworfen und untersagt (FN 172). Damit hatte die Äbtissin einen wichtigen Etappensieg errungen und konnte es sich leisten, den Herren von Andlau in einem anderen Punkt entgegenzukommen. Obwohl die Äbtissin der Überzeugung war, daß Weinsticher (FN 173) und Weinlader im Bereich Andlau durch die Gemeinde gesetzt werden mußten, gestand sie dieses Recht fortan den Herren von Andlau zu (FN 174). Lange konnte sich die Abtei über ihren Teilerfolg nicht freuen. 1525 verkaufte die Äbtissin Kunigunde von Reinach (1494-1537) auß beweglichen ursachen und merckhlicher nothurft den der Abtei gehörenden Weinzehnten zu (Mittel-)Bergheim dem Niclas Ziegler, Herr zu Barr, Vizekanzler des Reiches und Landvogt in Ober- und Niederschwaben und nahm von der Verkaufsmasse lediglich den sog. Kastelberger Zins sowie Reben und Güter in Barr aus (FN 175). Grund für diesen Schritt werden auch zu diesem Zeitpunkt die schleppenden bzw. ausbleibenden Zehntzahlungen gewesen sein (FN 176), die sich Jahrzehnte später etwa in Walff (FN 177) oder in Eichhofen (FN 178) fortsetzten und teilweise die Zahlungsfähigkeit der Abtei in Frage stellten (FN 179). Der Streit mit den Herren von Andlau über die Einsammlung des Zehnten wirkte sich in der Zehntpraxis äußerst nachteilig aus. Offensichtlich war die Zehntverwaltung der Abtei nicht mehr in der Lage, zur Lesezeit in allen Zehntorten zur Stelle zu sein und den Zehnten von den Erträgen abzuteilen. Der sich daraus zwangsläufig ergebenden schlechten Zahlungsmoral der Zehntpflichtigen versuchte der Abteischaffner durch direkte Einflußnahme, etwa in Walff (FN 180), zu begegnen. Am Erfolg einer weiteren Maßnahme der Abtei, die Zahlungsmoral zu heben, darf man dagegen durchaus Zweifel hegen. So glaubte man, die zins- und zehntpflichtigen Schuldner, die ihren Wein in der Abteitrotte in Andlau anliefern mußten (FN 181), durch die Reichung eines kostenlosen Trunkes, zur pünktlichen Zahlung animieren zu können (FN 182). Der Streit um Zoll, Ungeld und Zehnt in der Andlauer Gemarkung war auch zum Ausgang des Jahrhunderts keineswegs beigelegt. Jetzt stand die Frage im Vordergrund, ob Zoll, Weg und Ungeld abtei-andlauisches Lehen der Herren von Andlau oder Reichslehen waren (FN 183). Auch der langjährige Streit, ob der Zehnt an die Herren oder die Abtei abgeliefert werden mußte, war noch nicht beigelegt. In der Schlichtung (FN 184) vom 14.12.1600 wurde bestimmt: Der Zehnt sollte "von der trotten oder aus dem faß" entrichtet werden und zwar "lautern getrotten unverfelschten so guten weins als an jedt wederm orth gewachsen". Wer den Zehnt nicht zahlte, mußte der Abtei eine Strafe in Höhe von 20 fl. entrichten. Damit wurde klar, daß die Abtei weiterhin Anspruch auf den Zehnt hatte, ihr aber die Kontrolle über die Höhe weitgehend entglitten war. Offensichtlich war bei zahlreichen Lesen kein Beauftragter der Abtei anwesend, um den Zehnten abzumessen. Es verwundert nicht, daß bei dieser Verwaltungspraxis die Zehnteinkünfte drastisch sanken. Die Schuldner brauchten nicht einmal mehr den Wein von den Zehntäckern zu nehmen, sondern konnten irgendeinen Wein bei der Abtei abliefern. Daß gelegentlich eine Zusicherung verlangt wurde, der Zehntwein habe von guter Qualität zu sein, wirft Licht auf die wohl tatsächlich herrschende Lieferpraxis.

Gut ein Drittel der abtei-andlauischen Reben war an Pächter vergeben (FN 185), die den jährlich zu zahlenden Grundzins auf zwei Arten ablieferten. Es gab Pächter, die ungeachtet der Ertragsmenge eine Fixpacht zu entrichten hatten. Dies traf etwa für Weinäcker in Andlau selbst und in Scherweiler zu. Die Mehrzahl der Pächter lieferten aber nur einen bestimmten Teil ihres Ernteertrages als Zins ab. Die Pacht wurde allgemein in Wein, nicht in Trauben und nur vereinzelt in Form eines Geldbetrages gezahlt. In der Regel betrug die Pachtzeit in andlauischen Weinäckern 16 Jahre. Es gab aber auch zwölf- bzw. zwanzigjährige Pachtlaufzeiten. Im Teilbau wurde in zwei Fällen der Pachtvertrag sogar auf Lebenszeit abgeschlossen (FN 186). Für die Bauern bestand der Nachteil der Gültenfixierung darin, daß sie bei Mißernten die Pachtzinsen schuldig bleiben mußten. Folgten mehrere schlechte Jahre aufeinander, waren die Pächter schnell verschuldet (FN 187) und mußten gegebenenfalls ihr Pachtgut aufgeben (FN 188). Diese für das gesamte Elsaß in großer Zahl belegten, aus der Zahlungsunfähigkeit der Pächter herrührenden Pfändungen und Neuverpachtungen (FN 189) sind im 16. Jahrhundert in Andlauer Pachtweinäckern urkundlich nicht zu belegen. Auch über die Gewährung von Darlehen schweigen die abtei-andlauischen Quellen. Bekannt war das Problem der Überschuldung auf den Abteiweinäckern ohne Zweifel. Denn aus den Rechungsbüchern der Abtei läßt sich die große Zahl der säumigen Pächter ersehen. Die Abtei gebrauchte aber das Mittel von Pachtentzug und Neuverpachtung offensichtlich äußerst zurückhaltend. Sie stundete vielmehr säumige Pachtzahlungen und wartete zuweilen jahrelang, bis die Pächter in der Lage waren, den ausstehenden Zins zu zahlen. Zu dieser Zurückhaltung bestand meistens keine Alternative. Denn es war üblich, die aufgelaufenen Schulden des alten Pächters auf den neuen Pächter zu überschreiben. Angesichts dieser denkbar schlechten Ausgangsvorraussetzungen dürfte es nicht einfach gewesen sein, Pachtnachfolger zu finden. Aus diesem Grund griff die Abtei gelegentlich bei Neuverpachtungen zum Mittel der Pachtbefreiung, um dem neuen Pächter eine wirtschaftlich unbelastete Ausgangsbasis zu verschaffen (FN 190). So kauften beispielsweise im Jahr 1513 die Andlauer Bürger Claus Roller und Ehefrau Dorothe vom Schaffner des Nonnenklosters St. Margreden und Agnes in Straßburg, Philipp Heser, zwei aneinanderliegende Rebäcker an den Rehenbühell am beylling für 8 Pfd. Straßburger Pfennige. Die Käufer mußten der Abtei Andlau den fälligen Zins in Höhe von 8 ß aber erstmals am 11.11.1515 zahlen. Dafür, daß sie den Weinberg zunächst zinsfrei bewirtschaften konnten, waren sie verpflichtet, ihn in guttem gewonlichen buwe und eren zu halten. Sollten sie den Weinacker vernachlässigen oder den fälligen Zins dann später nicht zahlen, konnte Andlau die Rebflächen wieder an sich nehmen. Hierfür bedurfte es lediglich der Feststellung etwa durch den Andlauer Schaffner, ohne daß dieser die Vernachlässigung besonders beweisen und glaubhaft machen mussten. Der Abtei stand das Recht zu, das Gut jederzeit mit 8 ß freizukaufen. In diesem Fall wurden bereits geleistete Zahlungen entsprechend dem Rückkaufstermin anteilmäßig erstattet (FN 191). Die günstige Überlieferung macht es möglich, die Pachtverhältnisse und Pachtbedingungen im Ort Scherweiler etwas näher zu beleuchten (FN 192). Die Abtei hatte ihre Weinäcker in Scherweiler ausschließlich in Fixpacht vergeben. Die einzelnen Pachtzinsen wurden das gesamte 16. Jahrhundert hindurch weder erhöht noch gesenkt. Die für die Abtei negativen Folgen dieses starren Systems zeigten sich im Laufe der Zeit. Immer mehr Pächter kamen, obwohl auch hervorragende Ernten eingefahren wurden, auf das Ganze gesehen mit ihren Zahlungen in Verzug. Im Jahr 1575 beispielsweise war die Ernte so gut, daß fast alle Schuldner ihre aus den beiden vergangenen Jahren schuldig gebliebenen Pachtzinsen nachzahlen konnten. 1576 war dagegen wieder ein ausgesprochen ungünstiges Jahr. Viele Pächter waren nicht in der Lage, den fälligen Zins zu zahlen. Auch in den Jahren 1581 und 1582 kamen zahlreiche Pächter in Verzug, während in den drei darauffolgenden Jahren fast alle ihre Pacht entrichten konnten. Die Jahre 1586 und 1587 brachten dagegen wieder zahlreiche Pächter in Schwierigkeiten. Angesichts dieses auf und ab in den Pachteingängen konnte die Abtei offensichtlich nicht umhin, geduldig abzuwarten, bis die säumigen Pächter in der Lage waren, ihre Altschulden zu begleichen. In Einzelfällen kam die Abtei einzelnen Schuldner entgegen. Der Pächter Hans Seifridt hatte 1577 zwei Äcker, für die er noch 3 Ohm Pachtzins schuldig war. Der Scherweiler Amtmann gestand ihm mit Zustimmung des Andlauer Schaffners zu, eine Tilgung der Gesamtschuld auf das laufende und das kommende Jahr zu verteilen (FN 193). Als Förderung der Zahlungsfähigkeit kann man auch die Tatsache ansehen, daß der Pächter nicht verpflichtet war, den geschuldeten Zinswein aus seinem Pachtgrundstück zu nehmen. Er konnte sich - bei einer schlechten Ernte etwa - auch anderen Wein besorgen, um seine Zahlungspflicht zu erfüllen. Um zu verhindern, daß die Pächter diesen Umstand ausnutzten und sich billigen und damit minderwertigen Wein besorgten, verpflichtete die Abtei 1577 einen seit Jahren säumigen Scherweiler Pächter, seinen Pachtzins nicht mit irgendeinem, sondern nur mit lauth(er)n wein zu begleichen (FN 194). Andere zahlungsunfähige Pächter setzten Bürgen für ihre Verbindlichkeiten ein, die den fälligen Zins übernahmen. Nur in seltenen Fällen sind wegen ausbleibender Zinszahlungen Strafen ausgesprochen worden. So sollte 1577 einem säumigen Schuldner "daz gut ein and(er) jar v(er)bott werden". Vielleicht hatte er den Ertrag ebenso für sich selbst behalten wie der Schuldner, über den es im Zinsbuch heißt: "[Er] will nichts ohne recht geben, ist daz gut verbott worden und hat uber das verbott gelesen ohne erlaubbnus und den kost nicht erlegt". Hans Larle, der 1575 für Acker Nr. 114 zinspflichtig war (FN 195) und lange Zeit nichts gezahlt hatte, entzog sich seiner Pflicht sogar durch Flucht. Die Reben seines Pachtgrundstückes blieben den Rest des Jahres unbebaut. Als Pachtnachfolger wurde Hans Söderen eingeschrieben. Er bezahlte die Schuld seines säumigen Vorgängers mit privaten Erträgen anderer Weinberge ("hatt zwey pittich mit reüben ertrag [...] geliefert") und erwies sich in der Zukunft als zuverlässiger Zinsmann. Zahlte der Pächter alte Schulden, wurde immer der älteste ausstehende Pachtzins damit beglichen, nicht der Zins des laufenden Jahres. Einen Schuldenerlaß oder Zahlungserleichterungen für Altschulden gab es nicht. Der Pächter bekam wohl nur in Ausnahmefällen einen schriftlichen Beleg für die von ihm gelieferte Menge (FN 196). Ansonsten wurden die Bezahlt-Vermerke wohl nur im Zinsbuch selbst festgehalten. Auch Abschlagszahlungen wurden nur auf diese Weise dokumentiert. Kam es zum Streit, hatte der Schuldner meist keinen Beweis über eine von ihm vielleicht doch geleistete Zahlung. Als der Pächter des Ackers Nr. 197 seinen 1575er Zins bezahlte und an die ausstehenden Zinse der Jahre 1571 und 1572 erinnert wurde, gab er an, das von ihm geforderte halbe Ohm abgeliefert zu haben. Er wollte seine Behauptung mit eyde bescheiren. Leider ist nicht bekannt, ob diese Erklärung ausreichte oder er den Zins nachzahlen mußte. Im Jahr 1577 war der Pächter jedenfalls wieder schuldenfrei (FN 197). Die Höhe der Pachtzinsen ist nur schwer mit der Größe des Pachtgrundstückes in Beziehung zu setzen, da deren Größe nicht exakt zu bestimmen ist. In der Andlauer Weinwirtschaft galt der Acker nicht nur als Bezeichnung für den Wingert allgemein, sondern war auch ein nicht näher zu bestimmendes Flächenmaß, das als ganzer, halber oder viertel (vierzel) Acker in den Quellen erscheint (FN 198). Die durchschnittliche Zinsbelastung lag in den 70er Jahren des 16. Jahrhunderts in Scherweiler, wo ausschließlich Fixpacht bekannt war, bei ½ Ohm. Von 216 Pächtern gaben 58 Pächter (= 26,8 %) ½ Ohm, 34 Pächter (= 17,7 %) 1 Ohm, 22 Pächter (= 10,1 %) 2 Maß und 21 Pächter (= 19,7 %) 4 Maß. Der Rest lieferte ganz unterschiedliche Mengen (FN 199). In den Andlauer Zinsweinäckern, die ebenfalls zu Fixpacht vergeben waren, lag 1575 die durchschnittliche Abgabemenge etwas höher. Darüber hinaus sind im Andlauer Verzeichnis auch die Ackerflächen näher beschrieben. Von den 92 aufgeführten Pächtern bewirtschaftete fast die Hälfte (41 Pächter = 45,1 %) einen halben Acker, 16 Pächter (17,6 %) bearbeitete 1 Vierzel, 14 Pächter (15,4 %) einen ganzen Acker (FN 200) und 12 Pächter (13,2 %) kümmerten sich um ein 1 Zweiteil. Der Rest verteilte sich flächenmäßig auf andere Parzellen (FN 201). Betrachtet man nun die Abgabenmengen der einzelnen Pachteinheiten, erkennt man, daß die überwiegende Zahl der Pächter (24) 1 Ohm Wein von einem halben Acker abzugeben hatten. Acht Pächter gaben dieselbe Menge von einem ganzen Acker (FN 202): Demgegenüber standen sieben Pächter, die nur ein halbes Ohm von einem halben Acker bzw. drei Mann, die dieses halbe Ohm von einem ganzen Acker abführen mußten (FN 203). Die höchste Pacht, nämlich 2 Ohm gaben drei Pächter von einem Zweiteil Weinacker, die geringste Menge, 6 Maß, wurde von neun Pächtern entrichtet, die jeweils Weinäcker bewirtschafteten, die kleiner als ein halber Acker waren (FN 204). Dazwischen gruppierten sich Mengen, die kleiner als ein Ohm (FN 205) bzw. größer als 1 Ohm (FN 206) waren. Ein signifikanter Zusammenhang zwischen der Größe des Weinackers und der Höhe der Fixabgabe läßt sich aus den mitgeteilten Angaben nicht erkennen. Nur ansatzweise deutet sich eine Beziehung zwischen der Größe der Anbaufläche und der dafür zu entrichtenden Abgabe an. Denn von 86 Pächtern gaben 39 einen Ohm Pacht. Von diesen Pächtern bewirtschafteten immerhin 24 einen halben Acker. Die Lage des Weinberges in der Gemarkung, die Einfluß auf die Höhe der Pacht haben könnte, spielte in diesem Zusammenhang ebenfalls keine ausschlaggebende Rolle. Denn auch der Vergleich der Abgabenmengen mit bestimmten Flurstücken erlaubt es nicht, Pachthöhe und Ertragsmenge bei den zu Fixpacht vergebenden Wingerten zueinander in Beziehung zu setzen. Aus der häufig genannten Lage im Schelspach wurden von ½ Acker einmal 18 Maß, dann wieder 1 Ohm gegeben, aus dem Kuttelberg zuweilen ½ Ohm dann wieder 1 Ohm. Dieser Befund eines fehlenden Zusammenhangs zwischen Größe des Weinackers und Höhe der Abgabe läßt sich auch bei anderen, weniger häufig genannten, Weinackerlagen bereits im Ansatz erkennen. Pachtzahlungen wurden allgemein in Weißwein und hier überwiegend in gekelterten (gedrott) Weißwein (FN 207) geleistet. Nur zwei Pächter lieferten Rotwein. Die Pachtverhältnisse in (Mittel-)Bergheim, die 1546 anläßlich einer Erneuerung der Wein- und Zinsgelder (FN 208) deutlich werden, zeigen aber, daß aus dem verpachteten Rebgelände auch Geldzinsen gewonnen wurden. Von 110 Zinspflichtigen entrichteten 62 einen Geldbetrag (56 %), 44 Pächter zahlten einen Weinzins (40 %). Auch für (Mittel-)Bergheim gilt das eben gesagte: man kann von der Höhe der Festabgabe nicht auf die Größe der verpachteten Weinackerfläche schließen, die allgemein mit 1 Acker, ½ Acker und 1 Vierzel bzw. ½ Vierzel Reben angegeben wird (FN 209). Lagenbezogene Unterschiede lassen sich ebenfalls nicht erkennen (FN 210). Zum selben Ergebnis kommt man bei der Analyse der Weinzinse der Abtei in Barr (FN 211). Über die Andlauer Kelteranlagen finden sich in den Quellen nur spärliche Hinweise. Die Andlauer Trotten waren - zumindest zeitweise - verpachtet (FN 212). Dies galt etwa für die zentrale Kelteranlage in Andlau, die 1500/1501 einen Zins in Höhe von 13 Fuder und 8 Ohm einbrachte (FN 213). Gleichzeitig verrichteten aber in ihr auch von der Abtei bezahlte Leute ihren Dienst bei der Zehnt- und Pachtvereinnahmung (FN 214). In (Mittel-)Bergheim gab es eine abteieigene Kelter (unsere eignen drotten), die zehntpflichtig war, während die gemeinen drott(en) zu Halbpacht (zweiteil) vergeben war (FN 215). Beide Trotten standen offensichtlich mitten im Ort, denn 1546 werden das trotthuß unden im dorff und ebenso das keltehuß undenn im dorff erwähnt (FN 216). Aufgrund der Vergabungen ist ein Kelterzwang (FN 217) in Andlau wohl nie bekannt gewesen (FN 218). Weitere Kelteranlagen werden in Andlauer Akten in Oberehnheim (FN 219), Schlettstadt und in Dieffenthal genannt (FN 220).
Ein bedeutender Teil der verpachteten abtei-andlauischen Wingerte war in Form der Teilpacht vergeben. Die Vorteile des Teilpachtsystems liegen auf der Hand. Die Pachterträge fielen zwar geringer aus als bei der Fixpacht. Der Pachtherr konnte aber sicher sein, diesen Anteil an der Ernte auch zu bekommen. Darüber hinaus stabilisierte die Teilpacht, besser als die Fixpacht, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Pächter. Dies wirkte sich auf den Grad der Pflege der Weinberge und die Qualität des Weines günstig aus (FN 221). Eine einheitliche Teilpachtregelung gab es in Andlauer Weinäckern nicht (FN 222). Die Höhe des an die Abtei zu zahlenden Zinses betrug zwischen der Hälfte und einem Viertel des Weinbergertrages. In Heiligenstein und Barr war Halbpacht (zweitel) üblich. In Halbpacht (zweiteil) war auch die gemeinen drott(en) in (Mittel-)Bergheim vergeben (FN 223). Das Andlauer Reben- und Weinzinsverzeichnis von 1575 nennt darüber hinaus auch weitere Abteireben, die so umb den drittden/vierdten omen verliehen waren (FN 224). Der Anteil an Fix- und Teilpacht ist aus den Quellen des 16. Jahrhunderts nur sehr ungenau zu bestimmen. Beide Pachtsysteme existierten nebeneinander. Die Schreiber der Rechnungsbücher legten auch in diesem Zusammenhang wenig Wert darauf festzuhalten, aus welcher Art des Anbaus der Pachtertrag stammte. In der folgenden Tabelle wurde versucht, Angaben zum Teilbau zusammenzustellen (FN 225). [Tabelle 6]
Eine vorsichtige Interpretation der Angaben für das Jahr 1500/1501 deutet einen Anteil des Teilbaus am Gesamtertrag der Abtei in Höhe von ca. 37 % an. Läßt man die höchst unsicheren Angaben für die nicht näher definierten Pachteingänge aus Eichhofen und Zell/Nothalten außer acht, reduziert sich der Anteil bereits auf 20 %. Wenn man den Anteil der Pachterträge an den Gesamterträgen der Abtei auf 30 bis 40 % schätzt, wird bei der Betrachtung der Mengenangaben, die Bedeutung der Teilpacht gegenüber der Fixpacht besonders deutlich. Doch auch hier muß, wie bereits im Abschnitt über den Eigenbau und die Zehntweinäcker, erneut mit Nachdruck betont werden, daß die lückenhaften, unvollständigen und häufig unpräzisen Angaben in den Rechnungsbüchern es nur unter Vorbehalt erlauben, die einzelnen Anbauarten prozentual aufzuteilen. Die Prozentangaben sind in jedem Fall nur als Annäherung an eine nicht exakt darzustellende Wirklichkeit aufzufassen. Die Teilpacht wirkte sich in Andlau nicht nur positiv aus (FN 226). 1571/1572 bemängelte der Abteischaffner, daß die 48 Stück Reben im Andlauer Bann, die zu Drittel- und Viertelpacht vergeben waren, außgenutzt worden unnd inn erbgang gekommen seien. Er schlug vor, die Reben zu verkaufen und das Kaufgeld einzustreichen (FN 227). Wenig lukrative Pachterträge, aufwendige Verwaltung und aufweichende herrschaftliche Verfügungsgewalt über die verpachteten Rebflächen gaben hier wohl den Ausschlag für solche Überlegungen. Gerade die Teilpacht im risikoreichen Weinbau erforderte eine flexible Handhabung, die zum einen dem Pächter ein wirtschaftliches Auskommen ermöglichen, zum anderen dem Pachtherren die sachkundige und substanzerhaltene Pflege und Bewirtschaftung des verliehenen Weinbergs garantieren sollte (FN 228). Das dafür notwendige Kontrollsystem des Grundherrn (FN 229) deutete sich auch in der abtei-andlauischen Pachtorganisation an. Dabei wurden aber keine detaillierten Ausbauvorschriften formuliert, sondern man verwies die Pächter auf das bereits im 14. und 15. Jahrhundert geltende Landesrecht (FN 230) und den vorherrschenden Landesbrauch (FN 231), Rechtsgewohnheiten, die für alle Arten von Pachtverträgen Geltung beanspruchten (FN 232). Daß Drittel- und Viertelpacht sowie Festpacht flexibel nebeneinander existierten, geht aus einer Erneuerung der Reben- und Weinszinse in Andlau hervor, die am 23. April 1575 von den dafür zuständigen 'Beamten' vorgenommen wurde (FN 233). Fixpacht und Drittelpacht hielten sich in der Renovatio, was die Zahl der Pächter anging, die Waage (jeweils 29 Personen). Die Anzahl der Pächter, die ihren Weinacker zu Viertelpacht hielten, fiel mit 12 Nennungen deutlich geringer aus. Die Größe der Pachtflächen betrug in jeweils 13 Fällen einen halben bzw. einen ganzen Acker, wobei die halben Äcker überwiegend in der Flur 'Im Pflenzer', die ganzen Äcker gehäuft in der Flur 'in der Ocht' zu finden waren. Ein Vierzel war 'im Schweickhoff' und zwei Zweiteile 'im Pflenzer' verpachtet. Auch die zwölf Äcker, die in Viertelpacht verliehen waren, umfaßten überwiegend ½ Acker (9 Nennungen), während der Rest als ganze Äcker beschrieben wurde. Diese Rebflächen verteilten sich auf die Fluren 'Wibelsberg', 'Schelspach', 'im Rehe(n)bühl' und 'im Rebberg'. Schon die Tatsache, daß 1575 in Andlau zwei Drittelpachtäcker verkauft, acht andere Äcker in den Eigenbau übernommen wurden, deutet darauf hin, daß sich nicht nur im Zehnt-, sondern auch im Pachtbetrieb Auflösungserscheinungen bemerkbar machten. Dies lag zum einen an den Pachtverhältnissen selbst, erinnert sei an die Überschuldung der Pächter und ausbleibende Pachtzahlungen, zum anderen, ähnlich wie bei der Zehntverwaltung, an einer mangelhaften Wirtschaftsorganisation der Abtei. Die zentralistische Grundstruktur, die sich schon bei der Zehnteintreibung als äußerst kontraproduktiv erwiesen hatte, machte auch das Pachtsystem äußerst uneffektiv. Die Pacht, eigentlich eine Bringschuld der Pächter, wurde bei weit entfernt liegenden Orten praktisch zur Holschuld. So lieferten die Scherweiler Pächter ihre Pacht gewöhnlich beim Meier der Abtei ab. Da die Abteiweine in Andlau selbst bzw. in den Kelleranlagen zu Barr und Kintzheim eingelagert und von dort aus verbraucht bzw. vermarktet wurden, mußte die Abtei diese Weine auf eigene Kosten zu den Abteikellern transportieren. 1571/1572 notierte der Schaffner, die Abtei verfüge zwar über eine Hube und einen schönen Wald in Scherweiler, der wirtschaftliche Nutzen sei aber gering. Die Hube trage immerhin 4 Fuder, 21 Ohm, 15 Maß Wein und 8 Viertel und 1 ½ Sester Korn ein (FN 234), was einem Geldwert von 2 Pfd., 14 ß, 6 d entspreche. Der Schaffner gab aber zu bedenken: muoß mann jarlich den wein mit großen costen alhär bringen. Er schlug vor, sich deshalb von diesem 'Fernbesitz' zu trennen (FN 235). Ungenauigkeiten mögen sich auch eingeschlichen haben, weil die Scherweiler Pächter nicht gezwungen waren, ihren Pachtzins ausschließlich in Scherweiler abzugeben. Sie konnten ihn durchaus auch an anderen Stellen abliefern. So sind Zahlungen der Zinse im Zehnthof zu Kestenholz (Châtenois) (FN 236), im Brüderhof (brüderhoff) zu Straßburg (FN 237) und - eine allerdings zweifelhafte Angabe - in Schlettstadt (FN 238) belegt. Auf alle Fälle mußte der Scherweiler Meier diese Angaben nachprüfen, eine Abgleichung mit anderen Zinseinnehmern vornehmen und den aktuellen Stand ins Zinsbuch eintragen (FN 239). Welches Verwirrspiel sich aus dieser wenig strukturierten Praxis ergeben konnte, zeigt das Beispiel des Pächters Michel Bischof (Acker Nr. 150), der im Herbst 1575 dem Meier die Bezahlung des nicht entrichteten Altzins der Jahre 1574 und 1575 (2 Ohm) ankündigte. Der Meier vermerkte das Vorhaben im Zinsbuch. Doch wenig später erklärte Michel Bischof, er habe den ausstehenden Zins in Kestenholz (Châtenois) bezahlt und sei nichts mehr schuldig. Ob dies der Wirklichkeit entsprach oder der Meier die Eintragung im Zinsbuch zu berichtigen vergaß, läßt sich nicht klären. Im folgenden Jahr waren die Posten für die Jahre 1574 und 1575 auf alle Fälle immer noch offen. Zur mangelhaften Struktur des Gesamtwirtschaftsbereiches der Abtei kamen interne Strukturprobleme hinzu. Angesichts der Vielzahl der Weinorte, in denen die Pachtzahlungen zahlreicher Pächter kontrolliert werden mußte, war eine zuverlässige Buchführung unabdingbar. Am Beispiel Scherweilers läßt sich aber zeigen, daß dies dem Abteischaffner nicht gelang. Der Scherweiler Meier erstellte vorweg ein Verzeichnis, in dem sämtliche pachtpflichtigen Äcker nebst ihren Beständern und der geforderten Pachtzinsen eingetragen waren. Als Ordnungskriterium galten nicht die Namen der Pächter, sondern die Pacht lag auf den ca. 227 Weinäckern, die durchnummeriert waren. Wenn die Pächter nach Beendigung der Lese ihre Pacht zum festgelegten Zinstag (FN 240) ablieferten (FN 241) bzw. gelegentlich vom andlauischen Zinsknecht abholen ließen (FN 242), wurde der gebrachte Wein vom Meier und seinen Gehilfen, den banwartten bzw. einem Zinsknecht in Empfang genommen (FN 243). Die Pachtlieferung wurde genau gewogen und Überschuß- bzw. Fehlbeträge (FN 244) vom Meier persönlich (FN 245) im Zinsbuch eingetragen. So konnten sie bei der nächsten Zahlung berücksichtigt werden. Doch kam es bei dieser Vorgehensweise häufig zu Ungenauigkeiten. In einem Jahr als bezahlt ausgewiesene Pachtbeträge wurden im Folgenden als nicht bezahlt (extat) bezeichnet. In einigen Fällen war der Verwaltung sogar eine Unterscheidung in Zins-, Lehns- und Zehntabgaben nicht bewußt, worauf sie dann von den Pächtern hingewiesen werden mußten (FN 246). Diese Desorganisation wurde offensichtlich durch die mündlich getätigten und nicht immer verschriftlichten Pachtverträge (FN 247) begünstigt. Einem anderen Schuldner wurde 1577 vorgeworfen, den Zins der Jahre 1573 bis 1576 nicht gezahlt zu haben. Der Pächter gab dagegen an, den Zins bis 1575 gezahlt zu haben und lediglich die Abgabe für 1576 und 1577 schuldig zu sein. Da kein entsprechender Eintrag im Zinsbuch vorlag, bestand die Abtei auf der Zahlung des Gesamtbetrages. Daraufhin wurde der Pächter grob. Er habe, so vermerkte der Schaffner aller handt unbescheyden reden ausgestossen, wölle auch wol gar nicht abrichten (FN 248). Ein weiterer Beleg für eine fehleranfällige Buchführung ist die Tatsache, daß das Weinzinsverzeichnis des Jahres 1598 sogar zweifach vorhanden ist. Dabei handelt es sich nicht um eine Abschrift, sondern die darin enthaltenen Einträge bezüglich der ausstehenden und eingegangenen Pachtzinsen widersprechen sich in vielfältiger Weise (FN 249). Auch die zahlreichen Teilungen und Übergaben von Weinäckern wurden in den Zinsbüchern nicht sauber voneinander getrennt. Es gab Verwechselungen der Äcker und Versäumnisse bei den Änderungen der Pachtverhältnisse (FN 250). Teilweise war es der Verwaltung nicht einmal möglich, gezahlte Pachtzinsen einem bestimmten Pächter zuzuordnen (FN 251). Hier wirkte sich das System der Zinsbücher, die Schuld auf den Weinacker zu beziehen und die Person des Pächters in den Hintergrund treten zu lassen, besonders nachteilig aus.
Die schlaffe und wenig effektive Verwaltung blieb den Pächtern wohl nicht verborgen, und so mancher versuchte daraus Kapital zu schlagen. Als Adam Terrer vor 1583 seinen Weinacker (Nr.73) auf Hanns Krebß überschrieb, weigerte sich dieser den auf dem Grundstück liegenden Zins an die Abtei abzuführen. Er wollte Brief und Siegel darüber sehen, welche Ansprüche die Abtei auf diese Güter erheben konnte. Obwohl die Abtei auf ihrem Recht beharrte, zahlte der Pächter in den kommenden Jahren keine Pacht. Ohne Möglichkeit, den Schuldner zur Zahlung zu zwingen, beschränkte sich der Schaffner in den folgenden Jahren darauf, den ausbleibenden Zahlungseingang im Zinsbuch festzuhalten: extat [...] so ermangelt". (FN 252). In vielen Fällen wurde der Nachweis einzelner geschuldeter Posten gar nicht mehr schriftlich geführt. So ging der Schreiber bei langjährigen Schulden in Scherweiler dazu über, nicht mehr die einzelnen Jahre zu notieren, in denen der Pachtzins offenblieb, sondern die Altschulden nur noch mit dem Hinweis de praeteritis annis aufzuführen.

Neben der Pacht war in den abtei-andlauischen Wingerten auch die Leiheform des Lehens bekannt. Im 14. Jahrhundert waren die Lehnspflichten, was die bestandswarende Pflege des Lehngutes und die persönliche Gewährleistungspflicht des Mannes betraf, noch mit Leben erfüllt (FN 253). Die alte Lehnsformel (gehuldet, gelobt und zu Gott und den heilgen geschworen) und die Nennung der Lehnspflichten waren auch im 16. Jahrhundert noch Bestandteil der Urkunden (FN 254). Für das 16. Jahrhundert lassen sich die einzelnen Rechte und Pflichten des Lehnsmannes im Bereich des Weinbaus aber nur aus den Angaben des 17. Jahrhunderts zurückprojezieren. Denn bis ins 17. Jahrhundert hinein wurden Weinäcker nach Lehnrecht vergeben (FN 255), so etwa in Andlau selbst, in (Mittel-)Bergheim (FN 256), Stotzheim (FN 257), Ehnheim (FN 258), Marlenheim (FN 259) und Erlesheim (FN 260). Abgesehen von der Erblichkeit des Lehens und der eingeschränkten Verfügungsgewalt des Herrn über das Lehen gleichen die Bestimmungen den Vereinbarungen im Pachtbetrieb. Der Lehnsmann mußte, so geht dies aus einem Brief von 1676 hervor, den Zins, im vorliegenden Fall 1 Ohm "rothgetr. lampenwein", jährlich am festgelegten Termin in der Zehnttrotte oder an einem anderen für die Pfründe zuständigen Platz abliefern. Tat er dies nicht, drohte der Lehnsentzug. Beim Tod des Lehnsinhabers, mußte der rechtmäßige Erbe das Lehen muten lassen und seinen Namen "in die phrundt wein zinß colligend" einschreiben lassen. Der Lehnsmann hatte das Gut "in guetl(ich) weßentlich(e) baw zu halten nach banns brauch undt ordnung". "Mißbaw und andere dergleich mangel" mußten "samt costen und schaden" der Abtei erstattet werden (FN 261). Bei Rückgabe sollte das Lehen "ohngeschwächt und onbeschwert" überreicht werden. Eine Weiterleihe an Dritte war ohne Wissen des Lehnsherrn nicht gestattet.

Der oberste weltliche Beamte in der Güterverwaltung der Abtei war der Schaffner, zuweilen auch "secretarius" genannt. Als erster Schaffner erscheint 1323 Rubey Jeckelino (FN 262). Er fungierte als Handlungsbevollmächtigter der Abtei beim Erwerb neuer Hofgüter (FN 263) und später bei der Aufstellung der Zinsregister (FN 264), deren Gestaltung und Durchführung er im Bereich der Klosterhöfe in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Meier vornahm (FN 265). Seine Oberaufsichtsfunktion mündete in der Aufgabe, die Wirtschaftsführung der Abtei zu dokumentieren, in einem Rechnungsbuch zusammenzufassen und die Bilanzdaten - dieser neuzeitliche Begriff faßt den Zusammenhang genau - der Äbtissin zu seiner Entlastung vorzulegen. Zu diesem Zweck schrieb er die Ein- und Ausgabesummen samt der Differenz auf ein getrenntes Blatt und legte dieses zusammen mit dem ausführlichen Rechnungsbuch meist am Johannestag (24.6.) der Äbtissin vor (FN 266), die es dann abzeichnete. Über die Pflichten und Rechte des Schaffners im Einzelnen gibt eine Bestallungsurkunde aus dem Jahr 1547 näheren Aufschluß (FN 267). Im Bereich des Weinbaus war er für nahezu alles zuständig. Er bezahlte Abteileute, die Aufsichtsfunktionen in den Weinäckern wahrnahmen (FN 268), betreute die wechselnde Zahl der Küfer (FN 269) und versorgte die Klosterfrauen mit Privat- und Meßwein aus den Eigenweinäckern der Abtei (FN 270) sowie mit Getreide und Brennholz. Zusätzlich reservierte er der Äbtissin einen Acker Wein für deren Privatnutzung. Er war für die Verpachtung einzelner Weinäcker zuständig. Er verwaltete und trieb die "extantzen", d.h. die ausstehenden Pachterträge, der Abtei ein und trug die Verantwortung für die Vereinnahmung der Weinzehnte. Nebenbei war er auch für soziale Belange zuständig. Sechs Viertel Roggen durfte er für die Armenspeisung verwenden. Als ranghöchster weltlicher Abteibeamter hatte er eine einjährige Kündigungsfrist (FN 271). Der weitgespannte Aufgabenbereich des Schaffners machte ihn zu einem hochqualifizierten und vielfältig einsetzbaren Beamten. Wohl deshalb und um der Äbtissin Schwierigkeiten zu bereiten, warben die Herren von Andlau im Jahr 1557 den amtierenden Abteischaffner ab. Durch ähnliche Vorgänge gewarnt (FN 272), verschärfte Äbtissin Maria Magdalena Rebstock (1579-1610) 1575 die Dienstpflichten ihres wichtigsten Beamten. Der Schaffner durfte zwar weiterhin alle Abteigeschäfte besorgen, Rechnung über Einnahmen und Ausgaben auf der Grundlage seines Handbuches legen (FN 273), das Abteigesinde, die Tagelöhner und die Handwerker beaufsichtigen. Es war ihm aber untersagt, über seine Tätigkeit für die Abtei hinaus eine andere Arbeit anzunehmen. Um seiner Verbundenheit mit der Abtei Ausdruck zu verleihen, wurde er angewiesen, im Bereich der Abtei in der Schaffnerei zu wohnen. Die bisherige Kündigungsfrist von einem Jahr wurde eingedenk der Vorkommnisse auf ein Vierteljahr verkürzt. Schied er aus dem Amt, mußte er alle schriftlichen Unterlagen der Abtei aushändigen. Aus diesem Zusatz kann man ersehen, daß die von den Herren von Andlau abgeworbenen Schaffner vermutlich etliche Schriftstücke, vielleicht Kostenaufstellungen, Kalkulationen o.ä., mitgenommen und ihren neuen Dienstherren ausgehändigt hatten. Zum Schluß ließ die Äbtissin den neuen Amtsträger unterschreiben, sich gänzlich der Dienstgerichtsbarkeit der Abtei zu unterwerfen (FN 274).
Der Schaffner wurde für seine Dienste mit einem beachtlichen Gehalt ausgestattet. Im Jahr 1500/1501 bekam er beispielsweise jährlich 4 Pfd. und 11 ß gutgeschrieben (FN 275). Über seine Dienstausgaben führte er Buch. Im Jahr 1503/1504 erhielt er "lut siner rechnunge" 10 Pfd., 12 ß und 4 d (FN 276). Entweder wurde er für zwei Jahre bezahlt oder er war mit gewissen Summen in Vorleistung getreten. Mitte des 16. Jahrhunderts reservierte die Abtei ihm zusätzlich ein Acker Reben für seinen persönlichen Gebrauch. Er konnte ihn auf eigene Kosten bebauen und den Wein nach Gutdünken verwenden. Für seinen Privatgebrauch erhielt er darüber hinaus aus Abteibeständen zusätzlich je ein Fuder Weiß- und Rotwein. Desweiteren bekam er 31 fl in Bargeld, ein Paar Stiefel sowie 20 Viertel Roggen, 5 Viertel Gerste und 15 Viertel Hafer, außerdem aus dem Amt Barr 5 Viertel Roggen und 5 Viertel Gerste, 8 ß und 4 Kappen. Am Zehnt in Walff war er mit 4 Viertel Getreide beteiligt. Das Pferd, mit dem er seinen Dienstbereich bereiste, wurde ihm von der Abtei gestellt. Zu dessen Unterhaltung konnte er 2 Enger Stroh und 2 Enger Heu aus den Zehntscheuern in Walff entnehmen. Nicht zuletzt standen ihm die arridentia aus den kirchlichen und weltlichen Lehnsbriefen zu (FN 277).

Eine nicht präzise zu erfassende Funktion nahmen die Merker (merger) ein (FN 278). Merker sind im 16. Jahrhundert in (Mittel-)Bergheim (FN 279), Scherweiler (FN 280), in Zell/Nothalten (FN 281), Eichhofen, Ittersweiler, Bernhardsweiler, Kintzheim (FN 282), Barr (FN 283), Blienschweiler und Walff (FN 284) genannt: Sie hatten dort offensichtlich Aufsichtsfunktionen bei der Eintreibung von Zins und Zehnt (FN 285). Neben den Merkern tauchen mit einem ähnlichen Aufgabenbereich auch die Meier auf, so etwa in Scherweiler, Blienschweiler, Zell, Nothalten, Bernhardsweiler und Reichsfeld, in Ittersweiler und Eichhofen (FN 286) . Aus der Weinordnung des Jahres 1508 läßt sich der Aufgabenbereich des Scherweiler Meiers erkennen: "Auch hat er fleyssig aufsehen zu haben zu den driwel reben und anderen reben, so zu dem Stadelhof gehören und die von den rebleythen, so sie under henden haben, in guttem bau und ehren gehalten werden. Dazu die reben, die wir, dechan und capitel, selbst bauen, fleyssig machen in eheren und gutem bau haben [...]". Auch für die zuverlässige Durchführung des Herbstens zeichnete er verantwortlich: "[...] Auch die fass, butten, reiff und dauwen und was ihm jede zeit überlüffert soll er in ehren halten, in das trocken stellen, die bitten, fas und standlen in zeit des herbstes alten gebrauch nach in das feld stellen versehen und nach vollendem herbst wiederumb heim führen lassen und versorgen" (FN 287).

Die Abtei stellte einen Teil der auf den abteieigenen Weinäckern tätigen Arbeiter (FN 288) fest an, andere, die nur zu bestimmten Arbeiten in den Weinäckern und vor allem zur Lesezeit von Nöten waren, wurden nach Bedarf eingesetzt und für die geleistete Arbeit bezahlt (FN 289). Im Jahr 1500/1501 beschäftigte die Abtei nur den Küfer Michael mit einem festen Jahreslohn (FN 290). Alle zusätzlich vor allem zu Zeiten der Lese anfallenden Arbeiten wurden dagegen über Küfer abgewickelt, die in Stück- bzw. Tagelohn angeworben wurden. Entsprechende Aufwendungen der Abtei sind 1501/1502 in Barr, Heiligenstein, Bernhardsweiler, Reichsfeld und Kintzheim belegt. 1503/1504 erscheinen Küfer im Tagelohn in Andlau, Barr und Schlettstadt.
Die Löhne der Küfer sind aufgrund fehlender Leistungsbeschreibungen schwer einzuordnen (FN 291). Der Tageslohn eines Küfers lag bei ca. 5-8 d, meist erhielt er 6 Denar, also einen halben Schilling. Einem Mann namens Hansen wurden für 1 ½ Tage Küferarbeit 1 ß bezahlt. Im Jahr 1503 betrug der Küferlohn in Kintzheim für das gesamte Jahr 2 Pfd., 15 ß. Fast denselben Betrag, 2 Pfd., 2 ß, erhielt der Küfermeister Peter für die Herstellung eines neuen Fasses. Die Böttcher wurden je nach Arbeitsanfall angestellt und mit einer Geldzahlung bzw. wie 1500/1501 in Kintzheim zum Teil mit einem Weinanteil entlohnt. Böttcherarbeiten (reiff und bannt) fielen 1501/1502 in Bernhardsweiler, Reichsfeld und in Scherweiler an. 1502/1503 ist ein besonders hoher Arbeits- und damit Kostenaufwand für das Biegen von Faßreifen und Bändern in der Abrechnung festzustellen (FN 292). Dies ist ein weiterer Beleg für die weiter oben bereits beschriebene Tatsache, daß die Weinernte des Jahres 1502/1503 besonders reichhaltig ausgefallen war. Der Reifenbieger Rietsch Hemann verdiente in zwei Tagen 2 ß, bekam also das Doppelte des Küferlohns. In der Abrechnung des Jahres 1513/1514 taucht erstmals eine eigene Rubrik für 'Küferlöhne' auf, ein Zeichen für die wachsende Bedeutung dieses Berufsstandes. Mit über 15 Pfd., die als Lohnkosten in Andlau, Barr und Bernhardsweiler anfielen, waren sie in bedeutendem Maße an den Gesamtrebbau- und Herbstkosten dieses Jahres beteiligt (FN 293).

Im Jahr 1500/1501 beschäftigte die Abtei in Festanstellung einen Rebknecht namens Hansen, der wohl nahezu alle anfallenden Arbeiten im Weinbetrieb einschließlich einiger Fuhrdienste erledigen mußte (FN 294). Er wurde zum Teil mit Wein, zum Teil mit einem Geldbetrag entlohnt (FN 295). Das Amt des Rebknechtes scheint das ganze Jahrhundert besetzt gewesen zu sein. Allerdings taucht erst 1584/1585 wieder ein Rebknecht Bernhard in der Abteirechnung auf. Er erhielt für ein halbes Jahr 3 Pfd., 13 ß, 6 d Lohn (FN 296). Die Aufgabe der Kärcher (Kericher) bestand darin, für die Bereitstellung und Funktionsfähigkeit der Transportwagen zu sorgen. Wie es scheint, beschäftigte die Abtei für diese Arbeit einen Mann in Dauerstellung. Der "kericher" Bartholomae bekam im Jahr 1500/1501 insgesamt 15 ß, 6 d "uff sein lon". Jorgen "dem alt(en) kericher" wurden noch ausstehende 4 Pfd., 9 ß und 11 d gezahlt (was man im schuldig sins lons). Als "under karicher", als der er offensichtlich nach Ende seiner Hauptdienstzeit weiterhin arbeitete, wurden ihm 4 ß und 4 d für drei Wochen Arbeit (wuchen zu lone) gegeben. Vom Kärcher zu unterscheiden sind die Wagner, die in Stück- bzw. Tagelohn tätig waren. Als solche erscheinen 1500/1501 der alte Wagner, der für die Herstellung von Rädern 4 ½ ß einstrich. Dem jungen Wagner wurden 3 Pfd. und 18 ß gezahlt. Die Bedeutung der Förster für den Weinbau wird nicht näher präzisiert, sie dürften aber, wie dies für St. Maximin bei Trier belegt ist, Aufsichtsfunktionen in den Weinäckern übernommen haben (FN 297). 1500/1501 wurden dem Förster Moritz 5 ß und 3 d "uff sein lon" ausgezahlt. Abraham Russer, der Abteiförster des Jahres 1584/1585, nahm 4 ß von einem Acker Reben in der Gemarkung 'Im Pflenzer' ein (FN 298). Der Scherweiler Förster, dem auch Aufsichtsfunktionen in den Andlauer Weinäckern unterstellt werden dürfen, erhielt 2 Ohm.

Als weitere Personen im Weinbereich erscheint 1584/1585 ein Herbstbote (FN 299) und 1585 ist der Weinlader Hanns Mostern und seine Mitgesellen genannt, die 4 ß Lohn für ihre Tätigkeit von der Abtei bekamen (FN 300). Mit einem festen Lohn versehen wurden außerhalb des Weinbereiches auch Schumacher, mehrere Pfister (Bäcker) (FN 301), Hofknechte (FN 302), Viehhirten und -mägde (FN 303), Mägde (FN 304) und Küchenmägde (FN 305). Vom Gesinde unterschieden werden in den frühen Rechnungsbüchern die Werkleute (FN 306), nicht ständig beschäftigte Arbeiter. Zu ihnen gehörten Tagelöhner, Zimmerleute (FN 307), Schmiede (FN 308), Waffenschmiede, Schlosser, Sattler und Seiler (FN 309), die in Stück- oder Taglohn beschäftigt waren und entweder eine Geldzahlung zuweilen aber auch eine Weinration als Bezahlung erwarten konnten (FN 310). Die Taglohn- und Stücklohnarbeiter in den Dinghöfen wurden unter den Dinghofkosten aufgeführt und erscheinen nicht in der Gesinde- bzw. Werkleuteaufrechnung. Solche Dinghöfe werden 1500/1501 in Kintzheim, Blienschweiler, Scherweiler, Müttersholz und Steinburg (Steingewircke) (FN 311) genannt, 1503/1504 auch der in Walff (FN 312).
Darüber hinaus erscheinen ein Pförtner (FN 313), der Schreiber Clausen (Cleiseln) (FN 314) und Frauen, deren Tätigkeit sich von der der Mägde wohl unterscheidet, aber nicht näher beschrieben werden kann (FN 315), diverse Ministerialen (FN 316), Hausbeamte und Dienstmannen der Abtei (FN 317), die hier aber nicht weiter berücksichtigt werden müssen.
Die Personalkosten waren zu Beginn des 16. Jahrhunderts ein Kostenfaktor, der zuweilen offensichtlich zu finanziellen Engpässen führte. Im Rechenbuch des Jahres 1500/1501 wurden u.a. der Keller, der Kärcher Jorgen d.Ä., der Pfister Jacob und vor allem der alte Hofknecht Mathiß für viele Jahre entlohnt, hatten also offensichtlich zuvor ihren Lohn nicht oder nur unvollständig erhalten (FN 318).

Eine Unterscheidung zwischen guten und schlechten Weinen (FN 319) war schon der Gründerin der Abtei Andlau, Richardis, geläufig. Sie bestimmte in den Klosterstatuten, daß nur der beste Wein (de optimo vino) für das Meßopfer Verwendung finden sollte (FN 320). Dieser Wunsch nach einem ausgewählten Wein für den Gottesdienst und wohl auch für den Privatgebrauch der Abteiinsassen war mit entscheidend dafür, daß die Abtei einen kleinen Anteil der Rebfläche im wirtschaftlich wenig lukrativen Eigenbau bewirtschaftete. Dies galt auch im 16. Jahrhundert unverändert. Im Jahr 1547 wurde der Schaffner angehalten, für den von ihm zu liefernden Meßwein nur guth frischen wein zu nehmen (FN 321). Auf den abtei-andlauischen Weinäckern wurde Weiß- und Rotwein angebaut. In Andlau selbst und in (Mittel-)Bergheim ist der Anbau von Rotwein bereits im 14. Jahrhundert bekannt (FN 322). Zu Beginn des 16. Jahrhunderts sind rote Trauben in Andlau, (Mittel-)Bergheim, Barr, Heiligenstein, Eichhofen, Zell/Nothalten, Blienschweiler und Reichsfeld/Bernhardsweiler belegt. Auch bei den Zins- und Zehntweinen, war stets ein Rotweinanteil vertreten (FN 323). Obwohl nicht in jedem Fall bei der Nennung von Weinmengen entsprechend unterschieden wurde, läßt sich aus der Vielzahl der angegebenen Rotweinmengen feststellen, daß im Durchschnitt der Anteil des Rotweines am Gesamtweinertrag im gesamten 16. Jahrhundert etwas weniger als 10 % betrug. In einem Brief der Äbtissin Maria Magdalena Rebstock (1570-1610) an Bernhardt Secleher taucht der Lampenwein (FN 324), der eine grosse Traubenart mit dickhäutigen hellblauen Beeren beschreibt (FN 325). Eine weiteres Unterscheidungskriterium in den Andlauer Rechnungsbüchern war die Abgrenzung des firnen Weins (furn win) vom neuen Wein (nuw win) (FN 326). 1520/1521 wird darüber hinaus in diesem Zusammenhang noch ein "alt firn win und ein rotwin vom herbst" unterschieden (FN 327). Eine Differenzierung einzelner Rebsorten wie fränkischer und hunnischer Wein wurde im andlauischen Sprachgebrauch jedoch nie vorgenommen. Auch der Riesling, der seit 1477 im Elsaß bekannt ist, läßt sich in Andlauer Weinäckern nicht nachweisen (FN 328). Von den drei bei Médard Barth genannten Rebsorten, einer gemeinen, einer mittleren und einer Edelsorte, wird in den Andlauer Quellen nur die Edelsorte erwähnt. In einem Zinsverzeichnis des späten 14. Jahrhunderts wird die Andlauer Weinbergslage zu den obersten hursten nebst dem hagen genannt, in der ein Ohm edels wines gelesen wurde (FN 329). 1366 wird der Verkauf eines vini albis nobilis beurkundet (FN 330). Und auch im 15. Jahrhundert wird nur die Edelsorte genannt. In einem Streit zwischen der Abtei Andlau und dem Kloster Etival verpflichteten sich die Abteidamen 1437, jährlich 15 Ohm guten Rotweins (vini rubei boni) zu entrichten (FN 331). Im 16. Jahrhundert tauchen auch andere Weinbewertungen auf. Im Jahre 1503/1504 werden ein drigen schurberg und einen drunck win erwähnt (FN 332). 1520/1521 wird die Bezeichnung ringwein genannt (FN 333). 1504/1505 wird von einem ban win gesprochen, wobei hier wohl kein Qualitätsmerkmal, sondern ein Wein angesprochen ist, für den durch Bann ein Veräußerungsmonopol bestand (FN 334). Auch der 1511/1512 neben dem new win und furn win genannte harung und meyen win kennzeichnet wohl eher einen bestimmten Abgabetermin (FN 3350). Dagegen wird im Jahr 1547 offensichtlich eine qualitative Unterscheidung vorgenommen, wenn der fi(u)llwein und der ablosswein erscheinen (FN 336). Im Jahr 1580 wird nochmals der Trink- und Füllwein genannt. Die Abtei gab Wein ab, um drünckhwein darauß zu machen und umgekehrt erhielt die Abtei Rotwein, den sie offensichtlich verbessern wollte, und gesündt drinckhwein darauß zu machen (FN 337) gedachte. Auch von fillwein ist die Rede, der aus dem Vorjahr noch im Abteikeller verblieben war (FN 338). In den abtei-andlauischen Weinäckern wurde demnach auf eine gute Qualität des Weines, vor allem für spezielle Anlässe, Wert gelegt. Für dessen Anbau waren die eigenbewirtschafteten Weinberge besonders gut geeignet. So ist es nicht verwunderlich, daß der Andlauer Wein im 16. Jahrhundert bei Weinkennern hoch geschätzt war (FN 339). Der gute Ruf des Abteiweins drang bis zu Kaiser Karl V. (1519-1556) vor (FN 340). Und im Jahr 1571/1572 vermerkte der Schaffner, daß die Mehrzahl der Leute, die von der Abtei Wein empfingen auf Andlauer Wein bestehe, während sie die Reben aus Scherweiler oder Blienschweiler ablehnte (FN 341). Die kurze Lagerfähigkeit mittelalterlicher Weine (FN 342) bedingten einerseits den Zwang zu schnellem Verkauf bzw. Verbrauch, andererseits auch zur Haltbarmachung des Weins durch chemische Verfahren. Zu diesem Thema fehlen zwar bis ins 16. Jahrhundert hinein für den Bereich der Abtei jegliche Quellen (FN 343), das im 12. Jahrhundert gefertigte Reliefbild an der ehemaligen Abtei- und heutigen Pfarrkirche zu Andlau zeigt aber, daß Manipulationen am Wein bzw. am Faß durchaus bekannt waren (FN 344). Auch das Verbot der Stadt Straßburg im 15. Jahrhundert, Schwefel, weyteschen und Kalk in den Weinfässern zu benutzen, um die Güte des Weins zu beeinflußen, zeigt, daß die Verwendung chemischer Stoffe nicht nur gängig, sondern auch weit verbreitet war. Denn wer in Straßburg gegen die vorgegebenen Bestimmungen verstieß, mußte mit der Beschlagnahmung seines Weins und einer Strafe an Leib und Gut rechnen. Das Mandat wurde nicht nur in Andlau sondern auch in vielen anderen Orten verkündet (FN 345). In den andlauischen Quellen findet sich nur ein Beleg, der auf eine Rebkrankheit hinweist, die die Qualität des Weines entscheidend beeinflussen konnte. In einem Brief vom 24.10.1571 an den Straßburger Bischof Johann von Manderscheid-Blankenheim (1569-1592) ist von den Rebpocken die Rede, die einige Abteiweinäcker heimgesucht hatten. Es wurden zwei Spezialisten herbeigerufen, die der Rebkrankheit mit geeigneten Mitteln (mit irer genanter rebpocken halber handlung) entgegentreten sollten (FN 346). Eine Spezialität aus dem Elsaß, das Feuern des Weins (FN 347), war auch in Andlau bekannt. Schon Barth hat darauf hingewiesen, daß das Verfahren Wein am Feuer zu erhitzen, um ihn recht lange süß zu erhalten, in Andlau Usus war (FN 348). Allerdings findet sich nur ein Hinweis, der dieses Verfahren erwähnt (FN 349). In der Abteirechnung des Jahres 1500/1501 wird unter den als vertrunken bzw. zu Zins weggegebenen Weinen eine Menge von 6 ½ Fudern gebrantem win erwähnt, die under den drußen verbrent worden waren (FN 350). Der Hinweis, daß dem Gabriel Flachen 1576/1577 insgesamt 2 ß, 4 d gezahlt wurden, um Wein zu brennen (FN 351), deutet dagegen eher auf die Branntweinherstellung hin.

Schon zu Zeiten der Gründerin der Abtei, Richardis, wurde ein Teil des Weines für das Meßopfer verwendet (FN 352). Doch nicht nur für die Liturgie, sondern auch für die privaten Bedürfnisse der Abteiinsassen war stets ein Teil des Weines reserviert. Der Eigenverbrauch der Abtei läßt sich im 16. Jahrhundert nur ansatzweise bestimmen, da die Menge der Weine, welche die Abteileute für die eigenen Bedürfnisse brauchte, meist mit denen der zu Zins weggebenen oder anderweitig vergabten Weine vermischt wurde. Unter den mehr als 88 Fudern Weiß- und Rotwein, die im Rechnungsjahr 1500/1501 als vertrunken bzw. als zu Zins und Gülte weggeben bezeichnet wurden, befanden sich 12 Fuder, die in der Abtei selbst (uff der epptig und da hindenn mit dem frowen) verkostet (verdrenckt), 12 ½ Fuder, die dem Gesinde überlassen sowie 8 Fuder und 11 Ohm, die den Arbeiter bei der Weinlese gereicht wurden bzw. für andere Anlässe, genannt sind die Festtage Sankt Richardistag und St. Peter und Paul, Verwendung fanden (FN 353). Auch die Leutpriester in Walff, Blienschweiler, Zell und Nothalten, Ittersweiler und von St. Fabian erhielten Wein, ebenso die Domherren in Straßburg und etliche geistliche und weltliche Herren, unter ihnen die Äbtissin von Hohenburg, der Abt von Gengenbach und von Steffin sowie der Dinghof von Finstingen. Weinrationen erhielten auch der Klosteradvokat, der Schulmeister, verschiedene Merker, Förster, Erntehelfer und bestimmte Handwerker als Beigabe oder Bestandteil ihres Lohns, wie auch verschiedene Angestellte der Abtei. Andere Weinmengen wurden als Zinsschuld weggegeben Im Jahr 1502/1503 ist erneut Wein aufgeführt, der als Ausschank an besonderen Festtagen, als Zuwendungen an die beiden Kirchen St. Andreas und St. Fabian, an die Kirche in Walff sowie an verschiedene kirchliche Institutionen in Straßburg abgegeben wurden (FN 354). Offensichtlich wurden zu festlichen Anlässen besondere Trinkstuben (drinke stuben) geöffnet, deren Betreten den Abteileuten selbst verwehrt und nur für auswärtige Gäste zugelassen war (FN 355). Ein freies Schankrecht wurde der Abtei stets von den Herren von Andlau bestritten (FN 356). Das Schankrecht spielte mit in den großen Zehntstreit hinein, der sich auch im Bereich des Marktrechtes und der daraus fließenden Gebühren niederschlug. Kaiser Friedrich IV. (1440-1493) bestätigte 1442 zwar die Privilegien und Reichslehen der Abtei (FN 357), verlieh aber wenig später den Herren von Andlau das Schankrecht in Andlau (FN 358). In der Urkunde heißt es: "[...] also wer under in daselbs ze Andelo wein zum zaphen schenckhen will, daz der von ainer am vier mass ze ungelt geben sult, wer auch wein sunst da verkaufft oder von dann fert, daz der den zol, das ist, daz yede haunt von ainem fuder weins zwen schilling gegen sulle" (FN 359). Wollte die Abtei also Wein ausschenken, hätte sie Ungeld bezahlen müssen, eine Abgabe, von der die Abtei eigentlich befreit war (FN 360). Im Jahr 1469 führte der Streit sogar zu Handgreiflichkeiten. Eberhard von Andlau verwehrte der Priesterschaft den verbrieften freyen wein schanckh, zog einem der Kirchenmänner von seinem Faß einen Reifen herab und brachte es so zum Auslaufen. Doch die Priester behielten die angestammte Schankerlaubnis (FN 361), wenngleich 1472 Kaiser Friedrich IV. (1440-1493) sein Privileg von 1442 gegenüber den Herren von Andlau bestätigte, ihnen Zoll und Ungeld in Andlau zusprach und das Recht zur Einziehung des zehnten auf die beiden Dörfer Ittersweiler (Itelsweiler) und Diebolsheim (Thubolezheim) ausdehnte (FN 362).

Was an Wein nicht vertrunken oder als Zins bzw. Schenkung fortgegeben wurde, wurde auf den regionalen Märkten verkauft bzw. den nach Andlau kommenden Weinhändler angeboten. Was dann noch an Wein übrig blieb, wurde in den Abteikellern für die kommenden Jahre eingelagert. Die Abtei organisierte den Vertrieb ihrer Weine nur an wenigen Plätzen. Neben dem Markt in Andlau (FN 363) und in Straßburg erscheinen auch einige Märkte in benachbarten Gemeinden, genannt werden 1500/1501 etwa Zabern und Barr, als Absatzorte der andlauischen Weine (FN 364). Auch die Märkte in Bernhardsweiler, Benfeld, Blienschweiler, Epfig, Heiligenstein, Kintzheim und Scherweiler werden in diesem Zusammenhang genannt (FN 365). Der Weinmarkt in Colmar wurde dagegen nicht bedient (FN 366). Die besondere Bedeutung des nahen Marktes in Straßburg (FN 367) bestimmte die eindeutige Nord-Ostorientierung der abtei-andlauischen Absatzpolitik. Die Stadt bemühte sich um die Abtei als Marktteilnehmer (FN 368), da sich mit ihrem Engagement mannigfaltige Einkunftsmöglichkeiten im Bereich des Marktes und des Zolles eröffneten (FN 369). Ob der Wein von den Abteileuten jeweils termingenau auf dem Markt angeliefert - die Verkaufsmitteilungen datieren zumeist von einem Freitag - oder im abteieigenen Hof zu Straßburg (FN 370) eingelagert wurde, läßt sich nicht sagen. Pfalzgraf Ludwig III. (1410-1436), Landvogt im Elsaß war, hatte der Abtei im Jahr 1425 Zollfreiheit auf den Reichszöllen, namentlich auf dem Reichszoll in Barr, wo die Abtei über einen Hof verfügte, bestätigt. Dies bedeutete, daß die Abtei den Wein direkt nach Straßburg transportieren konnte und wie die Leute aus (Mittel-)Bergheim, Barr und Stotzheim dafür den für Kähne befahrbaren Schiffsgraben, den Fluß Andlau, benutzen konnte. In der Hauptsache wird der Transport der Weine nach Straßburg also auf dem Wasserweg erfolgt sein. Bei dessen Organisation wird sich die Abtei auf die Dienstleistung der Schifferzunft gestützt haben, die ihren Sitz in Zellweiler hatte (FN 371). Vielleicht tauchen deshalb Beförderungskosten durch Frohndeleute u.ä. in den Rechnungsbüchern so selten auf (FN 372). Am Transport von Straßburg per Wagen oder mit dem Schiff den Rhein hinab (FN 373) war die Abtei nicht mehr beteiligt. Auf dem Fluß hatte die Abtei, dies wurde in dem eben erwähnten Spruch des Landvogtes von 1425 ausdrücklich betont, ohnehin keine Zollfreiheit. Ein großer Teil des Andlauer Weines wurde von Einkäufern aus Straßburg erworben. So erschienen 1500/1501 Privatkäufer aus Straßburg, wie etwa Claus zu der E., Michel der Allman. Als weiterer Interessenten kamen aus Walff Heinrich Meyer und aus Erstheim Jakob Roßlernn. Auch Hans Ganßer ist namentlich genannt. Desweiteren kauften der Bischof zu Straßburg (mym hern) und eine Frau Veronica Spitzkoppffin, die frow von Nippurgh, sowie einige Geistliche aus Straßburg (FN 374) Wein in der Abtei. Aus Straßburg kam auch Philipp Balthasar, der Wirt der Gaststätte "Zum Rappen", persönlich nach Andlau, um 1 ½ Fuder Wein zu erwerben (FN 375). Zahlreiche Käufer kamen von jenseits des Rheins aus Schwaben, die den Wein direkt in Andlau erwarben (FN 376) und selbst abtransportierten (FN 377). 1520/1521 kaufte ein westerman Wein in Andlau ein (FN 378), 1529 erwarb Hans Streit aus Nürnberg einige Fuder (FN 379), 1579 und 1580 erschienen erneut wester fvorleüthen und auch zwei Fuhrleute aus Hessen als Käufer in Andlau (FN 380). 1584/1585 werden einige Rotweiler Bürger und Fuhrleute erwähnt, die mit 18 Fuder Wein fast den gesamten Verkaufsbestand des Jahres in Andlau erwarben. Als Verkaufsstellen dienten die zentralen Abteikeller in Andlau, Barr und Kintzheim (FN 3801. Der Andlauer Wein genoß bei den Einkäufern einen so guten Ruf (FN 382), daß die Abtei selbst nur reduzierte Anstrengungen unternahm, Wein in Eigenregie zu vertreiben. Die gute Qualität des Weines mochte auch die Herren von Andlau dazu bewogen haben, außerhalb ihres Dienstverhältnisses, quasi ,als Privatleute', Wein aus Andlauer Kellern zu erstehen, ebenso wie einige 'Angestellte' der Abtei, etwa Megerlin, der reiffmann, die Merker von (Mittel-)Bergheim und Walff, der Abteischreiber Clausen (Cleiseln), Meister Ulrich Zimmermann, und der Abteischaffner. Die Vertriebsstruktur, partieller Verkauf auf regionalen Märkten im Umkreis der Abtei und Direktverkauf aus den Abteikellern, blieb im Verlauf des 16. Jahrhunderts grundsätzlich bestehen. Da trotz der offensichtlich großen Beliebtheit der Andlauer Weine teilweise beachtliche Kellerbestände in den Rechnungsbüchern vermerkt werden, stellt sich die Frage, ob die Nachfrage wirklich so gering war, oder ob der Andlauer Schaffner Bestände zurückbehielt, um im folgenden Jahr einen höheren Preis zu erzielen. Um der Beantwortung dieser Frage etwas näher zu kommen, werden im folgenden die Weinverkaufsmengen und die Fuderpreise in den betreffenden Jahren verglichen. [Tabelle 7]
Die Tatsache, daß sich die Fudermaße der Weine änderten (FN 383) und im gleichen Jahr an benachbarten Orten um das Doppelte nach oben oder unten variieren konnten (FN 384), unterstreicht, daß nicht Traubenart und Weinsorte das Preisgefüge bestimmten (FN 385), sondern Erntemengen sowie Angebot und Nachfrage. Im ersten Jahrzehnt des Untersuchungszeitraumes wird der direkte Zusammenhang zwischen Angebotsmenge und erzieltem Fuderpreis deutlich. Reiches Angebot bedingte niedrige Fuderpreise (FN 386). Die Kellerbestände waren aufgrund der Erntemengen hoch. Die Abtei konnte die Menge der verkauften Weine offensichtlich nicht frei steuern. So spiegeln die Verkaufszahlen zumeist die Möglichkeiten des Marktes wider. Eine planvolle Absatzpolitik, die Preisschwankungen vorausschauend für den eigenen Vorteil auszunutzen trachtete, ist aus den Quellen fast nicht zu erkennen. Eine "Einkellerungspolitik" (Rapp), die Kellerbestände anwachsen läßt, bis der Fuderpreis anzieht, ist zwar durchaus denkbar, die begrenzte Haltbarkeit der Weins und eine schnelle Qualitätsabnahme dürften solchen taktischen Überlegungen enge Grenzen gesetzt haben (FN 387). Gleichwohl gab es Anzeichen in dieser Richtung. In der zweiten Dekade werden die Kellerbestände drastisch reduziert und die Fuderpreise steigen an. Aber auch die Angebotsmenge ist gesunken. Die Abtei mußte ihre Verkaufsrate steigern und versuchen, höhere Erlöse zu erzielen, weil das Gesamtbetriebsergebnis der Abteiwirtschaft in den ersten beiden Jahrzehnten des 16. Jahrhunderts gering ausfiel und 1504/1505 sowie 1505/1506 sogar mit einem geringen Negativsaldo abschloß. Die Reduzierung der Kellerbestände und die Forcierung des Verkaufs lassen sich wohl mit dieser Finanzmisere ursächlich in Verbindung bringen. Betrachtet man den Fuderpreis wird 1514 ein enormer Preisanstieg gegenüber dem Jahr 1512 sichtbar. Ein Fuder furn win wurde für 13-16 Pfd. verkauft, new win brachte sogar 20 Pfd., während der Rotwein 17 Pfd. pro Fuder erbrachte (FN 388). Die Ernte war recht gering ausgefallen, die Abtei veräußerte fast die Hälfte des Ertrages. Die Einnahmen aus dem Weinverkauf stiegen nochmals an. Das Wirtschaftsjahr 1520/1521 bedeutete hier einen Höhepunkt. Die Ernte war durchaus zufriedenstellend. Wieder verkaufte die Abtei fast die Hälfte davon, mengenmäßig mehr als je zuvor in dem Jahrhundert. Trotz drastisch gefallenen Fuderpreises brachte der Verkauf fast 950 Pfd. in die Abteikasse Im letzten Drittel des Jahrhunderts hatte sich die Situation geändert. Die Kellerbestände waren gering wie nie, aber auch der Weinertrag war gegenüber den ersten beiden Jahrzehnten des Jahrhunderts drastisch gesunken. Die oben beschriebenen Strukturmängel in der Zehnt- und Pachtverwaltung wirkten sich hier zunehmend aus. Das geringe Angebot ließ die Fuderpreise geradezu explodieren. So konnte die Abtei aus dem Weinverkauf sogar wieder das Niveau der ersten Jahrzehnte des Jahrhunderts erreichen. Aufgrund einiger Verkausfmitteilungen bietet sich in den ersten Jahren des 16. Jahrhunderts die Möglichkeit, der Frage nachzugehen, ob sich der Direktverkauf an schwäbische und straßburgische Abholer mehr lohnte als der Verkauf auf den dörflichen bzw. städtischen Märkten. Es sind allerdings nur einige wenige Verkaufsmitteilungen an Direkteinkäufer belegt. [Tabelle 8]
Der Fuderpreis lag über dem Durchschnitt der in der Tabelle 7 angegebenen Fuderpreise, auch wenn das in Straßburg vorgegebene Fudermaß selten erreicht wurde. Der Direktverkauf rechnete sich für die Abtei vor allem deshalb, weil keine Transportkosten anfielen. Es deutet sich aber an, daß der Weinpreis nach dem Herbsten und mit dem Vorhandensein neuen Weins deutlich anstieg. Weitergehende Schlußfolgerungen aus dieser Preisentwicklung sollen aber hier unterbleiben, da für die spätere Zeit keine entsprechenden Zahlen vorliegen. Zum Schluß soll noch der Preisspiegel einiger der von der Abtei in Anspruch genommenen Weinmärkte näher betrachtet werden. Entsprechende Zahlen sind allerdings nur für Straßburg, Zabern, Barr, Epfig und Walff und auch wiederum nur für die ersten Jahre des 16. Jahrhunderts überliefert (FN 389). [Tabelle 9]
Aus den Verkaufsmeldungen des am häufigsten genannten Markts in Straßburg geht nie ein bestimmtes Fudermaß angegeben. Der jeweils erzielte Preis liegt aber deutlich höher als der in diesen Jahren bei den Abteiverkäufen im Durchschnitt erzielte Fuderpreis (FN 390). Der bei den Direktverkäufen sich andeutende Trend, daß die Preise mit dem Vorhandensein neuen Weins im Herbst anzogen, läßt sich auch aus den Straßburger Zahlen herauslesen. Die vom Spätherbst bis Anfang April getätigten Verkäufe brachten eine höhere Rendite als diejenige, welche im vorangegangenen Sommer erzielt werden konnte. Die schwankenden Fuderpreise der Monate April und Mai 1502 lassen aber erkennen, daß nicht unbedingt nur die Jahreszeit, sondern vor allem Angebot und Nachfrage den Fuderpreis bestimmten Zusammenfassend läßt sich sagen: Der Weinbau, im elsässischen Rebland um die Jahrhunderwende bereits weit fortgeschritten, wurde überwiegend in Monokultur betrieben (FN 391), war marktorientiert und marktabhängig und damit sehr krisenempfindlich (FN 392). War die Produktion groß, konnte nur wenig Geld eingenommen werden, es sei denn, man konnte die Verkaufsmenge erhöhen. Trugen die Reben wenige Trauben, war zwar ein höherer Erlös zu erzielen, die anteiligen Produktionskosten blieben aber und schmälerten den Gewinn. Über den Verkauf an Direkteinkäufer ließ sich eine höhere Rendite erzielen, die Transportkosten entfielen und die einzelnen Einkäufer nahmen jeweils größere Menge ab. Während die 13 Direkteinkäufer im Durchschnitt fast 4 Fuder erwarben, kamen bei den 19 für Straßburg bezeugten Veräußerungen im Mittel nur 1,7 Fuder zum Verkauf. 

Der hier untersuchte Zeitraum liegt am Ende einer Epoche, die als spätmittelalterliche Agrardepression bezeichnet wird. Mit dem beginnenden 16. Jahrhundert setzte ein Aufschwung im Bereich der Landwirtschaft ein. Dieser Umschwung wurde von der Forschung vor allem im Zusammenhang mit der Entwicklung der Landwirtschaft und des Handwerks allgemein, der demographischen Veränderungen und der Preisentwicklung beschrieben. Die Weinwirtschaft und hier vor allem der elsässische Weinbau fanden innerhalb dieser Diskussion keine besondere Erwähnung (FN 393). Anhand der Zusammenstellung der Wirtschaftsdaten der Abtei im 16. Jahrhundert, der gesamten Einnahmen und der Ausgaben sowie des Geldüberschusses bzw. -defizites läßt sich die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung der Abtei aufzeigen (FN 394). [Tabelle 10] Nur in drei von 32 Jahresabschlüssen mußte der Abteischaffner einen Negativsaldo in seiner Bilanz notieren, in allen anderen Jahren konnte er einen mehr oder weniger üppigen Gewinn verbuchen. Bei den Schwankungen, die sich aus den natürlichen Schwankungen eines hauptsächlich landwirtschaftlich orientieren Wirtschaftsbetriebes ergeben, stechen einige Besonderheiten hervor, auf die hier näher eingegangen werden soll. Die ersten beiden Jahrzehnte zeigen ein eher unauffälliges auf und ab in den Bilanzzahlen. Die besonders hoch ausgefallenen Gewinne des Jahres 1513/1514 sind dabei nicht mit dem Weinbau in Verbindung zu bringen, da sich die Ertragsmengen und die Verkaufszahlen der Weine nicht wesentlich von denen der anderen Jahre unterscheiden. Für die Zeit zwischen 1521 und 1559 liegen keinerlei Angaben zu Abteierlösen und -ausgaben vor. Vielleicht hängt dieser Umstand mit den Wirren des Bauernkrieges zusammen, in den auch die Abtei Andlau verwickelt war. Am Schluß dieses Beitrages wird in einem kurzen Exkurs auf die Ereignisse dieser Zeit und die Auswirkungen der wirtschaftlichen und sozialen Spannungen eingegangen werden. In den 60er Jahren stiegen die Einnahmen sprunghaft an. Etwas zeitverzögert verdoppelten sich fast die Ausgaben im Jahr 1564/1565. Der Grund für diese Kostenexplosion bleibt im Dunkeln. Zum Teil mag sie mit dem Bau der Kirche in Walff zusammenhängen, an dem sich die Abtei beteiligte (FN 395). Ein ähnlicher Vorgang vollzieht sich in den 70er Jahren. Die Einnahmen steigen unvermittelt, zeitverzögert wachsen dann auch die Ausgaben. Die Verdoppelung der Einnahmen steht offensichtlich im Zusammenhang mit dem Verkauf von Gütern durch die Äbtissin und mit dem verstärkten Verkauf von Getreide. Bezüglich des Güterverkaufs kam es zu erheblichen Differenzen zwischen der Äbtissin Maria Magdalena Rebstock (1570-1610) und dem Straßburger Bischof Johann von Manderscheid-Blankenheim (1569-1592). Der Bischof hatte versucht, den Verkauf von Wirtschaftsgütern durch die Äbtissin zu verhindern. Mit dem Hinweis auf die Exemption ihrer Abtei sprach die Äbtissin ihm ein solches Vetorecht ab. Erst nach Intervention des Straßburger Rates Contz und einem vergeblichen Versuch von Äbtissin und Schaffner, den Beauftragten des Bischofs zu bestechen, fügte sich die Abteileitung und gestand dem Bischof volles Zustimmungsrecht bei substantiellen Änderungen am Klosterbesitz zu (FN 396). Ein weiterer Grund für den gestiegenen Abteigewinn wird auch die Lage auf dem Getreidemarkt in Straßburg sein. Aufgrund eines gewaltigen Versorgungsengpaß auf der anderen Rheinseite wurden die Getreidelieferungen nach dort verstärkt und die Preise schnellten in die Höhe (FN 397). Davon profitierte die Abtei. Ein Großteil des Gewinns in diesen Jahren wurde durch den gesteigerten Getreideverkauf erzielt. Darauf wird noch zurückzukommen sein. Die Kostenlawine, welche die Abtei mit dem Jahr 1572/1573 erfaßte, hing wohl mit den Ereignissen zusammen, die die Einführung der Reformation (FN 398), welche in den Herren von Andlau gewichtige Fürsprecher hatte (FN 399), mit sich brachte. Zwar gelang es der Abtei unter ihrer Äbtissin Magdalena Rebstock (1570-1610) (FN 400) und mit Unterstützung des Kaisers, anders als anderen Klöstern (FN 401), die Reformatoren fernzuhalten (FN 402). Der rege Briefverkehr zwischen den Herren von Andlau und der Abtei (FN 403) zeigt aber, wie sehr die Duldung der lutherischen Prediger als Gefahr für die kirchlichen (FN 404) und finanziellen Belange der Abtei (FN 405) angesehen wurde (FN 406). Auch die auferzwungene Unterstellung der Abtei unter den Straßburger Bischof im Jahr 1573 (FN 407), die damit verbundenen neuen Verwaltungsrichtlinien (FN 408), der Tod Alexanders von Andlau im Jahr 1573 und die Nachfolge seines Sohnes Hans Ludwig können mit der Kostenexplosition in Verbindung gebracht werden. Nicht zuletzt dürfte die Bautätigkeit der Abtei in dieser Zeitt (FN 409) beachtliche Geldmengen verschlungen haben. Inwieweit die Bautätigkeit der Herren im Ort Andlau, das sie fortifikatorisch verstärken ließen (FN 410), ein Kostenfaktor für die Abtei war, läßt sich dagegen nicht sagen. Selbst der Rückkauf des Stadelhofes in Marlenheim und des Oedenwaldes, der 1580/81 erfolgte, hatte schon 10 Jahre zuvor Bedeutung in der Finanzpolitik der Abtei gehabt (FN 411). In einem Brief an den Straßburger Bischof Johann von Manderscheid-Blankenheim (1569-1592) teilte Äbtissin Cordula von Krotzingen (1538-1572) 1572 stolz mit, daß ein namhafft rest an geld auf der Haben-Seite übriggeblieben sei. Sie schlug vor, das Geld zur Lösung Marlenheims, das zu dieser Zeit der Stadt Straßburg verpfändet war, zu verwenden (FN 412). Doch welche Rolle spielte die Weinwirtschaft in diesen gesamtwirtschaftlichen Vorgängen. Einnahmen flossen der Abtei aus verschiedenen Quellen zu. Das erste überlieferte Rechnungsbuch aus dem Wirtschaftsjahr 1500/1501, das der Andlauer Schaffner Richard Volgen von Heidolsheim der Äbtissin Kunigunde von Reinach (1494-1537) vorlegte (FN 413), verzeichnete Einnahmen aus der Getreideproduktion und Erträge aus Pfennigzinsen. Dazu kamen die Erträge aus Weinzins- und Weinzehnt sowie die Einnahmen aus den verkauften, verpachteten bzw. zu Lehen vergebenen Reben. Auf der Ausgabenseite finden sich Naturallieferungen und Zinszahlungen an diverse geistliche Institutionen und weltliche Personen, die Abgaben und Zahlungen an Bedienstete und Werkleute, sonstige Erntekosten sowie außerhalb der Weinwirtschaft Zahlungen für Baumaßnahmen und diverse andere im Rahmen des Abteilebens anfallende Zahlungen. An erster Stelle der Ausgaben standen 1501/1502 die Zinsabgaben (22,8 %) und die Bezahlung von Altschulden (21,2%). Bedeutend waren auch die Ausgaben für Handwerker und andere Werkleute (14,7 %), denen Tag- oder Auftragslohn gezahlt wurde. Gesindelohn und Auslagen für das Herbsten schlugen mit jeweils 8 % zu Buche, während die Ausgaben für den Rebbau selbst mit gut 2,5 % zu den kleinen Ausgabenposten der Abtei gehörten. Der Getreidebau der Abtei hatte beachtliche Ausmaße. Die von Wisplinghoff resümierte Forschungsmeinung, daß "der Getreidebau ein kaum Gewinn versprechendes Unternehmen darstellte" (FN 414), trifft so pauschal ausgesprochen für den Bereich der Abtei Andlau nicht zu. Ähnlich wie beim Wein wurde Getreide nur zum geringen Teil im Eigenbau (eigen gewehße) betrieben. Die meisten Äcker wurden von zinspflichtigen Pächtern bewirtschaftet. Hinzu kamen solche Getreideflächen, die der Abtei zehntpflichtig waren (FN 415). Während im ersten Viertel des 16. Jahrhunderts andernorts die Getreidepreise leicht stiegen, fielen sie im Elsaß zwischen 1501 und 1525 um die Hälfte, ebenso die Preise für Vieh und andere tierische Produkte (FN 416). Im Jahr 1501/1502 gelangten aus der Getreidewirtschaft unter dem Strich gerade einmal 49 Pfd., 15 ß, 5 d, 1 h in die Klosterkasse, was einem Anteil von etwas mehr als 6 % am Gesamtbetriebsergebnis entsprach (FN 417). Die Absatzmöglichkeiten in diesen Jahren waren begrenzt, die Kellerbestände demzufolge enorm. Rund 57 % des Weinertrages blieb in den Kellern und gut 40 % des Getreideertrages lagerte in den Speichern (FN 418). Sie standen damit als Rücklage für das kommende Jahr zur Verfügung. Francis Rapp betont (FN 419), daß das Schicksal der Finanzen am Wein hing. Das Weinjahr 1502/1503 fiel sehr gut aus. Zu den 191 Fudern vom Vorjahr kamen fast 27 Fuder von den eigenbewirtschafteten Gütern hinzu. Zins und Zehnt sicherten der Abtei eine Einnahme von mehr als 336 Fuder. Abzüglich der 60 Fuder für den Eigenbedarf der Abtei blieben 460 Fuder zum Verkauf. Doch lediglich 51 Fuder wurden verkauft und brachten 136,1 Pfd. in die Kasse. Wegen der hohen Ausgaben der Abtei (Eigenverbrauch, Personalkosten, Aufwendungen für Schuldentilgung) und den Kosten des Eigenbetriebs in Höhe von ca. 71 Pfd. konnte der Schaffner lediglich 4,5 Pfd. als Gewinn verbuchen (FN 420). Die Getreideproduktion brachte zu Beginn des 16. Jahrhunderts stets einen Überschuß, der aber geringere Einnahmen als der Weinanbau in die Abteikasse brachte (FN 421). Der Eigenverbrauchsanteil an Getreide dürfte dabei aber höher gewesen sein als der des Weins. Im letzten Drittel des Jahrhunderts sah das Verhältnis zwischen Wein- und Getreideanbau ganz anders aus. Im Jahr 1579/1580 ermöglichten die Erträge an Weizen (FN 422), Roggen (FN 423), Gerste (FN 424) und Hafer (FN 425) eine beruhigende Lagerhaltung (FN 426). Die Geldeinnahmen der Abtei beliefen sich 1579/1580 auf 1.925,20 Pfd. Davon stammten 66,5 Prozent aus dem Getreideverkauf (1.279,9 Pfd.), 11,1 Prozent aus den Einnahmen der Pfennigzinsen (214,5 Pfd.) und lediglich 9,5 Prozent aus dem Weinverkauf (182,8 Pfd.). Der Rest entfiel auf andere Einkünfte (FN 427). Dieser Trend setzte sich in den folgenden Jahren fort. 1584/1585 wurde sowohl bei Weizen, als auch bei Roggen, Gerste und Hafer ein Überschuß erzielt. Ein Teil der Getreideeinnahmen wurde selbst verbraucht oder aufgrund bestimmter Verpflichtungen an Dritte abgegeben (FN 428). Die restlichen Weizenvorräte wurden auf dem Markt verkauft (FN 429), lediglich der Hafer war, da keine Verkaufsmeldungen vorliegen, wohl ausschließlich für den Eigenverbrauch bestimmt. Ein Rest an Roggen, Gerste und Hafer verblieb als Reserve und Winterbedarf in den Speichern (FN 430). Der Weinbestand belief sich in diesem Wirtschaftsjahr auf 88,9 Fuder (davon 9,5 Fuder Rotwein). Die Weinlieferungen betrugen 57,6 Fuder (davon 6,3 Fuder Rotwein). Von den Geldeinnahmen in Höhe von 1.878,6 Pfd. erbrachte der Getreideverkauf 38,8 Prozent (729,8 Pfd.), der Pfennigzins 43,3 Prozent (813,8 Pfd.) und der Weinverkauf 14,6 Prozent (273,9 Pfd.) (FN 431). Im Einzelnen stellte sich der Anteil der Einnahmen aus dem Weinverkauf an den Gesamteinnahmen der Abtei wie folgt dar: [Tabelle 11] Der Anteil der Weineinnahmen am Gesamtbetriebsergebnis der Klosterwirtschaft betrug zu Beginn des Jahrhunderts ca. ein Drittel. Dieser Wert stieg nach 1505 bemerkenswert an. Von bis dahin durchschnittlich 27,6 % war der Anteil bis zum nächsten feststellbaren Jahresbetrag auf 74,14 % bzw. 80,42 % hochgeschnellt. Die Zehnteinnahmen nahmen dagegen, wie oben geschildert, deutlich ab. Im Jahr 1500/1501 konnten ca. 140 Fuder eingesammelt werden. Diese Menge entsprach einem Geldwert von ca. 462 Pfd. Bis 1511/1512 sanken die Zehnteinnahmen auf ca. 68 Fuder. Auf dem Markt verkauft, hätte diese Menge ca. 352 Pfd. in die Kasse gebracht. 1520/1521 konnten die Zehnteinnahmen noch einmal auf 78 Fuder gesteigert werden, was einem Geldwert von ca. 527 Pfd. entsprochen hätte (FN 432). Für die folgenden Jahrzehnte liegen leider keine Verkaufszahlen vor, sodaß eine Verbindung der in den 70er Jahren hochschnellenden Gesamteinnahmen und -ausgaben der Abtei mit dem Weinverkauf nicht in Verbindung gebracht werden können. Doch wie die vorhandenen beiden Angaben für die 70er und 80er Jahre zeigen, sanken der Weinverkauf und der mit ihm erzielte Gelderlös dramatisch ab. Die Erlöse der Abtei wurden also nicht aus dem Weinbau, sondern aus Güterverkäufen, dem Getreideanbau und den eingehenden Geldzinsen erwirtschaftet. Der Anteil des Weinhandels an diesen Gewinnen war noch sehr gering. Diese Beobachtung setzt sich bei der Betrachtung der Ertragsmengen fort (FN 433). [Tabelle 12] Zusammen mit den Andlauer und Kintzheimer Kellerbeständen, die sich auf mehr als 291 Fuder beliefen, konnte die Abtei im Rechnungsjahr 1500/1501 über eine Ertragsmenge von ca. 478 Fuder, davon ca. 10 % Rotwein, verfügen. Von dieser Menge kam nur ein Viertel zum Verkauf. Der Eigenverbrauch samt der Weine, die an andere Institutionen und Personen abgegeben wurden (FN 434), betrug fast 89 Fuder, was einem Anteil von ca. 18 % an der Gesamtertragsmenge entspricht. Bei Zugrundelegung eines in diesem Jahr zu erzielenden Fuderpreises in Höhe von 3,3 Pfd. hätte der Schaffner auf den Märkten ungefähr 290 Pfd. dafür bekommen. Die im Laufe des Jahrhunderts abnehmenden Erträge und Kellerbestände führten zwangsläufig zu einem sinkenden Eigenverbrauch und einer reduzierten Vergabe von Abteiweinen. Im Jahr 1529/1521 wurde eine beachtliche Menge Wein verkauft. Da die Erträge des Jahres nicht ausreichten, mußte auf die Kellervorräte zurückgegriffen werden. Die lückenhaften Angaben zu den Jahren zwischen 1521 und 1580 erschweren eine weitergehende Analyse der Entwicklung. Die Zahlen für 1579/1580 sprechen aber für sich. Ertrag und Kellerbestände waren deutlich reduziert. Der Verkauf war praktisch zum Erliegen gekommen. Die Weinvorräte wurden vornehmlich für den Eigenverbrauch bzw. die Weinvergabungen benötigt. Nur noch knapp ein Zehntel des Weinvorrates konnte veräußert werden.

Somit lassen sich folgende thesenartige Feststellungen treffen:

1. Für die Weinwirtschaft der Abtei bedeutete das 16. Jahrhundert eine Zeit des Niedergangs. Erst mit Anfang des 17. Jahrhunderts erfolgte ein wirtschaftlicher Wiederauftstieg (FN 435).

2. Der Eigenbau der Abtei, der nicht einmal ein Zehntel der Weinerträge ausmachte, blieb im 16. Jahrhundert, was Anbaufläche und Bewirtschaftungskosten betraf, unverändert. In der Hauptsache dienten die Weine aus dem Eigenbau dem eigenen Verbrauch der Abtei. Ein wirtschaftlicher Nutzen wurde aus dem Eigenbau nicht angestrebt.

3. Die Zehntlieferungen, die zu Beginn des Untersuchungszeitraumes gut die Hälfte der Weineinnahmen der Abtei ausmachten, sanken dramatisch. Die Wirtschaftsverwaltung war nicht in der Lage, die Zehnteinnahmen auf den in vielen Ortschaften verstreut liegenden Zehntäckern zu kontrollieren. Da die Zehntschuldner zunehmend dazu übergingen, den Zehnt selbst an den Trotten abzuliefern, entglitt der Abtei die Kontrolle über die Höhe der Abgabe und ihre ordnungsgemäße Entrichtung.

4. Von einer ähnlichen Entwicklung war die Pachtorganisation betroffen. Fixpacht und Teilbau (Halb-, Drittel- und Viertelpacht) machten gut ein Drittel der abtei-andlauischen Weineinkünfte aus. Die Einnahmen aus der Pacht wurden nach und nach geschmälert, da zahlreiche Pächter oft jahrelang ihre Pacht nicht zahlten. Die Abtei war nicht in der Lage, wirkungsvollen Druck auf die Pächter auszuüben. Pachtentzug aufgrund von Zahlungsunfähigkeit läßt sich in den abtei-andlauischen Weinäckern nur in seltenen Fällen belegen. Bei den wenigen bekannt gewordenen Neuverleihungen konnten die neuen Pächter mit einer Befreiung von den ersten Pachtzahlungen rechnen, damit sie die Schulden ihrer Vorgänger zunächst ausgleichen konnten. In den meisten Fällen wartete die Abtei aber ergeben, bis die säumigen Pächter den geschuldeten Zins nachzahlten. Doch hier wirkte sich die unzulängliche Buchführung des Abteischaffners bzw. der Meier in den einzelnen Orten nachteilig aus. Geschuldete Pachtzahlungen wurden vergessen, geleistete Pachtzahlungen nicht schriftlich festgehalten, was zu Meinungsverschiedenheiten mit den Pächtern führte. In einigen Fällen war die Abtei nicht in der Lage anzugeben, welche Rechtsqualität einzelne Weinäcker besaßen und ob bzw. welcher Zins ihr überhaupt zustand. Die Folge war, daß auch die Pacherträge seit der zweiten Dekade des Jahrhunderts kontinuierlich sanken.

5. Die Abtei fing die durch schlechte Weinjahrgänge und Mißmanagement gleichermaßen verursachten sinkenden Einnahmen an Wein durch Reduzierung der Kellerbestände und gesteigerte Verkaufsbemühungen auf. Dank steigender Fuderpreise konnten wieder höhere Erlöse aus dem Weinverkauf erziel werden.

6. Der Anteil des Weines am Gesamtwirtschaftsergebnis der Abtei sank kontinuierlich. Gründe für diesen Niedergang lassen sich zum einen in der nicht Schritt haltenden Wirtschaftsorganisation der Abtei finden. Ausgedehnter Streubesitz und eine zu Zentralismus tendierende unflexible Wirtschaftsführung führten zu Defiziten hinsichtlich der Kontrolle im Bereich der Zehnt- und Pachtvereinnahmung sowie zu logistischen Problemen im Zusammenhang mit dem Transport der in den teilweise weit entfernten Orten eingenommenen Weine. Trotz einer gewissen hierarchisch ausgeprägten Wirtschaftsstruktur der Abtei hielt das System den Erfordernissen eines durchstrukturierten Wirtschaftsbetriebes nicht stand. Die Buchführung war lückenhaft und unvollständig. Da die Herren von Andlau, Vögte der Abtei und bestimmende Kraft in der Gemarkung des Ortes Andlau, mit energischen Mittel ihrer Herrschaftsausbau verfolgten und eher als Konkurrenten denn als ordnende Macht im Wirtschaftsbetrieb auftraten, war die Abtei den schleppenden Weinlieferungen und Zahlungseingängen aus dem Pacht- und Zehntbetrieb weitgehend hilflos ausgeliefert.

Die wenigen überlieferten Quellen zur Zeit des Bauernkrieges erlauben es leider nicht, die direkten Einwirkungen der sozialen und wirtschaftlichen Unruhen auf die Weinwirtschaft der Abtei zu untersuchen (FN 436). Aus den wenigen Nachrichten, die in der Überlieferung der Abtei erhalten sind, läßt sich aber entnehmen, daß der Bauernkrieg die Abtei wirtschaftlich und institutionell in seiner Existenz in Bedrängnis brachte. Inwieweit die wirtschaftlichen (FN 437) und sozialen (FN 438) Spannungen sich auf die andlauischen Weinäckern auswirkten, läßt sich nur bedingt deutlich machen. Aus anderen Weingegenden sind Klagen über zu hohe Weingülten (FN 439) und über eine unbefriedigende Schankordnung (FN 440) bekannt (FN 441). Offensichtlich blieb die Abtei von inneren Unruhen verschont. Hörige, die im Rahmen der Fron die Weinberge bestellten und jetzt aufbegehrten, hat es in der Klosterwirtschaft nicht gegeben. Auch über Beschwerden der Pächter verlautet in den Quellen nichts. Offensichtlich erlebte die Andlauer Abteileitung den Bauernkrieg nur als einen sich außerhalb der Abtei vollziehenden Aufruhr, der aber die durch ausgedehnten Streubesitz gekennzeichnete Wirtschaftsorganisation erheblich beeinträchtigte. Generell bargen die Unruhen dieser Zeit für die Klöster die Gefahr, daß umherziehende Truppen sich an ihren meist gut gefüllten Getreidespeichern und Weinkellern vergriffen (FN 442). Schon die Züge der Bundschuhleute im Jahr 1493 und 1517 hatten den Herrschaftsbereich der Abtei berührt (FN 443). Die Unruhen im Elsaß vom April 1525 hatten ihren Ursprung im unmittelbaren Umfeld der Abtei, als der Straßburger Laienprediger Clemens Ziegler versuchte, gegen den Widerstand der Obrigkeit auf dem Kirchhof in Heiligenstein zu predigen (FN 444). Am 17. April, dem Ostermontag des Jahres 1525, kam es zu einer Vereinigung unzufriedener Bauern. Von Bernhardsweiler zog die Masse nach Altdorf, nahm das Kloster ein und machte es zum Hauptquartier. Die Bauern vertrieben die Klosterleute, verzehrten die Vorräte, zerstörten Inventar (FN 445) und Bauwerke und verkauften Wein und Hausrat (FN 446). Schnell wurden Stimmen laut, sich auch die Lebensmittelvorräte anderer Klöster zu beschaffen (FN 447). Die Priorei Truttenhausen und die Klöster Hohenburg, Niedermünster und Feldkirch wurden heimgesucht. Als ein Trupp Aufständischer sich anschickte, auch nach Andlau zu ziehen, wandte sich Äbtissin Kunigunde von Reinach (1494-1537) am 19.4.1525 hilfesuchend an den Rat der Stadt Straßburg (FN 448). Am selben Tag plünderten die Bauern den Hof der Abtei Neuenburg zu Dahlenheim und machten auch vor den dortigen Weinvorräten nicht halt (FN 449). Gleichwohl wurde Ebersheimmünster geplündert und Oberehnheim mehrmals aufgefordert, die Tore zu öffnen und das in der Stadt liegende Klostergut auszuliefern (FN 450). Wenngleich die Abtei Andlau selbst nicht Ziel eines Angriffes der Bauern gewesen zu sein schien, so waren doch die Güter der Abtei in höchster Gefahr. Der Schaffner Johannes Plünckel schrieb am 28.4.1525 an den Rat der Stadt Straßburg. Die Stadt möge die der Äbtissin gehörigen 14 Fuder Wein, die im Andlauischen Hof zu Barr lägen, in seinem Namen holen lassen, damit sie den Bauern nicht in die Hände fielen. Gerissen fügte er hinzu, die Stadt möge den Wein als Gegenwert der der Abtei geliehenen 200 fl ansehen. Gleichzeitig appellierte er an die Schutzaufgabe der Stadt: man müsse fürchten, daß die Klosterleute in Barr, (Mittel-)Bergheim und Andlau angegriffen würden. Doch der Hauptmann der Bauern, Ludwig Ziegler, erfuhr von diesem Plan und untersagte der Gemeinde Barr schriftlich, das dort liegende Gut der Abtissin abtransportieren zu lassen (FN 451). Als die Bauern von Truttenhausen und Ittenweiler der Abtei die Plünderung androhten (FN 452), wandte sich Äbtissin Kunigunde von Reinach (1494-1537) am 5. Mai 1525 erneut an Straßburg, zumal die Bauern aus Ebersheimmünster bereits vor der Abtei erschienen waren (FN 453). Die Äbtissin bat, man möge einen oder zwei Gesandte aus Straßburg schicken, die die Bauern beschwichtigen sollten. Denn sie fürchtete, daß ein Schreiben wirkungslos bleiben würde (FN 454). Die Lage spitzte sich zu, da auch Scherweiler und Dambach im Mai 1525 von Unruhen heimgesucht wurden (FN 455). In der Schlacht von Scherweiler müssen die dortigen Weinäcker ziemlich in Mitleidenschaft gezogen worden sein (FN 456). Auch für die Abtei wurde die Lage prekär. Im Juli 1525 sah sich Äbtissin Kunigunde von Reinach (1494-1537) gezwungen, mit Erlaubnis des Kaisers zwei Drittel (zweentheil) des Wein-, Korn- und Heuzehnten in Barr, Heiligenstein und (Mittel-)Bergheim den Edelherrn Niclas Ziegler, Herr zu Barr, zu verkaufen (FN 457). Nicht nur die Wirtschaft, auch die klösterliche Gemeinschaft wurde an den Rand des Zusammenbruches gebracht. 1529 sind Klagen über das nicht standesgemäße, gegen die Statuten der Abtei verstoßende, Leben einiger Klosterdamen überliefert (FN 458). Die Herren von Andlau konnten dieser Zeit als Sachwalter der Könige und Hüter der Reichsburg ihre Herrschaftsrechte weiter ausbauen (FN 459). Nur mit Hilfe des Kaisers gelang es der Abtei (FN 460) ihre Stellung zwischen den Herren von Andlau, der Straßburger Kirche (FN 461) und dem Dauphin von Frankreich (FN 462) zu behaupten.

ABR
Archives Départementales du Bas-Rhin, Strasbourg

Anm.
Anmerkung

Bd., Bde.Band, Bände
Bearb., bearb.Bearbeiter, bearbeitet

bzw.
beziehungsweise

D
Denar

ebd.
ebenda

fl
Gulden

Fud
Fuder

H
Heller

Hg., hg.
Herausgeber, herausgegeben

Jg.
Jahrgang

MG.SS.
Monumenta Germaniae Historica, Scriptores

NF
Neue Folge


nordöstlich

nördl
nördlich

Nr.
Nummer

nw.
nordwestlich

östl.
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Pfd.
Pfund

Reg. Bi. Str.
Regesten der Bischöfe v. Straßburg

S.
Seite

Sp.
Spalte

sö.
südöstlich

südl.
südlich

sw.
südwestlich
ß
Schilling

UB
Urkundenbuch

v.
von

Vgl., vgl.
vergleiche

westl.
westlich

xr
Kreuzer

FUSSNOTEN 1-19

(FN 1) Das Gotteshaus Andlau wird im Folgenden grundsätzlich als Abtei bezeichnet. Die Abtei wurde von ihrer Gründerin Richardis mit eigenen Statuten versehen und war dem Benediktinerorden verbunden. Am 19.4.1499 wurde die Abtei in ein dem Ritus der Straßburger Domkirche folgendes weltliches adliges Damenstift umgewandelt (Clauss, Historisches Wörterbuch S. 39). Die Statuten sind gedruckt bei Bruckner, Regesta Alsatiae 390 Nr. 656 = Regesten der Bischöfe von Straßburg. Bd.1. Nr. 113 zu den Jahren 888-906. Eine Abschrift befindet sich in den ABR, H 1367. Vgl. zu den Statuten Wollbrett,: De Wasselonne à Ribeauvillé S. 85; Reichsland S. 31; Barth, Rebbau S. 195; Barth, Art. Andlau Sp. 65ff. Nach Barth, Quellen S. 157 erfolgte die Niederschrift der Statuten um 892.

(FN 2) Zur Herkunft des Namens Andlau (Eleon) Forrer, frises S. 53 Anm.1; Langenbeck, Doppelnamen S. 336 und Langenbeck, Herkunft S. 102-103. Vgl. die Hinweise bei Barth, Rebbau 1, S. 27 und 2, S. 18.

(FN 3) Die ältere Literatur zur Geschichte Andlaus ist bei Clauss, Wörterbuch S. 43 und bei Wagner, Studien S. 445-469 aufgeführt und findet sich auszugsweise - bibliographisch teilweise aber nicht nachweisbar - bei Brackmann, Germania S. 39f. Vgl. Oberlé, Andlau et son abbaye. Zur kunstgeschichtlichen Bedeutung Andlaus Kautzsch, Kirchenbau S. 53-55 zur Krypta und S. 251-258, zur Abteikirche in Andlau, S. 305 zur kunstgeschichtlichen Literatur. Vgl. im Anhang die Abbildungen Nr. 309-321. Eine genaue Beschreibung der Kirche und der Krypta auch bei Kraus, Kunst S. 8ff. Vgl. den Artikel "Andlau" bei Will, Répertoire S. 5-10 und Deharbe, crypte S. 125-131 und 231-238. Zum Wappen der Abtei Friedrich Hirsching: [Art. Andlau]. In: Stifts- und Closter-Lexicon [...] S. 131.

(FN 4) Bécourt, L'Abbaye; Bécourt: L'Abbaye d'Andlau au XVe siècle S.165-172, 289-300, 393-402, 528-538 und 639-650.

(FN 5) Büttner, Andlau und der Dagsburger Wald S.10-27; Büttner, Andlau und der Schwarzwald, schwarzwäldisch S.32-44; Büttner, Andlauer Besitz S.15-30; Büttner, Geschichte des Elsass; Büttner, Kaiserin Richgard S.83-91. Vgl. Büttner: Geschichte des Elsaß. Hier sind einige der zitierten Aufsätze erneut abgedruckt.

(FN 6) Der Legende nach suchte Richardis nach der Trennung von ihrem Ehemann einen Ort, an den sie sich zurückziehen konnte und gewahrte im Tal von Andlau eine Bärin mit ihren Kindern, die mit ihren Tatzen den Boden aufwühlte. Die Erscheinung veranlasste sie, an diesem Ort die Abtei zu gründen. An die Legende erinnert eine steinerne Bärin in der Krypta der Klosterkirche. Siehe dazu Wirtz, Bär S. 386ff.; Kraus, Kunst S. 7; Bécourt, Andlau son abbaye S. 61f.

(FN 7) Barth, Richardis S. 11-100. Vgl. allgemein Clauss, Heiligen S. 111-113. Richardis war die Tochter des alemannischen Fürsten Erchangar im Elsaß und mit Karl III. (893-929) verheiratet. Siehe dazu Kehr (Bearb.), Urkunden der Deutschen Karolinger S. 26f. Zum Tod der Richardis am 18.9.896 siehe Clauss, Wörterbuch S. 37; Kraus, Kunst S. 8; Bécourt, Andlau S. 83. Die Konsekration und das Begräbnis gegen Ende des Jahres 1049 durch Papst Leo IX. (1048-1054) ( Brackmann, Germania 3, 42 Nr. 4) werden auch bei Langenbeck, Herkunft S. 102; Dümmler, Geschichte S. 285 und Barth, Handbuch Sp.65 behandelt. Die Annalista Saxo S. 688 stellen den Vorgang dagegen in das Jahr 1048.

(FN 8) Vgl. Rapp, Réformes et réformation S. 252 und Rapp, Rentabilität Manuskript S. 11f.. Ist als Aufsatz im Band 48 "Weinkonsum und Weinproduktion im Mittelalter" der Reihe Geschichtliche Landeskunde. Veröffentlichungen des Instituts für geschichtliche Landeskunde an der Universität Mainz. Hg. von Michael Matheus erschienen (http://www.igl.uni-mainz.de).

(FN 9) Deharbe, Sainte Richarde S. 103ff.; Dollinger, Histoire de l'Alsace S. 366.

(FN 10) Vgl. hierzu Wiegand, Urkunde Kaiser Karls III. für Andlau S. 732.

(FN 11) Schoepflin, Alsatia aevi Merovingici.

(FN 12) Urkundenbuch der Stadt Strassburg.

(FN 13) Würdtwein, Nova Subsidia.

(FN 14) Regesten der Bischöfe von Straßburg.

(FN 15) Brackmann, Germania.

(FN 16) Kehr, Urkunden.

(FN 17) Ein Inventar der Bestände des ABR liegt vor. Spach, Inventaire S. 177-197 zur Abtei Andlau. Leider stimmen die Lagerorte nicht immer mit den Angaben Spachs überein. So waren beispielsweise die bei Spach angekündigten Erbzins- und Pachtbriefe der Jahre 1476ff. unter der Standnummer ABR, H 2368 nicht zu finden. Stattdessen befanden sich in dem Faszikel Akten zur herrschaftlich umstrittenen Sägemühle. Vielleicht hängt diese mehrfach zu beobachtende Unordnung der Bestände mit dem Verlust des Andlauer Salbuches von 1348 zusammen, das Grandidier noch benutzt haben soll. Zur Arbeitsweise Grandidiers und seinen Verfälschungen siehe Bloch, Ueberlieferung und die Ausführungen im ersten Band der Regesten der Bischöfe von Straßburg S. 132ff.

(FN 18) Das durch J. Rest verzeichnete Archiv der Grafen von Andlau (Rest, Archivalien), das in Freiburg aufbewahrt wurde, gelangte 1909 zunächst in das Generallandesarchiv Karlsruhe, um nach dem Zweiten Weltkrieg als Depositum an die Archives Départementales du Bas-Rhin (ABR, 39 J) abgegeben zu werden (Freundliche Mitteilung durch Archivdirektor Dr. Fischer vom Staatsarchiv Freiburg).

(FN 19) Offensichtlich hängt der Beginn der kontinuierlichen Buchführung mit der Umwandlung der Benediktinerabtei in ein adliges Damenstift zusammen.

FUSSNOTEN 20-71

(FN 20) Siehe dazu Wagner, Studien S. 445. Erben, Anfänge bezeichnet S. 30 Andlau als "das einzige Römische Kloster im Elsaß".

(FN 21) Das Privileg Papst Johannes VIII. bei Bruckner, Regesta 369 Nr. 609 und Brackmann, Germania 3, 41 Nr. 1. Beide Autoren legen den Zeitpunkt der Abfassung auf Februar 881 fest. Barth, Handbuch Sp.65 entscheidet sich für den Zeitraum zwischen 872 und 882. Büttner, Geschichte S. 157 datiert das päpstliche Privileg auf den Termin der Kaiserkrönung im Februar, bringt aber auch einen längeren Italienaufenthalt Karls III. (893-929) im Jahr 883 mit diesem Ereignis in Verbindung. Vgl. Büttner, Kaiserin S. 88; Wagner, Studien S. 447.

(FN 22) Entsprechende Interpretationen einer Trennungsbewegung sind bei Wagner, Studien S. 447 zu finden. Vgl. Büttner, Geschichte S. 157.

(FN 23) Karl III. (893-929) bestätigte am 3.2.912 der Abtei Andlau die Immunität und gewährte Königsschutz (Schoepflin, Als. Dipl. 1, S. 103 Nr. 129 = Bruckner, Regesta 405 Nr. 675). Erwähnt bei Barth, Handbuch Sp.65 und Dümmler 3, S. 285.

(FN 24) Richardis bat den Papst, die Abtei dem Diözesanbischof Baltram/Walram (888-906) zu empfehlen. Vgl. die Urkunde Ludwig IV. (900-911), aus der die Unterstellung unter päpstlichen Schutz, die freie Äbtissinnenwahl und die Schutzherrschaft des Straßburger Bischofs hervorgeht (Schoepflin, Als. Dipl. 1, S. 98 Nr. 126). Nach Bruckner, Regesta 403 Nr. 670 handelt es sich hierbei um eine Fälschung.

(FN 25) Reg. Bi. Str. 1, S. 256 Nr. 200 zum Zeitraum zwischen Mai 996 und Februar 999; Brackmann, Germania 3, S. 41f.; Langenbeck, Herkunft S. 102; Erben, Anfänge S. 30. Wohl wissend, daß diese Überlassung der Schutzherrschaft schnell zur Entfremdung der Abtei führen konnte, bestätigte Papst Sylvester II. (999-1003) zunächst die Verfügung seines Vorgängers, ließ aber im Mai 999 die päpstlichen Rechte erneut in Erinnerung bringen (Schoepflin, Als. Dipl. 1, 142 Nr. 177 = Würdtwein, Nova 6, S. 143 Nr. 71 = Reg. Bi. Str. 1, 256 Nr. 201; Brackmann, Germania 3, S. 42). Der Papst verpflichtete den Straßburger zur jährlichen Lieferung von drei Kamisialen. Sollte der Bischof die Zahlung dieses Zinses viermal hintereinander versäumen, verlor er sämtliche Rechte an der Abtei. Vgl. Wagner, Studien S. 450.

(FN 26) Nach Büttner, Kaiserin S. 91 hatte Andlau mit dem Tod der Richardis um 896 seinen Höhepunkt in der Entwicklung bereits überschritten.

(FN 27) In der Nacht vom 27. auf den 28 Mai 1160 wurden die Abtei, die Kirche, die Klausur und fast die gesamte Ortschaft durch einen verheerenden Brand verwüstet. Nonnen, Konversen und andere Laien mußten die Ruine räumen. Die Äbtissin Hadziga (Hagela) (um 1160/1161) blieb zurück und stellte notdürftig die Ordnung wieder her. Sie sammelte Spenden, zog diverse Einkünfte zusammen und ließ die Abtei für 28 Talente wieder aufbauen (Kautzsch, Kirchenbau S. 256f.; Clauss, Wörterbuch S. 40).

(FN 28) Um das Bauvorhaben rechtlich abzusichern und den Neubau wieder in die angestammte Rechtsstellung zu bringen, bestätigte Friedrich I. (1152-1190) am 24.10.1162 die Privilegien der Abtei (Stumpf, Kaiserurkunden S. 351 Nr. 3971).

(FN 29) In den Klosterstatuten hatte Richardis genaue Bestimmungen über das Verbleiben der Vogteigewalt bei den Nachkommen ihres Geschlechtes getroffen (Wagner, Studien S. 448). Als einer der ersten Amtsinhaber wird 1064 Vogt Heinrich, Graf vom Nordgau und Egisheim genannt (Reg. Bi. Str. 1, 278 Nr. 286 vom 2.5.1064). 1165 werden ein Gottfried, Bruder des Andlauer Ministerialen, des Ritters Erbo von Wasselnheim, und 1167 ein subadvocatus Arnulfus genannt (ABR, H 2294). Um 1170 soll sich die Vogtei bis zum Ende des 12. Jahrhunderts in den Händen der Grafen von Egisheim-Dagsburg befunden haben (Dubled, L'avourie S. 21). Nach Brackmann, Germania S. 40 waren die Dagsburger bis 1211 Vögte der Abtei Andlau. Nach anderer Ansicht (Reichsland S. 31) ging die Vogtei in den 70er Jahren des 12. Jahrhunderts auf die Hohenstaufer über, die Untervögte (zu ihnen Wagner, Studien S. 462) einsetzten. Vgl. allgemein zur Vogtei Wagner, Studien S. 453-458; Clauss, Wörterbuch S. 37f.

(FN 30) Biller/Metz S. 2. Clauss, Wörterbuch S. 39. Nach anderer Ansicht erfolgte die Erhebung erst später durch König Rudolf von Habsburg (1273-1291).

(FN 31) In einer Urkunde der Äbtissin Adelheid von Geroldseck (1342-1358) für das Kloster Baumgarten wird um 1214 erwähnt, daß Bischof Heinrich II. von Veringen (1202-1223) dem Abt von Baumgarten die cura in spiritualibus über die Abtei Andlau übertragen hatte (ABR, G 108 (4) = Würdtwein, Nova 10, 280 Nr. 107 = Reg. Bi. Str. 2, 14 Nr. 814). Siehe dazu Barth, Handbuch Sp. 66/67 und Pfleger, Cistercienserabtei S. 313.

(FN 32) Die Zerstörung der Burg im Jahr 1216 durch Bischof Heinrich II. von Veringen (1202-1223) wird in den Bischofsregesten (Reg. Bi. Str. 2, 18 Nr. 830) mitgeteilt. Ob die Burg in Andlau, wie bei Wolff diskutiert (Wolff, Burgenlexikon S. 7), im Jahr 1246 nochmals erobert wurde bzw. eine mögliche Eroberung auf Burg Hoh-Andlau zu beziehen ist, muß im Rahmen dieser Untersuchung nicht weiter verfolgt werden. Die in den Straßburger Regesten (Reg. Bi. Str. 2, Nr. 1161) angegebenen Quellen zu den Kriegsunternehmungen Bischof Heinrichs III. von Stahleck (1245-1260) 1246 gegen die Staufer erwähnen unter den angegriffenen Burgen die Feste Andlau jedenfalls nicht. Eine mögliche Zerstörung müßte im Zusammenhang mit den Anstrengungen des Bischof Heinrichs stehen, den Einfluß Kaiser Friedrichs II. (1212-1250) und seines Schultheißen Wolfhelm, die ihre Schutzherrschaft über Ort und Abtei Andlau auf die Burg Andlau stützten, zu schwächen (Reg. Bi. Str. 2, 18 Nr. 832). Vgl. zu den Vorgängen im Elsaß in diesen Jahren ebd. S. 19 Nr. 838 und Bécourt, L'Abbaye (1927) S. 187.

(FN 33) Im Jahr 1227 gab Äbtissin Hedwig (um 1172 - um 1230) alle Rechte an der Dagsburg in Egisheim, die einst Graf Albert von Dagsburg und seine Tochter von der Abtei zu Lehen (iure hereditario) trugen, der Straßburger Kirche (Schoepflin 1, 360 Nr. 449 = UB Strassburg 1, S. 163 Anm. 2 zum 4.3.1277). Schon am 2.11.1226 hatten Markgraf Hermann und Heinrich von Baden die Dagsburger Erbschaft der Straßburger Kirche übertragen (UB Strassburg 1, S. 163 Nr. 202). Zu Egisheim und seinen drei Burgen Dagsburg, Wahlenburg und Weckmunt Salch, Dictionnaire S. 74-77.

(FN 34) Nach Biller/Metz S. 2 war die Vogtei seit 1246 in der Verfügungsgewalt der Nachkommen des Straßburger Bischofs Heinrich III. von der Dicke bzw. von Stahleck (1245-1260).Dessen Nachkommen sind zwar 1324 als Herren auf der Spesburg, aber erst seit 1361 als Vögte des Gerichts zu Andlau belegt.

(FN 35) Vgl. das Mandat Papst Innozenz IV. (1243-1254) an Äbtissin und Konvent von Andlau (UB Strassburg 4, 1, 76 Nr. 113 vom 24.5.1247). Vgl. Büttner, Andlau und der Dagsburger Wald S. 15.

(FN 36) Vgl. hierzu die Schenkungen an das Kloster Obersteigen (Reg. Bi. Str. 2, 118 Nr. 1289 zu 1248), die Einflußnahme des Papstes auf die Schenkung des Bischofs (Reg. Bi. Str. 2, 124 Nr. 1318) und die Bestätigung der Schenkung durch Bischof Heinrich III. von der Dicke bzw. von Stahleck (1245-1260) (Reg. Bi. Str. 2, 147 Nr. 1436 vom 27.5.1254). Papst und Bischof verfügten auch in eigener Sache mehrmals über Andlauer Klostereigentum, so z.B. in Form der Vergabe einer Pfründe, die zur presentatio seu collatio der Abtei gehörte (Reg. Bi. Str. 2, 143 Nr. 1413 zum 24.7.1253 und UB Strassburg 4, 1 S. 106 Anm.1 vom 25.7.1253).

(FN 37) Im Jahr 1255 verpfändete Bischof Heinrich III. von der Dicke bzw. von Stahleck (1245-1260) dem Eberhard von Andlau für 200 Mark Silber das Dorf (Mittel-)Bergheim, das eigentlich Reichskirchengut war (Schoepflin 1, S. 411 Nr. 554 = Reg. Bi Str. 2, S. 149, Nr. 1451 vom 16.1.1255). Bischof Walter von Geroldseck (1260-1263) erneuerte diese von seinem Vorgänger vollzogene Verpfändung des Andlautals und (Mittel-)Bergheims (Reg. Bi. Str. 2, 220 Nr. 1718 von 1260-1263).

(FN 38) Vgl. zum Jahr 1264, in dem 28 Klöster des Straßburger Bistums, darunter auch Andlau, in Anerkennung des von Bischof Heinrich IV. von Geroldseck (1263-1273) mit der Stadt Straßburg geschlossenen Vergleichs, auf allen Ersatz des ihnen von den Straßburger Bürgern in ihrem Krieg mit Bischof Walter von Geroldseck (1260-1263) zugefügten Schadens verzichteten (UB Strassburg 1, 439 Nr. 578 vom 18.11.1264). Die Verpfändung (Mittel-)Bergheims durch Bischof Heinrichs im Jahr 1255, die einer Entfremdung von Reichskirchengut gleichkommt, wurde 1267 wieder rückgängig gemacht und ausgelöst (Reg. Bi. Str. 2, 254 Nr. 1851 vom 20.12.1267).

(FN 39) Eine Auflistung ihrer Reichslehen, der Lehen der Straßburger Kirche und ihres sonstigen Besitzes bei Reichsland S. 31f. und Bécourt: Réforme à Andlau S. 111f.

(FN 40) 1274 belehnte er die Herren von Andlau mit der wieder errichteten Reichsburg im Ort (Rest, Archivalien Nr. 1). Sie blieb fortan ihr Lehen (Rest, Archivalien Nr. 201 zum Jahr 1494).

(FN 41) 1287 tauchen die Andlauer im Besitz des Reichsschultheißenamtes in Andlau auf, dessen Besetzung eigentlich der Äbtissin oblag (Rest, Archivalien Nr. 4 vom 23.12.1287). Die Andlauer versahen diesen einflußreichen Posten bis zum Ende des Alten Reiches (Rest, Archivalien Nr. 14, 50, 93, 112, 140, 141, 163, 165-168, 206, 229, 294, 344, 369, 386, 392, 427, 435, 445, 480, 516, 574, 576 und 584). Zu den Andlauern im Schultheißenamt siehe Bécourt, L'Abbaye (1926) S. 413ff. und Clauss, Wörterbuch S. 41.

(FN 42) Als Reichsvögte auf Burg Andlau sind die Andlauer allerdings erst 1435 urkundlich verbürgt (Rest, Archivalien Nr. 99).

(FN 43) Die erste entsprechende urkundliche Nachricht stammt 1288 aus der Regierungszeit Rudolfs von Habsburg (1273-1291) (Clauss, Wörterbuch S. 39). Nach Biller/Metz S. 2 erfolgte diese Erhebung bereits 1212 im Zusammenhang mit dem Übergang der Vogtei von den Grafen von Egisheim-Dagsburg an das Reich. Kaiser Karl V. (1519-1556) bestätigte den Titel im Jahr 1521 (Hirsching, Andlau S. 130f.). Zu den Problemen bei der Datierung des Erhebungsaktes Wagner, Studien S. 452.

(FN 44) Nach Deharbe, Richarde S. 53, der seine Mitteilung allerdings ohne Quellenangabe überliefert (dem Zitat folgen die Reg. Bi. Str. 2, S. 361 Nr. 2310 von vor 25.7.1291) unterstellte der Habsburger die Abtei dem Schutz des Straßburger Bischofs Konrad III. von Lichtenberg (1273-1299). Die Schutzherrschaft des Papstes hatte dabei bleibende Gültigkeit, denn die in diesem Zusammenhang seit 1288 bekannte Pflicht der Abtei, jährlich 25 Ellen Leinwand an die päpstliche Kammer zu liefern, wurde erst 1579 aufgehoben (Barth, Handbuch S. 67; Clauss, Wörterbuch S. 37).

(FN 45) Vgl. zum kirchenpolitisch-territorialen Einfluß der Bischöfe in den dreißiger Jahren des 14. Jahrhunderts (UB Strassburg 7, 63 Nr. 205 zum 17.1.1339, ebd. 7, 117 Nr. 396 zum 7.1.1344, ebd. 7, 119 Nr. 400 zum Zeitraum zwischen Februar und Mai 1344, ebd 7, 404 Nr. 1390 zum 3.11.1369 und ebd. 7, 530 Nr. 1832 zu Mai 1378. Vgl. dazu Dacheux, Steuerrolle S. 443 und 452. Zur kirchlichen Organisation Andlaus allgemein Grandidier, État ecclésiastique S. 392-394. Vgl. Barth, Handbuch Sp. 68f. und Barth, Rebbau 1, S. 206 zu den kirchenpolitischen Maßnahmen anderer Bischöfe in Avignon.

(FN 46) Im Jahr 1360 stellte die Stadt Straßburg eine Truppe zusammen, die dem Kaiser in seinem Krieg gegen die Grafen von Württemberg zu Hilfe ziehen sollte. Die Abtei Andlau und die Herren des Deutschordens stellten jeweils einen mit Helm und Waffen ausgerüsteten Krieger (UB Strassburg 5,1 S. 443 und 448).

(FN 47) Zu Andlauer Ministerialen siehe Wagner, Studien S. 458ff.

(FN 48) Zur Burg in Walff siehe Rest, Archivalien Nr. 98, 119, 157, 460, 482, 497, 530 und 582; Salch, Dictionaire S. 320.

(FN 49) Zur Burg Hoh-Andlau siehe Wolff, Burgenlexikon S. 119f. und Reichsland S. 445. Eine ältere Darstellung bei Herbig, Beschreibung. Zu den drei Burgen vgl. allgemein Bécourt, L'Abbaye (1927) S. 241f. und Wolff, Burgenlexikon S. 7. Nach Wolff lag die verschwundene Reichsburg Andlau (castrum Andela) im Ort selbst. Vgl. Bécourt, L'Abbaye (1927) S. 187 zur vermuteten Lage. Vgl. zu den beiden Burgen Andlau auch Salch, Dictionaire S. 18. Clauss, Wörterbuch S. 42 bestreitet die Existenz zweier Burgen.

(FN 50) Biller/Metz S. 2; Wolff, Burgenlexikon S. 321ff. Die Burg war wohl zwischen 1246-1250 durch den Andlauer Vogt Alexander von der Dicke, den Bruder des Straßburger Bischofs Heinrich III. von der Dicke bzw. von Stahleck (1245-1260), gebaut worden. Bezeugt ist sie allerdings erst 1310. Nach dem Erlöschen des Geschlechts im Jahr 1386 kam die halbe Burg als straßburgisches Lehen an die Andlauer und blieb es bis ins 16. Jahrhundert. Die ältere Literatur zur Spesburg bei Bécourt, L'Abbaye (1927) S. 373 Anm.109. Ein geschichtlicher Überblick bei Biller/Metz S. 2. Hiernach waren die Herren von Andlau seit 1383 im Besitz der ganzen Burgen, nachdem 1352 eine Hälfte dem Landgrafen im Unterelsaß zu Lehen aufgetragen worden war.

(FN 51) Nach Biller/Metz S. 2 handelt es sich wohl um Burg Orschweier (Orschwihr). Vgl. zu ihr Salch, Dictionaire S. 231.

(FN 52) Vgl. etwa die Gefangenennahme einer Klosterfrau im Jahr 1372 im Zusammenhang mit Güterstreitigkeiten (Rest, Archivalien Nr. 49 und 50 zum 2. bzw. 10.1.1372).

(FN 53) Nach Clauss, Wörterbuch S. 41 hießen die vor den Mauern Andlaus gelegenen Häuser bereits "Andlauer Tal". Zu den Rechten der Herren von Andlau im Andlautal siehe Herr, Bruchstücke S. 399. Im Jahr 1434 scheint der Straßburger Bischof Wilhelm II. von Diest (1394-1439) den Andlauern auch das Andlautal, zumindest einen Teil davon, verpfändet zu haben. Diesen Besitz forderte die Abtei erst 1670 zurück (Rest, Archivalien 491 zum 22.2.1670).

(FN 54) Als Rudolf von Andlau 1344 die fertig gestellte Burg Hoh-Andlau dem Straßburger Bischof Bertold II. von Bucheck (1328-1353) zu Lehen auftrug, versuchte die Äbtissin vergeblich, auf die Zugehörigkeit des Burgplatzes zur Vogtei Andlau hinzuweisen und somit ein Mitspracherecht zu erhalten. 1429 belehnte Bischof Wilhelm II. von Diest (1394-1439) den Eberhard von Andlau mit der Burg im Andlautal samt dem fürhoffe, der do stosset uff der eptissin matte (Rest, Archivalien Nr. 91). Vgl. zur bleibenden Lehnsqualität der Burg im Andlautal Rest, Archivalien Nr. 102, 188, 205, 260, 333, 335- 336, 339, 394, 437, 458, 462, 483 und 498.

(FN 55) Obwohl Burg Spesburg seit den 80er Jahren des 14. Jahrhunderts stets straßburgisches Lehen der Herren von Andlau war, kam es 1431 zu Kämpfen um diese Feste, wobei deren Vorwerke in Mitleidenschaft gezogen wurden. 1432 wurde sie von einigen Herren von Andlau wieder instandgesetzt und die Andlauer Äbtissin Phye (um 1432) gab dafür einige Klostergüter frei. Krah, Burgen S. 571. Rest, Archivalien Nr. 93 zum Wiederaufbau. Vgl. zur Spesburg auch Rest, Archivalien Nr. 187, 204, 259, 334-336, 339, 395, 438, 459, 461, 484, 497, 532 und 580.

(FN 56) Erchangar aus dem Haus der Etichonen, Herr auf Burg Kintzheim bei Schlettstadt und in Eichhofen, Graf im Breisgau, im württembergischen Allgäu von Kirchheim und in der Ortenau (Clauss, Wörterbuch S. 36). Vgl. Büttner, Kaiserin S. 85f.

(FN 57) Zur Elsaßpolitik Ludwig des Deutschen (826-876) siehe Büttner, Kaiserin S. 86f.

(FN 58) Zum Wittum gehörte umfangreicher Besitz in Kiechlinsbergen, Endingen, Bahlingen am Kaiserstuhl sowie in Sexau im Breisgau und außerdem das Hofgut Kenzingen. Siehe dazu Maurer, Fronhöfe S. 122, 126 und 149; Büttner, Kaiserin S. 86 und 89ff.; Büttner, Geschichte S. 149, 158; Bécourt, L'Abbaye (1926) S. 420.

(FN 59) Bruckner, Regesta 378 Nr. 627. Zu den Hintergründen Dümmler, Geschichte 3, S. 284f.; Hirsching S. 130. Erwähnt bei Barth, Rebbau 1, S. 146, 195 und Barth, Handbuch Sp.65.

(FN 60) Die Abteikirche erscheint zur Zeit der Niederschrift der Klosterstatuten um 892 nochmals als ecclesia sancti Salvatoris (Bruckner, Regesta 390, Nr. 656). Vgl. Clauss, Wörterbuch S. 36. Zu den später genannten beiden Andlauer Kirchen St. Andreas im Andlautal und St. Fabian im Ort selbst siehe Brackmann, Germania 3, 39ff.; Barth, Handbuch Sp. 65ff.; Barth, Rebbau 1, S. 206; Barth, Quellen S. 68, 82ff., 101, 113; Fink, Repertorium Sp. 447; Tellenbach, Repertorium Sp. 1137.

(FN 61) Büttner, Kaiserin S. 85f. zu Erchangars Besitzungen.

(FN 62) Vgl. die kaiserliche Übertragung von Gütern in Meistratzheim und (Mittel-)Bergheim an eine gewisse Waltburg und ihren Ehemann, die nach deren Tod der Abtei zugute kommen sollten (Kehr, Urkunden 2, 40 Nr. 24 vom 10.7.880 = Schoepflin, Als. Dipl. 1, 91 Nr. 112, erwähnt bei Bruckner, Regesta S. 368 und S. 395).

(FN 63) Daraus erklärt sich das spätere Verhältnis der Abtei zu den Burgen und Dörfern Wangen, Wangenburg und Freudeneck, Birkenwald und Dagsburg. Zu den Burgen Salch, Dictionaire S. 49 und 325ff. Zu den Quellen Spach 4, S. 181ff.

(FN 64) Als Karl III. im Jahr 884 der Abtei das Vogesenkloster Bonmoutier schenkte, wurde dessen Gebiet als unmittelbar an das von Andlau angrenzend bezeichnet (Schoepflin, Als. Dipl. 1, 92 Nr. 114 vom 19.2.884 = Kehr, Urkunden 2, 156 Nr. 96, erwähnt bei Bruckner, Regesta 372 Nr. 615).

(FN 65) Zur selben Zeit wie Bonmoutier wurde Richardis das Kloster Etival zugewiesen, das sie 884 ebenfalls dem Besitz ihrer Abtei zuschlug (Kehr, Urkunden 2, 326 Nr. 1). Vgl. ebd. zur zweifelhaften Überlieferung und Büttner, Kaiserin S. 89 zur Bedeutung dieses Diploms. Die Übertragung wurde im Jahr 962 von Kaiser Otto I. bestätigt (Schoepflin, Als. Dipl. 1, 117 Nr. 145). Vgl. Barth, Handbuch Sp. 68 und Barth, Rebbau 3, S. 19: Im Jahr 1180 bestätigte Kaiser Friedrich I. (1152-1190) die Besitzungen und Rechte des Augustinerklosters Etival (Reg. Bi. Str. 1, S. 348 Nr. 600 vom 11.10.1180 = Schoepflin, Als. Dipl. 1, 481 Nr. 585, der die Urkunde in das Jahr 1178 datiert). Hier gibt der Kaiser auch eine kurze Klostergeschichte Etivals, das im Bereich der Königsvogtei Andlau gelegen hat. Vgl. Hertzog, Entwicklung S. 22. Zur weiteren Bindung der Klöster an Andlau siehe Büttner, Geschichte S. 159 und Bécourt, Andlau S. 32.

(FN 66) In einer Urkunde Karls III. (893-929) vom 10.7.880 wird der Besitz seiner Gattin Richardis in der villa Berchheim erwähnt. (Mittel-)Bergheim gehörte zum ursprünglichen Besitz der Abtei Andlau. Hier war später auch das Kloster Hohenburg (1050, 1257), das Domstift Straßburg (1234, 1251), das Dominikanerinnenkloster Ober-Ehnheim (1245), das Kloster St. Magdalena in Straßburg (1320), das Kloster St. Agnes in Straßburg (1364, 1366), verschiedene Straßburger Kleriker und Bürger (14. Jh.) sowie das Kloster Niedermünster (1353) begütert (Barth, Rebbau 3, S. 92).

(FN 67) Im Waldgebiet nördlich des Donon, an die Marken der Abteien Haslach und Mauersmünster grenzend, verfügte Andlau über einen großen Forstbezirk. Dies ist das spätere Gebiet der Grafschaft Egisheim-Dagsburg, die von Andlau zu Lehen ging.

(FN 68) Das große Fiskalgut, dessen Mittelpunkt die Königspfalz Marlenheim war, kam in der zweiten Hälfte des 9. Jahrhunderts an die Abtei. (Vgl. Bruckner, Regesta 375 Nr. 620 die Urkunde Karls III. (893-929) vom Jahr 886). Es war wohl zuerst an Richardis Vater Erchangar und dann an seine Tochter übergegangen. Noch im 14. Jahrhundert verfügte Andlau über den Stadelhof und das Recht der Einsetzung des Schultheißen. Freilich war das Fiskalgut um Marlenheim im 9. Jahrhundert kein geschlossener Besitz mehr, Güter anderer Grundherren waren eingesprenkelt, nur die Waldgebiete stellten noch einen solchen dar. Mit dem Marlheimer Stadelhof war die Gerichtsbarkeit in Kirchheim, Nordheim, Odratzheim und Kronthal verbunden, dazu das Recht am Oedenwald, der zum Dagsburger Waldgebiet hinführte, ebenso Lehnrechte und Besitzansprüche in Obersteigen, Wangenburg, Freudeneck und Birkenwald.

(FN 69) Später besaß die Abtei das Patronat in Steinburg (Steingewircke) mit dem Ortszehnten und einen reich begüterten Dinghof (Clauss, Wörterbuch S. 37).

(FN 70) In Wisch im Breuschtal existierte ein andlauischer Salhof, dessen Bereich sich bis zum Donon erstreckte. Der andlauische Bezirk von Wisch lag zwischen den Waldgebieten der Abtei Haslach und des Klosters von Senones. Vgl. Büttner, Geschichte S. 158 mit dem Hinweis, daß das Gut in Wisch als Verbindungsstation nach Etival diente.

(FN 71) In späterer Zeit kamen abtei-andlauische Rechte noch in vielen anderen Orten hinzu. Vgl. die Auflistung bei Spach 4, S. 182ff.

FUSSNOTEN 72 - 125

(FN 72) Grundlegend immer noch Barth, Rebbau. Zu den Anfängen des elsässischen Weinanbaus und der Bedeutung der Klöster in diesem Zusammenhang siehe auch Ammann, Wirtschaftsgeltung S. 102ff.; Staab, Agrarwissenschaft; Bauer, Probleme S. 242; Pfleger, Zistercienser S. 140f.; Schreiber, Weingeschichte S. 49-52. Nach Hertzog (S. 53) gelten Geberschweier und Uwanger als älteste nachweisbare Weinorte. Bis zum Jahr 900 seien 119 Rebdörfer im Elsaß genannt. Vgl. Barth, Rebbau 3, S. 6. Einen allgemeinen umfassenden Forschungsüberblick zum Weinbau bietet Volk, Weinbau S. 55f.

(FN 73) Barth, Rebbau 1, S. 27. Vgl. ebd. 2, S. 19 zu den Reliefbildern an der ehemaligen Abteikirche, die auf den frühen Weinbau hindeuten.

(FN 74) Nach Barth, Rebbau 1, S. 62 besaß Erchangar Reben in verschiedenen Orten, vor allem in Kintzheim. Richardis habe solche in Ammerschweier, Sigolsheim, Kintzheim, Scherweiler und (Mittel-)Bergheim besessen. Nach Büttner waren im Marlenheimer Reichsgut auch Weinberge als Tafelgut enthalten. In den Breisgauer und Schwarzwälder Gütern besaß die Abtei Andlau, dies geht aus dem Hofweistum von 1284 hervor, Vorleserecht (Büttner, Andlau und der Schwarzwald, schwarzwäldisch S. 34).

(FN 75) Nach Charles-Edmont Perrin: Essai sur la fortune immobilière de l'abbaye alsacienne de Marmoutier aux Xe et Xe siècles. (= Collection d'études sur l'histoire du droit et des institutions de l'Alsace.10). Strasbourg 1935, hier S. 175ff., haben zumindest Untersuchungen zur Geschichte der Abtei Mauersmünster in den Vogesen ergeben, daß Wein im 10. und 11. Jahrhundert noch keine große Rolle innerhalb der Abteiwirtschaft spielte.

(FN 76) Als Kaiserin Richardis sich nach der Trennung von ihrem Ehemann Kaiser Karl III. (893-929) im Juni 887 in die von ihr gegründete Abtei Andlau zurückzog, verwies sie im Rahmen der Organisation des Abteilebens darauf, wie wichtig es sei, beim Gottesdienst nur vom besten Wein Gebrauch zu machen (Bruckner, Regesta S. 392 Cap. XVII.; Barth, Rebbau 1, S. 195; Schreiber, Weingeschichte S. 32f.).

(FN 77) ABR, H 3066 (34).

(FN 78) Nach Hertzog, Entwicklung (1900) S. 54 und Volk, Weinbau S. 65 war zur Zeit der Wende vom 13. ins 14. Jahrhundert der größte Teil des elsässischen Weinlandes in Gebrauch.

(FN 79) Zunächst verkaufte die Äbtissin Adelheid von Geroldseck (1342-1358) im Jahr 1344 mit Genehmigung des Straßburger Bischofs Bertold II. von Bucheck (1328-1353) die aus dem Erbe der Abteigründerin Richardis stammenden breisgauischen Hofgüter, da die Abtei u.a. nicht mehr in der Lage war, die Zinseintreibung zu gewährleisten. Hiervon waren zumindest in Endingen auch Weingüter betroffen. Siehe dazu Maurer, Fronhöfe S. 122, 126 und 149; Büttner, Kaiserin S. 86; Büttner, Geschichte S. 149; Bécourt, L'Abbaye (1926) S. 420. Vgl. den Verkaufsbrief der Kirche von Endingen an das Gotteshaus Tennenbach (nö Emmendingen/Schwarzwald) (ABR, G 1545 ohne Datum)). Im selben Jahr trennte sich Adelheid wegen der grossen Schulden der Abtei auch von dem Abteihof in Niederbergen (Küchelinshof) im Konstanzer (Costenzer) Bistum, zu dem etliche Dörfer und Liegenschaften inkl. einiger Weinberge gehörten. Hierfür bekam sie die Zustimmung des Straßburger Bischofs (ABR, H 2294 eine Abschrift dieser Nachricht vom 25.5.1344). In diesen Zusammenhang gehört vielleicht auch eine Urkunde Kaiser Karls IV. (1346-1378), mit welcher der Herrscher 1347 die Äbtissin Adelheid von Geroldseck (1342-1358) und ihre Abtei in seinen besonderen Schutz nahm und von allen Abgaben befreite (Böhmer: Regesta Imperii, Bd. 8 S. 45 Nr. 512 vom 20.12.1347).

(FN 80) Anfang des 16. Jahrhunderts verfügte die Abtei noch über Mannlehen im Breisgau, welche die Herren von Andlau zu Lehen trugen (ABR, H 2335)

(FN 81) Vgl. Volk, Weinbau S. 64f., S. 66 zur unterschiedlichen Entwicklung im Elsaß; Matheus, Art. Wein Sp. 2118.

(FN 82) Volk, Weinbau 64ff.

(FN 83) Siehe Kap. 3.2.3.

(FN 84) Bereits im Jahr 1465 teilt der Lehnsmann Friedrich von Wildberg seiner Lehnsherrin indirekt mit, daß ein Teil der ihm überlassenen Weinberge in Ehnheim (Ober- oder Niederehnheim) brach liegen würden. Die floskelhafte Bezeichnung die gebreit reben [...] gebuwen unnd ungebuwen belegt zwar nicht unmittelbar eine brach liegende Rebfläche, deutet aber die Existenz solcher aufgegebenen Weinäcker an. Vgl. die ähnlich lautenden Wendungen in den Mitteilungen vom Frühjahr 1572 (ABR, H 2339 vom 17.9.1465).

(FN 85) Siehe dazu oben.

(FN 86) Vgl. dazu Volk, Weinbau S. 73.

(FN 87) Heinrich gen. Morhart von Andlau und seine Ehefrau Gerdruch Herzog verkauften am 16.5.1312 dem Johann Hanwart, einem Stiftsherren von St. Stephan zu Straßburg, vier Acker Reben im Wilmutstal (ABR, H 2633 (1)). Laut der angehängten Urkunde vom 28.2.1326 verkaufte seine Schwester Katharina diese Reben an St. Stephan. Vgl. Barth, Rebbau 3, S. 19. Johann Gatterem der Hanwart war schon 1323 an einem Kaufvertrag beteiligt gewesen, nach dem Giselbert Kuttel von Andlau St. Stephan zwei Weinäcker am Luttenberge verkaufte, die der Abtei bzw. dem Schaffner Rubey Jeckelino ½ Ohm Weinzins einbrachten (ABR, H 2633 (6) vom 10.3.1323).

(FN 88) Das Kloster erwarb am 6.12.1370 einen halben Acker Reben in der Flur das Buhselin (ABR, H 3066 Nr. 18). Vgl. Barth, Rebbau 3, S. 19.

(FN 89) Der Deutschorden, seit 1312 in der Gemarkung begütert, erwirtschaftete im Jahr 1414 mehr als 20 Fuder Weine (davon 2 ½ Fuder Rotwein) von seinen Andlauer Weingärten, die sämtlich vergeben und verpachtet waren Müller, Deutschordenskommende S. 200 zur mutmaßlich jüngsten elsässischen Kommende des Deutschordens in Andlau und S. 236ff. zur Jahresabrechnung von 1414. Vgl. Spach 4, S. 177; Clauss, Wörterbuch S. 41.

(FN 90) Vgl. hierzu auch Pfleger, Zistercienser S. 141. Bei Metz, Weinland findet sich S. 169f. eine Karte der ,ausländischen' klösterlichen Rebenbesitzer im Elsaß.

(FN 91) Vgl. hierzu Bassermann-Jordan, Geschichte Bd. 2, 886ff.

(FN 92) Im Jahr 1064 wurde der Kastelberg im Zuge der Weihe der dortigen Dreifaltigkeitskapelle erwähnt (Würdtwein, Nova 6, 232 Nr. 101 = Reg. Bi. Str. 1, 278, Nr. 286 von ca. 2.5.1064). Reste dieser Kapelle sollen noch 1780 erkennbar gewesen sein (Barth, Rebbau 1, S. 261 und 3, S. 19).

(FN 93) Barth, Rebbau 3, S. 19.

(FN 94) [I]n B(er)gheim steingebusse; in B(er)gheim(er) banne zu der alten eichen; in B(er)gheim(er) ban der heisset das strengelin (ABR, H 3066 (34)); an de(r) steige(n) in berghe(imer) ban (ABR, H 3067 (1) aus dem 15. Jahrhundert). Becken bann (ABR, H 2354 vom Jahr 1575).

(FN 95) ABR, H 3066 (34) und für das Jahr 1430 zu nuwen gerutte (ABR, H 3066 (35)). (FN 96) ABR, H 3066 (34). (FN 97) ABR, H 3066 (34).

(FN 98) 1314 in dem pflentzer (Barth, Rebbau 3, S. 19); an dem pflentz(er) (ABR, H 3066 (34)) und für das Jahr 1430 in dem pflentzer (ABR, H 3066 (35)).

(FN 99) [F]leischbang hind(er) Krackes (ABR, H 3066 (34)); hind(er) Krax heisset die fleisch banck und im bij de(r) fleisch bencke (ABR, H 3067 (1)).

(FN 100) 1377 an Rehebühel (Barth, Rebbau 3, S. 19); an dem Rehembuhel (ABR, H 3066 (34)) und für das Jahr 1513 an den Rehenbühell am beylling (ABR, H 3068 (1)).

(FN 101) [F]leischbang hind(er) Krackes (ABR, H 3066 (34)); acker hinder Krax (1430, ABR, H 3066 (35)). Vgl. für das 15. Jahrhundert ABR, H 3067 (1); Im hinden Krax, hinder Krax, hinder Krag (ABR, H 2354 vom Jahr 1575). Zur Burg Krax zwischen Barr und (Mittel-)Bergheim Clauss, Wörterbuch S. 228.

(FN 102 ABR, H 3066 (34).

(FN 103) Barth, Rebbau 3, S. 19.

(FN 104) Barth, Rebbau 3, S. 20.

(FN 105) [A]n dem Lutemb(er)ge (ABR, H 3066 (34)); an dem lutenberge (ABR, H 3066 (35) zu 1430); und im 15. Jahrhundert Lute(n)berge (ABR, H 3067 (1)) bzw. an Lutteb(er)ge (ABR, H 2633 (1)).

(FN 106) [A]n vogelsange (ABR, H 3066 (34)) und für das Jahr 1388 an dem vogelsange (ABR, H 3066 (27)).

(FN 107) ABR, H 3066 (34).

(FN 108) [A]n d(er) walhe weg (15. Jh., ABR, H 3067 (1)); an dem walhe wege (1430, ABR, H 3066 (35)). Vgl. zu ihm Barth, Rebbau 3, S. 5.

(FN 109) Barth, Rebbau 3, S. 20.

(FN 110) Barth, Rebbau 3, S. 20. Im Wybelsberg (ABR, AD H 2354 vom Jahr 1575).

(FN 111) [A]bwendig der munst(er) brucken [...] heisset d(ie) sante Agnes hufe (ABR, H 3066 (34)).

(FN 112) [I]n widemattes tal (14. Jh., ABR, H 3066 (34)); in Wilmutz dal (1312 ABR, H 2633 (1)).

(FN 113) [Z]u Negelins Hof (14. Jh., ABR, H 3066 (34)); Negelins hof (15 Jh., ABR, H 3067 (1)). Die Bezeichnung zu nagels, die 1430 genannt wird (ABR, H 3066 (35)) könnte sich ebenfalls auf diesen Hof bezogen haben.

(FN 114) ABR, H 2354.

(FN 115) In den abtei-andlauischen Quellen werden die Rebflächen grundsätzlich als 'Acker' und niemals als 'Berge', 'Gärten', Wingert o.ä. bezeichnet.

(FN 116) ABR, H 2401. Das Rechnungsjahr umfasste gewöhnlich den Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. Juni des folgenden Jahres. Das Rechnungsjahr 1556/1557 begann allerdings am 24.6 und endete bereits an Lichtmeß, also am 2. Februar 1557 (ABR, G 1547). Dies blieb aber wohl eine Ausnahme.

(FN 117) 1486 ist der Andlauer Weinzehnt in Heiligenstein belegt. Siehe Barth, Rebbau 3, S. 66 und Krebs, Jahrzeitbuch S. 13: Das Kloster Truttenhausen kaufte für 70 fl sechs plaustra Wein vom Andlauer Weinzehnt in Heiligenstein. Im Rechenbuch von 1500/1501 heißt es: zu uns(er)m teill gefallen, d.h., es könnte sich auch um einen Pachtertrag handeln (ABR, H 2401).

(FN 118) Im Jahr 1352 wird Wein (ABR, H 2293), 1460 der Weinzehnt genannt (Rest, Archivalien Nr. 133). 1500/1501 heißt es wie in Heiligenstein gefallen, vielleicht ist auch hier ein Pachtverhältnis angesprochen (ABR, H 2401).

(FN 119) Im Jahr 1352 wird hier Wein (ABR, H 2293), 1460 der Weinzehnt genannt (Rest, Archivalien Nr. 133).

(FN 120) Klosterreben sind 1352 in den Fluren zu dem crutze, in dem burne Isenberg und in dem Eichelberge genannt (Barth, Rebbau 3, S. 74). Der Weinzehnt ist im Jahr 1460 belegt (Rest, Archivalien Nr. 133).

(FN 121) 1352 wird Wein im Ort erwähnt (ABR, H 2293).

(FN 122) In einer Urkunde Bischof Bertolds von Teck (1223-1244) für die Abtei Andlau sollen nach Barth, Rebbau 3, S. 117 Reben aufgeführt sein. Diese Nachricht konnte durch die Einsicht in die Barthschen Quellen (ABR, H 2293 (1)) nicht bestätigt werden. Im 15. Jahrhundert (vor 1505) sind aber Weinzinse und -zehnte genannt (ABR, H 2392).

(FN 123) Nach Barth verkaufte die Abtei Andlau 1336 einem Straßburger Bürger ein agrum viniferum in Börsch, gelegen an der pfeffelberggasse zu Geisseloche an einer seite auf der andere stoßet uf den weidast (Barth, Rebbau 3, S. 31).

(FN 124) Nach Barth, Rebbau 3, S. 61, 108 und 141 hatte die Abtei Andlau 1487 in Gundolsheim und Orschweiler und vielleicht vor dem 18. Jahrhundert in Triembach (Triembach au Val) Reben. In Triembach ist ein Weinzins im Jahr 1770 genannt (ABR, H 2363).

(FN 125) Barth, Rebbau 1, S. 65.

FUSSNOTEN 126-261

(FN 126) Vgl. zu den verschiedenenLeiheformenEhret, Weinbau, Weinhandel S. 14; Bauer, Probleme S. 247f.;Hertzog,Weinbau S. 440f. und Hertzog, Entwicklung (1900) S. 66f. SieheauchSchmitt, Weinbau S. 98 mit Beispielen aus der Pfalzgrafschaft unddenbenachbarten Gebieten.

(FN 127) Eickels, Deutschordensballei S. 125.

(FN 128) Die Flurnamen ocht und schrott(er) tauchen mehrmals in Verbindung mit Zahlungen für das Weinpersonal der Abtei auf.

(FN 129) Vgl. Alanne, Weinbauterminologie S. 112.

(FN 130) Zum Vergleich: Als KönigSigismund(1410-1437) die Geistlichkeit des Bistums Straßburg 1419 miteinem Zehnt belegte, werden die Weineinkünfte der Abtei genannt. Siebetrugen im Jahr 1418 insgesamt 145 Fuder und ½ Ohm zu. Das KlosterHugshofen (Honcourt) verfügte demnach über 90 Fuder Rot- und Weiswein;Kloster Ittenweiler über 30 Fuder und das Kloster Fides in Schlettstadtüber 27 Fuder Wein (Barth, Rebbau 3, S. 165).

(FN 131) Anteil anderer Orte an den Herbstkosten1500/1501: Barr (8,4 Pfd. = 12,0 %), (Mittel-)Bergheim (12,8 Pfd. =18,3%), Bernhardsweiler/Reichsfeld (3,7 Pfd. = 4,4 %), Blienschweiler(7,0Pfd. = 10,0%), Eichhofen (4,3 Pfd. = 6,1 %), Heiligenstein (5,7Pfd. =8,1 %), Ittersweiler (3,3 Pfd. = 4,7 %), Kintzheim (2,6 Pfd. =3,7 %), Scherweiler (0,3Pfd. = 0,4 %), Zell/Nothalten (6,9 Pfd. = 9,8%).

(FN 132) Vgl. dazu unten Kellerbestände, Weinerträge, Verkauf und Verkaufserlös 1500-1590

(FN 133) Zum Lauben- bzw. Kammerbau in Gebweiler vgl. Ehret, Weinbau S. 73.

(FN 134) Siehe dazu Volk, Weinbau S. 115; Ehret, Weinbau S.74.

(FN 135) Als Tätigkeiten genannt sind: stecken ußzu ziehenn; stecken zu richten; stecken zu spitzen; stecken zu tragen und Holz auflesen.

(FN 136) Als Tätigkeiten genannt sind: wide das holtz uff zubinden; umb widt zum rebholtz.

(FN 137) Die Bedeutung dieses Ausdruckes konntenicht sicher geklärt werden. Wahrscheinlich wird damit aber der imElsaß gebräuchliche Ausdruck impfen gemeint sein. Vgl. Alanne, Weinbauterminologie S. 137f.

(FN 138) Nach Martin/Lienhart, Wörterbuch 2, S.898bestand diese Tätigkeit darin, die Reben zu biegen und anzubinden. Vgl.Alanne, Weinbauterminologie S. 121 zu den Termini zwien, zwigen in ihrer Bedeutung ,pfropfen'. Als Tätigkeit genannt werden: umb ziegban (?); ziegban; zu ziegendis jor.

(FN 139) Eine Auflistung der Tätigkeitenerfolgtenur zwischen 1501 und 1505 sowie 1511/1512. Vgl. zu denArbeitsgängen im Weinberg Hertzog, Entwicklung (1900) S. 89.

(FN 140) Alle Angaben zu den Geldbeträgen wurdenauf- bzw.abgerundet sowie in Dezimalzahlen umgewandelt. DieRebbaukosten sind in Tabelle 2: Anteil des Eigenbaus am Gesamtertrag sowie Rebbau- und Herbstkosten 1500-1590 aufgeführt.

(FN 141) Siehe dazu Arnold, Weinbau und Weinhandel S. 82.,

(FN 142) 1501/1502 wurde für das ymben pro Tag 1 ßgezahlt.1504/1505 wurde an 4 Tagen gegraben. Dafür zahlte der Schaffner16 ß und 2 daus.

(FN 143) [D]en knechten zu drinkgelt; den knechten zu drinckelt in zehen pfennige; den [knechten] schwergeld.

(FN 144) [Z]ulesen; muschen tragen uß der ocht; tragkpfennig von pintzigen omen; zulesen in der ocht und im schröter; vonn pintzigen omen zu tragen. Zu den Lesearbeiten in Gebweiler siehe Ehret, WeinbauS. 128ff.

(FN 145) 1503 gab es brot, fleisch und wurste (1Pfd.), 1503 visch (8 ß, 7 d.), 1504 hering (2 ½ ß), 1505 wieder visch (3 ½ ß) und 1505 eiger (6 d.) und rottfleisch (5 ß, 9d.). Zur Beköstigung der Herbstleute in Gebweiler vgl. Ehret, Weinbau S. 127f.

(FN 146 1503: von 79 ohmen win uß dem schrott zufuren; 1504: davon zu ferhen; 1505: den win uß dem schrotten zu furen; 1512: davon zufarenn den herbst.

(FN 147) 1504: umb 3 butich; eim gewinnen botten; umb einschen. 1505: eim gewinnen botten.

(FN 148) Denare und Schillinge wurden zu Dezimalzahlen ab-bzw. aufgerundet.

(FN 149) Siehe Tabelle 2: Arbeitskosten auf den eigenwirtschaftlich bebauten Weinäckern in der Gemarkung Andlau 1501-1512.

(FN 150) Rapp, Rentabilität S. 11-12; Rapp, Réformes S. 252.

(FN 151) In diversen Abrechnungen sind einigewenige Zehntangaben überliefert worden. Im Jahr 1504/1505 konnte dieAbtei bei einem Gesamtertrag von 152,3 Fuder in Andlau 2,8 Fuder, in(Mittel-)Bergheim 0,5 Fuder Rotwein, in Heiligenstein 0,1 FuderRotwein, in Reichsfeld und Bernhardsweiler 2,5 Fuder Rotwein und inBarr 2 Fuder Rotwein Zehnt einnehmen. Im Jahr 1513/1514 kamen bei einemGesamtertrag von 190,4 Fuder aus Andlau 6 Fuder Rotwein, aus Barr 1,9Fuder und aus Blienschweiler 3 Fuder Zehntwein zusammen.

(FN 152) In Barr scheint - eine genaueDifferenzierung ist nicht möglich - kein Zehnt, sondern nur ein Zinsangefallen zu sein. Das gleiche gilt für Zell/Nothalten und Scherweiler.

(FN 153) Aus einer kurzen Notiz aus dem16.Jahrhundert (ABR, G 1547) geht hervor, daß der Zehnt der gesamtenGemeinde auferlegt wurde,die ihn dann intern auf ihre Bewohner umlegte.Vgl. zum Weinzehnt allgemein Bassermann-Jordan 1, S. 574ff., zu denGülten bzw. Zinsen ebd. S. 574f. Vgl. zu den Verhältnissen in GebweilerEhret, Weinbau S. 118ff.

(FN 154) Klock, Marlenheim S. 30f.; Barth, Rebbau 1, S. 142.

(FN 155) So stand der Zehnt der St.Andreaskirchevon 884 bis Mitte des 12. Jahrhunderts dem Kloster Etivalzu. Damit entging der Abtei Andlau eine bedeutende Weinquelle. KönigHeinrich V.(1106-1125) und PapstInnozenz II. (1130-1143) führten dieAndlauer St. Andreaskirche mit ihrem Zehnten unter dem Besitz vonEtival auf. Die Unterstellung erfolgte, wie Barth betont (Barth, Rebbau3, S. 19) "zweifellos der Weinversorgung wegen". Doch Mitte des 12.Jahrhunderts kamen Zehnt und Kirchensatz von St. Andreas wieder anAndlau zurück. Dafür lieferte das Nonnenkloster an Etival jährlich 15Ohm Wein (Barth, Rebbau 3, S. 19). Im Jahr 1402 inkorporierte der Papstdie St. Andreaskirche im Andlautal und die Pfarrkirche St. Fabian derAbtei (Tellenbach, Repertorium 2, Sp.1137 zum 6.2.1402).

(FN 156) Vgl. oben.

(FN 157) Zum Zehntstreit in Andlau, Bernhardsweiler und Reichsfeld siehe ABR, H 2320 das Heft: Abschrifte alles vertrag zwischen dem stifft Andlaw so dan(n) den edlen von Andlauauffgericht.Vgl. auch Rest, Archivalien Nr. 112 zum Jahr 1448, ebd.Nr. 113 zum Jahr1450 und ebd. Nr. 128 zum Jahr 1459. Vgl. allgemein Bécourt, L'Abbaye(1930) S. 292.

(FN 158) Die Äbtissin pochte 1448 gegenüber denHerren von Andlau darauf, Bau- und Brennholz ungehindert aus denWäldern entnehmen zudürfen. Es solle ihr vor allem nicht verwehrtwerden, im Wald steckhen zumachen, d.h. die jedes Jahr benötigten Weinbergspfähle schneiden zulassen (ABR, H 2320 von 1448).

(FN 159) Zum Zusammenhang von Ausschankrecht,Schultheißenamt und Ungeld siehe Schmitt, Weinbau S. 114f.: Von allenAusschankweinen mußte in der Regel das Ungeld, eine indirekteVerbrauchssteuer abgeführt werden. Wie entschieden die Herren vonAndlau ihre Kompetenzen wahrnahmen, zeigt die Intervention des GrafenBernhard von Eberstein, der 1412 einen Kaufmann unterstützte, dem dieAndlauer eine für Frankfurter Bürger bestimmte Weinfuhre beschlagnahmthatten (Fuchs, L'espace S. 291).

(FN 160) Hier ging es um die Frage, in wieweit die Abtei weiterhin das Schultheißenamt besetzen durfte.

(FN 161) ABR, H 2320 zum Jahr 1448; Bécourt, L'Abbaye (1930) S. 168f. Vgl. Clauss, Wörterbuch S. 40.

(FN 162) Die territoriale Dimension der strittigenPunkte zeigt sich, als 1461 ein Teil des Andlautals als zum Bezirk desAndlauer Schultheißen gehörig bezeichnet wird (Rest, Archivalien Nr.140und 141).

(FN 163) Abtei und Herren von Andlau durften darüber hinaus deheinen schlag uff den win, so daß selb jor gewachsenwar, thun(Schiedsspruch des Heinrich von Landsberg und anderer für die ÄbtissinSusanne von Eptingen (1444-1479) und die Herren von Andlau(ABR, Fondsd'Andlau G 39 J 112 vom 21.12.1442)).

(FN 164) 1448 beschuldigt die Abtei die Herren vonAndlau, dem Stift in Barr und Heiligenstein geschuldete Weingefällevorenthalten zu haben (ABR, 2320).

(FN 165) Kaiser Friedrich III. (1440-1493) hatte1442 der Abtei sämtliche Reichsrechte und die Einnahmen aus Zoll undUngeld bestätigt(Chmel, Regesta S. 83 Nr. 690 vom 13.7.1442). Vgl. zumStreit Rest, Archivalien Nr. 109 vom 10.10.1442. In der Frage des Zollsund Ungeldes war die Äbtissin aber nicht nur Partei, sondern auchSchlichtungsinstanz. Im Jahr 1468 kam es nämlich zu einem Schiedsspruchder Äbtissin Susanne von Eptingen (1444-1479) bezüglich eines Streiteszwischen Ludwig, Lazarus und Diebolt von Andlau einerseits und denDomherren und Leutpriestern zu St. Andreas und St. Fabian und allenanderen Kaplänen des Chors zu Andlau andererseits wegen des Zolls unddes Ungeldes, den die Herren von Andlau von den Geistlichen verlangten(Rest, Archivalien Nr. 158vom 1.1.1468).

(FN 166) 1459 beklagte die Äbtissin Susanne vonEptingen(1444-1479), daß die Leute der Herren von Andlau ihr den Weinin Andlau, Bernhardsweiler und Reichsfeld, den sie in den genanntenBännen verkauft hatten, nicht verzehntet hätten. Die Äbtissin hatte siedeshalb mit dem Bann belegt. Daraufhin kauften sich die Leute gegeneine Geldzahlung frei (Rest, Archivalien Nr. 127 vom 3.1.1459).Schlichter in dieser Angelegenheit war Pfalzgraf Friedrich I. bei Rhein(1451-1476). Zu den Zahlungsmodalitäten vgl.den Vertrag von 1459 (ABR,H2349), zum Gesamtzusammenhang Bécourt, L'Abbaye (1930) S. 296f.

(FN 167) 1444 fielen die Armagnaken im Elsaß einund nahmen die Klöster Baumgarten und Dambach ein(Pfleger,Cistercienserabtei S. 509). Nach Clauss, Wörterbuch S. 40wurde auch Andlau so stark von den Kämpfen mitgenommen, daß eineRestauration der Kirche notwendig wurde. Vgl. Witte, Armagnaken.

(FN 168) ABR, Fonds d'Andlau 39 J 109 = Rest,ArchivalienNr. 133 vom 26.1.1460. Am 24.1.1460 bezeugten etlicheAndlauer Einwohner ihre (teilweise zu hoch) gezahlte Zehntlieferung. Am26.1.1460 ging es um etlicher ireraneligender sachen, herkommen und friheiten halb, dar inne diegena(n)te frauwe inen intrag under nuwerunge mahte. Vgl. dazudie Fragenum die Trotten und die Weinablieferung in (Ober- oderNieder-)Ehnheim (Rest, Archivalien Nr.135 vom 9.3.1460). Bezüglich derNeuerung der Äbtissin schworen die Kläger, daß niemanfürgenomen wart zu Andelo mit geistlich briefe von des zehnten wegenoder genötigt worden wäre, seine truwe zu geben, das er rechtgezehntethabe. Auch andere Zeugen sagten aus, daß sie nie gedrängt wordenseien, Trauben zu geben (ABR, Fonds d'Andlau 39 J 134 vom 3.2.1460).

(FN 169) ABR, H 2320.

(FN 170) Zur späteren Uneinigkeit der Familie vonAndlau über die Besetzung des Schultheißenamtes vgl. ABR, H 2320 zumJahr 1470.

(FN 171) Bei anderen Schulden durfte sie dies nicht (ABR, H2320 zum Jahr 1469).

(FN 172) Bezüglich der versuchten Maßänderungenwurde die Äbtissin anläßlich einer Schlichtung im Jahr 1469 (ABR,H2320) auf die in Straßburg gebräuchlichen gewonlich messe od(er)geseige verwiesen. Sie durfte keine newerungdarin vornehmen. In Andlau wurde im 16. Jahrhundert offensichtlich dasFuderfaß bevorzugt. In den Jahren 1502-1505 ist auch von Wein die Rede,der in pintzigen omen und mossentranportiert wurde (ABR, H 2401). Zu Pinten und Punzen alsFlüssigkeitsmaß bzw. als Fassbezeichnung, die in Zusammenhang mitdiesem Ausdruck stehen könnten, siehe Alanne, Weinbauterminologie S.190und 196. 1581 sind Fassgrößen von 32 Ohm, 4 Maß und ein fürlingmit 9 Ohm genannt (ABR, H 2392 zum Jahr 1581). 1584/1585 wurde derKüfer aufgefordert, zweifudrige, dreißigohmige und halbfudrige väßlein neuherzustellenbzw. alte zu pechen, neue Böden einzusetzen und Reifen dafürherzurichten (ABR, H 2405). In Straßburg war die Größe der Fässerverschieden.Es gab ein- und zweifudrige Fässer, aber auch andereVolumen waren durchaus gängig (Bender, Weinhandel S. 52f.).

(FN 173) Im Ort Andlau gab es 1450 fünf Weinsticher, die das stichgelt untereinanderaufteilten. Dies führte gelegentlich zu Streitigkeiten (ABR, Fondsd'Andlau 39 J 113 = Rest,Archivalien 113 vom 3.3.1450).

(FN 174) Der Äbtissin blieb es aberanheimgestellt, bei Unregelmäßigkeiten die Amtsinhaber zur Abstellungaufzufordern und diese bei Nichtbeachtung vor das Zehntgericht zu laden(ABR, H 2320 zum Jahr 1469).

(FN 175) Die Kaufsumme in Höhe von 3.800 Pfd.gingan das Kloster St. Peter, die Karthäuser und St. Thomas inStraßburg, während die Abtei in Zukunft Anspruch auf eine jährlicheZahlung von 34 fl durch Niclas Ziegler hatte (ABR, H 2350 vom20.11.1525).

(FN 176) Auch die Herren von Andlau legten derAbtei immer wieder Steine in den Weg. So zahlten sie gewisse Gelder,die sie an die Abtei weiterleiten mußten, in lothringischem Geld, eineWährung, mit welcher der abtei-andlauische Schaffner dann nichtsrechtes anzufangen wusste (ABR, G 1547 zu denJahren 1556 und 1557).Vgl. ebd. den Brief des Schaffners Johann Rode vom 24.3.1558.

(FN 177) In der Abteirechnung des Jahres 1576/1577beklagte sich die Äbtissin Maria Magdalena Rebstock (1570-1610) beimStraßburger Bischof Johann von Manderscheid-Blankenheim (1569-1592)darüber, daß der Abteizehnt in Walff, der zur Unterhaltung des dortigenPriesters diente, nur unvollständig gezahlt würde und sie nicht wisse,wie sie sich den Schuldnern gegen über verhalten solle (ABR, G 1546).

(FN 178) Brief der Äbtissin vom 12.10.1598 (ABR, H 2349 Nr.2).

(FN 179) 1571/1575 hielt der Schaffner fest, daßdie Abtei wegen der geringen Zehnteinkünfte Probleme habe, die großenMengen an Wein, welche die Abtei selbst als Lehen- und Dienstweinabzugeben hatte, bereitzustellen (ABR, G 1547).

(FN 180) In der Bestallung des neuen Schaffnersvon 1547 war die Pflicht, sich um den Zehnten in Walff zu kümmern,Bestandteil des Vertrages (ABR, G 1547 vom 10.12.1547).

(FN 181) 1547 wurde der Zehntwein wohl wie üblichauf den Zehntäckern festgestellt, aber von den Zehntpflichtigen in dieandlauische Trotte geschafft. Der Wein, der in Form von Traubengeliefert wurde, sollte durch die geschworenen Zehntknechte in lauteren(lutheren) Wein ingefechren stenndete (?) zu vass getragen, angezeichnet und dann als lauterer Wein verrechnet werden.

(FN 182) Noch in der Abrechnung von 1584/1585 (ABR, H 2405) ist ein Ausgabenposten in der zehent drotten getrunken ausgewiesen.

(FN 183) Nach Ansicht der Äbtissin standen Zoll,Weg und Ungeld seit Alters her der Abtei zu, waren aber Lehen derHerren von Andlau. Die Leute in Tal und Stadt Andlau hatten die Zahlungdes Zehnten so eingeschränkt, daß etliche Zinspflichtige kaum den 20tenOhm, etliche sogar keinen Zehnt (von 12 Ohm je 1 Ohm) mehr aus denAndlauer, Eichhofener, Bernhardsweiler, Reichsfelder und IttersweilerZehntweinen gaben. Die Herren von Andlau behaupteten, den Zehnt vomKaiser zu Lehen zu tragen. Sie pochten darauf, daß ihre Bürger undUntertanen den Weinzehnt nach altem Herkommen an sie entrichteten. Eswürde ihnen viel Mühe machen, wenn die Abtei jetzt eine Neuerungeinführe und der Zehntan die Abtei Andlau gezahlt werden müsse.

(FN 184) Schlichter war der kaiserliche Erzrat,Friedrich Braun zu Fürstenberg, Heiligenberg und Werdenberg, Landgrafin Barr, Herr zu Hausen und im Künzgertal.

(FN 185) Eine genaue Angabe bezüglich derverpachteten Rebfläche lässt sich aus den im Abschnitt über denEigenbaubzw. die Zehntweinäcker genannten Gründen nicht erbringen. Derangegebene Wert ergibt sich aus den dort gemachten Angaben.

(FN 186) ABR, G 1302. In Gebweiler waren im 17 und18. Jahrhundert 9, 18 bzw. 27 Jahre Zeitpacht üblich (Ehret, Weinbau S.32). In St. Maximin bei Trier betrug die Pachtdauer im 15. Jahrhundert40 bis 60 Jahre, im 16.Jahrhundert nur noch 20 Jahre (Christoffel,Geschichte des Weinbaus S. 100). In(Mittel-)Bergheim war eine 20jährigePachtzeit üblich, andere Pachtverträge liefen aber auch kürzer (Rapp,Vorgeschichte S. 34f.).

(FN 187) Rapp, Vorgeschichte S. 39.

(FN 188) Buszello/Blickle, Bauernkrieg S. 112f.

(FN 189) Zu den zahlreichen Beispielen aus dem Elsaß siehe Rapp, Vorgeschichte S. 40ff.

(FN 190) Zum verspäteten Pachtbeginn in Gebweiler (Pacht erst vom 4. Jahr an) siehe Ehret, Weinbau S. 39.

(FN 191) ABR, H 3068 (1) vom 11.1.1513.

(FN 192) ABR, 2391-2392. Im Zinsbuch von 1570werden alle Wein-, Korn- und Pfennigzinsen der Abtei in Scherweilermitgenauer Lagebezeichnung aufgelistet (ABR, H 2383).

(FN 193) Diese Vorgehensweise ist in der vorliegenden Zinsliste mehrfach anzutreffen.

(FN 194) ABR, H 2391 vom Jahr 1577.

(FN 195) Vgl. zur Durchnummerierung der Pachtweinäcker in Scherweiler unten Kap. 3.2.3

(FN 196) In einem Fall schwor ein Pächter 1586 bei seinen truwen, die fällige Pacht im Meierhof abgeliefert zu haben. Der Maier habe ihm darüber sogar ein Quittung zugestellt.

(FN 197) ABR, H 2391 zum Jahr 1577. Der Pächter Jakob Hartschwor ebenfalls (behalts bei seinen ehren), daß er 1585 den fälligen Zins im Meierhof abgeliefert habe (ABR, H 2392 zum Jahr 1585).

(FN 198)

(FN 199) 15 Pächter (6,9 %) gaben 6 Maß, 12Pächter (5,5 %)8 Maß, 12 Pächter (5,5 %) 3 Maß. fünf Pächter zahlten 18Maß, fünf andere 2 Ohm, vier Pächter lieferten 5 Maß, vier weitere 9Maß, vier Pächter entrichteten 30 Maß, drei Pächter jeweils 1, 14bzw.28 Maß, zwei Pächter zahlten 20 Maß und je ein Pächter gaben 6, 8,9,10, 11, 12, 16, einer sogar 20 Ohm.

(FN 200) Neun Pächter bewirtschafteten einen ganzen Acker, fünf einen ganzen Garten.

(FN 201) Drei Pächter hatten 2 Vierzel, jeweilsein Pächter ½ Vierzel und den Dritteil eines ½ Ackers, ein Pächter,Haus und Hof inne. Bei zwei Pächtern erfolgte keine Beschreibung desPachtgutes.

(FN 202) Drei Pächter lieferten 1 Ohm von einem Zweiteil.

(FN 203) Sechs Pächter gaben ein halbes Ohm von 1 Vierzel, zwei Pächter von einem Zweiteil.

(FN 204) Drei Pächter gaben 6 Maß von 2 Vierzel, zwei von 1 Vierzel, drei von ½ Vierzel, einer von 1 Zweiteil.

(FN 205) Drei Pächter führten 20 Maß von ½Acker,von 1 bzw.von 2 Vierzel ab. Zwei Pächter gaben 18 Maß von 1 bzw.½ Acker. Ein Pächterentrichtete 16 Maß, ein anderer 14 Maß von ½ Acker.Ein Pächter lieferte 11 Maß von ½ Vierzel, ein anderer 10 Maß von 1Acker. Drei Pächter gaben 8 Maß von 1 Acker, bzw. ½ Vierzel bzw. voneinem Drittel eines ½ Ackers.

(FN 206) Ein Pächter reichte 1 ½ Ohm von einem½Acker, zwei andere dieselbe Menge von 1 Zweiteil. Ein Pächter gab 1Ohm,6 Maß von einem Vierzel, ein anderer 1 Ohm, 3 Maß von einemZweiteil.

(FN 207) Von der Gesamtabgabenmenge in Höhe vonfast 60 Ohm Maß (2 Fuder, 20 Ohm, 3 Maß) wurden 15,5 Ohm (ca. 22,7 %)in ungekelltertem (ungedrott) Wein abgegeben.

(FN 208) ABR, H 2359 zum Jahr 1546.

(FN 209) Ein Ohm Zins werden sowohl von einemganzen Acker, einem halben Acker als auch von einem Vierzel fällig. Diefälligen Zinse konzentrieren sich aber sowohl bei 1 Acker (4 Nennungen)als auch ½ Acker (15 Nennungen) auf ½ bzw. 1 Ohm, während bei einemVierzel Reben (11 Nennungen) zwischen 4 Maß und 1 Ohm als Zinsabzuliefern waren.

(FN 210) In der Flur am Wasen waren von ½ Acker Reben einmal ½ Ohm, ein andermal 1 Ohm Wein bzw. von 1 Vierzel 6 Maß zu zinsen. Von ½ Acker Reben im Steffans felde waren in einem Fall 1 Ohm, in zwei anderen Fällen 3 Maß Zinswein abzuliefern. In der Flur uff derrot lande (uff dem radlande, auff dem rode lande, uff der rott lande) waren von ½ Acker zweimal 2 Maß und einmal ½ Ohm zu liefern, während 1 Vierzel dort 6 Maß Zins erbringen mußten.

(FN 211) Die Pfennig- und Weinzinse in Barr trugender Edelherr Wolf von Andlau von der Abtei zu Lehen. Vor demStraßburger Amtmann Bernhard Kerders als Vertreter der Herrschaft Barrund dem Barrer Schultheißen Hanns Botzer in Anwesenheit der Zinsleuteund weiterer Zeugen wurde am 2. Oktober 1570 eine Erneuerung derPfenning-und Zinsweine vorgenommen (ABR, H2355 zum Jahr 1570).

(FN 212) Zur Herkunft und zum Verbreitungsgebietder Bezeichnung ,Trotte' siehe Alanne, Weinbauterminologie S. 85 und212f. Nach Bassermann-Jordan 1, S. 57 ist die Tatsache, daß deutscheWeinausdrücke gebraucht werden, Anzeichen für eine fehlende römischeTradition im Weinbau dieser Gegend.

(FN 213) ABR, H 2401. Sie wird in einem Zinsverzeichnis des 15. Jahrhunderts als trotthus bezeichnet.

(FN 214) Der im Jahr 1576/1577 genannte drottknecht halfden vier Zehntknechten bei der Vereinnahmung der Zehnt-und Pachtzinse.Die genannten Knechte erscheinen als Lohnempfänger in der Auflistungder Herbstkosten (ABR, G 1546).

(FN 215) ABR, H 2401.

(FN 216) ABR, H 2359 zum Jahr 1546. Die abteieigene Kelter brachte 15 Ohm Zehntertrag ein. Von den Kosten der gemeinen drottbezahlte die Abtei 1501/1502 ungefähr ein Drittel, dafür war sie daranertragsmäßig mit 4 Fuder und 21 Ohm beteiligt (ABR, H2401).

(FN 217) Vgl. Gestermann S. 314 zum Kelterzwang inBanntrotten, zur Einrichtung von eigenen Keltern der Elsässer Winzer im16. und17. Jahrhundert und den Gemeindekeltern für arme Winzer. Vgl.Christoffel, Geschichte S. 114 zur Stiftsbannkelter von St. Maximin.Vgl. Clemens, Weinwirtschaft S. 94 zu den Kelteranlagen im Raum Trier.

(FN 218) Vgl. zum Kelterzwang und den sich daraus ergebenen Streitigkeiten im Neckargebiet Schmitt, Weinbau S. 110ff.

(FN 219) Rest, Archivalien Nr. 135 vom Jahr 1460.

(FN 220) ABR, H 2379 fol. 20 und 61v. zum Jahr 1396. Hier auch ein Hinweis auf die Kestenholzer Badestube von 1393.

(FN 221) Zu den Vorteilen des Teilbaus für die Herrschaft siehe Spieß, Teilpacht S. 228, 234 und 236.

(FN 222) Im Aufgabenkatalog des Abteischaffners aus der Mitte des 16. Jahrhunderts heißt es: "[...] soll man zum theyl zum besten man mag verlyhen".Mit anderen Worten, man entschied je nach Lage der Dinge, welchePachtart man im vorliegenden Fall anwandte (ABR,G 1547 vom Jahr1547).

(FN 223) Bassermann-Jordan 2, S. 918. Zum Zweite(i)l als Flächen- bzw. Feldmaß siehe Alanne, Weinbauterminologie S. 132.

(FN 224) Vgl. dazu Matheus, Weinbau zwischen Maas und Rhein S. 521 zu Parallelen im rhein-moselländischen Gebiet.

(FN 225) Siehe oben Anm. 130.

(FN 226) Spieß, Teilpacht S. 229; Bauer,ProblemeS. 248; Vgl. Clemens, Weinwirtschaft S. 99 zur dominierendenAbgabenform der Drittelpacht im Raum Trier im 15. Jahrhundert.

(FN 227) ABR, G 1546.

(FN 228) Spieß, Teilpacht S. 229, 231.

(FN 229) Bauer, Probleme S. 248; Spieß, Teilpacht S. 231.

(FN 230) 1454 verpachtete der Andlauer Schaffner Jacobus Zaberner im Auftrag der Abtei einen Wingert an Balburn berge an der banscher. Der Pächter mußte zur Zeit des Herbstens jährlich ½ Ohm ewiges Weingeld abliefern und den Weinberg in gutem buwe halten nach landes recht (ABR, H 2382 vom 8.3.1454).

(FN 231) Als das Kloster St. Agnes in Straßburg am 2.7.1388 dem Cuntz Tryppoludey ein halb(e)n acker reb(e)n gelegen zu Andelah andem vogelsangeverpfändete/verpachtete, wurde nicht nur festgehalten, daß Cuntz derAbtei Bodenzins zahlen, sondern er auch denWeinberg in gutemZustandhalten mußte (also ma(n) solich gut mugelichun(d) billich(e)n hab(e)n un(d) halt(en) sol) und ihn nicht weiterveräußern durfte (ABR, H 3066(27).

(FN 232) In einer Zinsaufstellungaus(Mittel-)Bergheim, welche die Abtei 1411 dem Straßburger BischofWilhelm II. von Diest (1394-1439) zukommen ließ, hieß es bezüglich derBaupflicht der Pächter: [...] und soll es in guetem bauw halten, alßman dem drittheyl guot soll halten bzw. [...] soll er bauwen ingewonlichem buwe als recht ist. Auch bei den Zeitpachtverträgen findet sich im 15. Jahrhundert die Klausel, daß das Gut in gewonlichem buwe,als reht ist,gehalten werden soll (ABR, G1302). Die von Spieß erwähnte Vorschrift,daß das Teilgut nicht in einem schlechteren Zustand zurückzugeben,sondern eher verbessert werden sollte, findet sich in AndlauerQuellen nicht (Spieß, Teilpacht S. 232).

(FN 233) ABR, H 2354. Neben der ÄbtissinMariaMagdalena Rebstock (1570-1610) waren der Abteischaffner JohannJacob Ergerssheim und der Abteischultheiß Peter Schneider, derAbteiamtmann Dieboldt Grosser, der Andlauer Schultheiß Claus SimeonHeymburger und der kaiserliche Notar Niclas Reimboldt anwesend.

(FN 234) In Andlau waren das Viertel und dasSester das gebräuchliche Getreidemaße. Davon zu unterscheiden ist dasVierzel, das in Andlau eine Teilgröße des gängigen Flächenmaßes desAckers war. Als Faßmaß für Wein wurden dagegen stets Fuder, Ohm und Maßbenutzt. Vgl. dazu Hellwig , Weinbauterminologie S. 93, 154, 182,219und 249.

(FN 235) ABR, H 2391. Auch 1577 beklagte derSchaffner die Kosten, die der Lade- und Fuhrlohn des 76er Zinsweinesaus Scherweiler verursachten (ABR, G 1546).

(FN 236) ABR, H 2391 zum Jahr 1575. 1577 nahm derKestenholzer Schreiber Bartholomeus (im selben Verzeichnis auch Atmanngenannt) Zinszahlungen (Acker 24) in Empfang. Zinsablieferungen inKestenholz sind auch in den kommenden Jahren immer wieder belegt (ABR,H 2392 zum Jahr 1585; ABR, 2392 zum Jahr 1589 und ABR, H 2394 zu denJahren 1597-1600). Kestenholz (Châtenois) war über die Inkorporationdes Klosters Hugshofen (Honcourt) an Andlau gekommen. Es sind zwarReben genannt und die Abtei Andlau verfügte hier über ein Gut,von demPfennigzins einging, Weineinkünfte erwuchsen der Abtei ausKestenholz aber nicht. Während die Scherweiler Winzer die der AbteiAndlau zustehenden Weinzinse in die gemeinen büttenzahlten, kamen sie ihren Verbindlichkeiten gegenüber den alten Zehnt-und Zinsherren, namentlich den Domherren sowie den Klöstern Altdorf undSt. Martin im Hugshofener Hof in Kestenholz nach. Vgl. dazu dasKartular von Schlettstadt und Kestenholz von 1350-1498 (ABR, H 2379).

(FN 237) ABR, H 2391 zum Jahr 1569-1570 und ABR, H2392. Zur Wirtschaftsbedeutung des Brüderhofes (Cour des Frères) vgl. Livet/Rapp,Histoire S. 287 und 300.

(FN 238) Der Pächter des Ackers 25 gab 1575 an,den jährlichen Zins dem Schaffner zu St. Johann in Schlettstadt zubezahlen (ABR, H2391).

(FN 239) Der Zinsmann des Ackers 174 kündigte 1575die Lieferung seines Zinses in Kestenholz an. Der Meier notierte späterden Eingang der Lieferung (ABR, H 2391 zum Jahr 1575).

(FN 240) Die Abtei legte die Zinstage fest, diePächter beglichen ihre Schuld in einem Zeitraum von ca. fünf Tagen vorbzw. fünf Tagen nach diesem Termin (ABR, H 2394).

(FN 241) 1577 heißt es: Geliefert den 17. Oktober 77 Cunradt Baldner deren schaffner zu Scherweiler.(ABR, H 2392). Oft wird in den Zinslisten vermerkt, daß ein Knecht dieLieferung vornahm. 1588 deutet sich an, daß manche Pächter (Acker 26und 142) ihre Pacht einem anderen mitgaben, der sie dann für sie beimSchaffner ablieferte (ABR, H 2392 zum Jahr 1588).

(FN 242) Entsprechende häufige Formulierungen inden Zinslisten, wie ,durch den Zinsknecht' geliefert, werden hier alsAbholung des Zinses interpretiert.

(FN 243) Claus Becke wird 1577 namentlich genannt (ABR, H2391). Auch 1584 ist ein Zinsknecht erwähnt (ABR, H 2392).

(FN 244) Am 2.10.1575 stellte der Meier lapidar zum Pächter des Ackers 130 mit: pracht sein knecht uff einem karch 3om(en) minus 4 maß (ABR, H 2391)

(FN 245) Wohl deshalb findet sich 1577 einVermerk, der eine Abweichung von dieser Regel festhält. EineZinszahlung (für Acker 95) sei durch Mathiß Boldestein den Buben in meinem abweßenuffgeschrieb(en) word(en) (ABR, 2391).

(FN 246) Beispiel ABR, H 2391 fol. 18r Acker 220 für das Jahr 1575.

(FN 247) Auch in Andlau werden 1575 namentlich 91Pächter aufgeführt, die verschieden große Weinäcker bebauten und ihrenWeinzins an die Abtei abführten. Der Verwaltung war aber nicht bekannt,ob diese klostereigen oder verpachtet waren bzw. ob Zehnrechte aufihnen ruhten. In der Überschrift heißt es: volgende reben zinsen inndiestifft, soll nachgesucht werden, ob dieselbige eigen (ABR, H 2354).

(FN 248) ABR, H 2391 zum Jahr 1577.

(FN 249) ABR, H 2394.

(FN 250) 1575 sagte eine Pächterin vor demSchaffner aus, daz stuckh reben, darvon die ½ ohm geet, niemals ind(er) hand(en) gehabt zu haben(ABR, H 2391 vom Jahr 1575). Dies läßt zwei Schlußfolgerungen zu. DerPächter war gestorben und seine Witwe hatte den Erbpachtweinberg nichtin Besitz nehmen können. Starb der Pächter, trat gewöhnlich seineEhefrau als tregerin in denPachtvereinbarung ein. Seine Pflichten, vor allem die Zahlung der Pachtgingen dann auf sie über. Mit ihrem Tod endete das Pachtverhältnis(ABR,H 2354). Die andere Möglichkeit ist, daß die Witwe einePachtabsprache verneinte und darauf hoffte, Recht zu bekommen, da keinPachtbrief vorhanden war.

(FN 251) Zilg Kremer aus Schlettstadt lieferte 9Maß Zinsab. Der Schreiber vermerkte, daß er zu ihm keinen Eintrag imZinsbuch finde. Er wollte nun nachforschen, warum Kremer den Zinsabgeliefert hatte (ABR, H 2391 zu den Jahren 1572-1576).

(FN 252) ABR, H 2392 zu den Jahren 1583-1589.

(FN 253) Die Äbtissin Adelheid vonGeroldseck(1342-1358) verlieh 1358 eine Hofstatt in Scherweiler demScherweiler Bürger Heintzen von Holtzheim gegen 8 ß Zins, die dieser anjedem Martinstag zu zahlen hatte. Heintzen mußte die Hofstatt in allen friheitten, rechtenn und gutengewonheitenbewahren, durfte die Rechtstellung des Hofes also nicht verändern unddas Gut nicht ungefragt mit Verbindlichkeiten belasten. Kam ermit derZinszahlung in Verzug, verfiel er dem geistlichen bzw- weltlichenGericht der Abtei. Wenn Andlau dies wünschte, konnte er auchaußergerichtlich zur Rechenschaft gezogen werden (ABR, H 2379 zum10.11.1358).

(FN 254) In einem Lehnsbrief vom Jahr 1566, derLehenswein in Marlenheim und Westhofen betraf, werden die Pflichten desLehnsmannes Lehnstreue, Hilfepflicht und Teilnahme am Lehnsgerichtgenannt. Revers des Jacob Hüffel: "[...] demstifft getruw und holt zu sein, iren schad(en) zu ware(n) und zuwenden, nutz und fromen zu werben und alleß daß zu thun, daß einverlehnter mann seinem lehen herrenn vonn sollich(er) seiner lehenweg(en) zu thun schultig, pflichtig und verbunden ist. Auch zu mantaggehorsam zu sein und recht zu sprechen, soofft unnd dick ich daßermanth unnd erfordtert würdt" (ABR, G 1545).

(FN 255) Zu den abtei-andlauischen Lehnsleutengehörten 1545 zunächst die Herren von Andlau (mit dem Volffischen undKollweyler Erblehen und dem Schultheißenamt in Andlau) dann aber nochzehn namentlich bekannte Lehnsleute, unter ihnen Friedrich Boelck zuGerstein, Hans Heinrich Löffel, Christoph von Wanges, Georg Jacob Bockhvon Erlenburg, Reinboldt Wezl von Marfilirz, Samsten von Landsberg,Hans akob Bolz von Altnau und Konrad Hoffwarth von Kriech(en) (ABR, G1545vom Jahr 1545).

(FN 256) ABR, H 2331 zum Jahr 1549

(FN 257) ABR, H 2335 zum Jahr 1574.

(FN 258) Friedrich von Wildberg hatte 1465 von Andlau u.a. zu Lehen in Aehenheim:[...] die gebreit reben aufffünffzehen oder sechtzehen aecker gebuwenunnd ungebuwen thundt vierpfundt Strasburgerpfennige unnd 3 ß gelts aufdem dinckhoff zuSalenthal) zu einem rechtenmannlehen (ABR, H 2339 vom17.9.1465). 1554 erfolgte eine inhaltlich gleiche Belehnung an BechtoldMünch (Munich) von Wildberg (ABR, H 2339) und 1572 an Wilhelm Münch(Munich) von Wildberg (ABR, AD, H2339).

(FN 259) ABR, H 2333 und 2334 zum Jahr 1494. 1559 werden verlehnte Weinflächen genannt (Spach 4, S. 182).

(FN 260) Wilhelm Münch von Wildberg hatte1575 Lehen in Erlesheim auf den hoff sant Richartin, nämlich 3 ½ OhmWein (ABR, H 2339 vom15.3.1575).

(FN 261) ABR, H 2368 Erblehensbrief von 1676: ÄbtissinMaria Magdalena Rebstock (1570-1610) verlieh Bernhardt Secleher einRebstück im Rechbühl; in der Kastelberger Pfründt- Ein weitererErblehnsrevers findet sich in (ABR, H 2369): Abtissin Maria verlieh ½Acker Reben im Rehenbühl.

FUSSNOTEN 262 - 318

(FN 262) ABR, H 2633 Nr. 6 vom 10.3.1323.

(FN 263) Im Jahr1347 kaufte der Abteischaffner Konrad Hagelstein ein Hofgut in Walff und nahm es vor dem Oberehnheimer Schultheißen mit eime halme aus der Hand der Verkäufer Rudolf und Cunze Mittelbus in seine als dar zu gewönlich und reht ist (ABR, H 2294). 1454 kaufte der Schaffner Jacobus Zaberner im Auftrag der Abtei Zinse in Westhofen von Lutz von Lampertheim. Im selben Jahr verpachtete er einen Wingert an balburn berge an der panscher (ABR, H 2382 vom 8.5.1454).

(FN 264) Im Jahr 1552 verhandelten der Andlauer Schaffner und der Ittersweiler Schultheiß Clauß Krämer im Wurtshuse zu Ittersweiler die Erneuerung der Andlau zustehenden Zinse in Ittersweiler und Reichsfeld (ABR, H 2382 vom Jahr 1552). 1588 zog der secretarius, der Schaffner Sebastian Wenger, die Getreidegülten in Walff ein (ABR, H 2383 und 2384).

(FN 265) 1570 stellten der Abteischaffner Niclas Reimboldt und der Scherweiler Meier Georg Günther die Wein-, Korn- und Pfennigzinsverzeichnis von Scherweiler zusammen (ABR, H 2383).

(FN 266) Vgl. Anm. 116.

(FN 267) ABR, G 1547 vom 10.12.1547.

(FN 268) Er reichte den fünf Bannwarten, dem Schulmeister, den vier Förstern, den drei Pförtnern und den Zweiern einen Imbis. Er bezahlte die Büttel (bütten).

(FN 269) Er entlohnte den Küfer, der sein eigenes geschirr brauchen sollte und nur den ablos belge (?) erhalten sollte. Die benötigten Reifen und Bänder wurden von der Abtei gestellt.

(FN 270) Er sorgte für die Bereitstellung des Meßweins (4 Ohm) und durfte dafür nur den guth frischen wein verwenden.

(FN 271) Beide Seiten, Abtei und Schaffner, mußten den geschlossenen Vertrag ein Jahr vorher kündigen, wenn sie ihn auflösen wollten.

(FN 272) 1570/1571 kam es zu einer erneuten Abwerbung des Schaffners durch die Herren von Andlau. Allerdings kündigte Niclas Reimboldt seinen Dienst ordnungsgemäß auf. Die Äbtissin Cordula von Krotzingen (1538-1572) wollte deshalb einen anderen tauglich(en) catholischen schaffner einstellen und favorisierte dafür einen Klosterschaffner aus Straßburg (ABR, G 1547).

(FN 273) 1520/1521 wird ein solches Handbuch erwähnt ([...] die ocht der Wyßelßperg unnd der schröter kosten diß jare mit allen wochentagen zu arbeyt(en) lut des hanndbuchs 30 Pfd., 9 ß, 3 d. (ABR; H 2402)), in das die Arbeitsgänge eingetragen wurden.

(FN 274) ABR, G 1547.

(FN 275) ABR, H 2401.

(FN 276) ABR, H 2401.

(FN 277) ABR, 1547 zum Jahr 1547

(FN 278) Der Merker ist nach dem Deutsches Rechtswörterbuch. Bd.9. Sp. 543 ein Aufpasser und Wächter bzw. ein Notar und Schreiber.

(FN 279) In (Mittel-)Bergheim wird der Merker Diebolt erwähnt, der die Klosterinteressen bei der dortigen Weinlese wahrnahm (uns(er) merger zu Bergheim im herbst).

(FN 280) Der Merker in Scherweiler bekam 1500/1501 insgesamt 12 Ohm Wein fur sin lon die zins in zü samelen (ABR, H 2401).

(FN 281) 1584/1584 werden die Meier in Zell und Nothalten genannt (ABR, H 2405).

(FN 282) Hier besaß die Abtei den kaiserlichen Dinghof mit dem vierten Teil des Ortszehnten und Ernennungsrecht des Schultheißen. Der Merker in Kintzheim erhielt einen Teil (?) seines Lohnes in Wein. Er bekam 1512 vom Kloster einen Betrag überwiesen, den er für Fuhrlohn in seinem Zuständigkeitsbereich verwenden mußte (ABR, H 2402). Wendling Metzing war offensichtlich in größerem Umfang bei der Zehnteinziehung in den andlauischen Zehntorten beteiligt. Er bekam drei Fester Reben in die v(er)ding, alß er die rebenn umb myn gnedige fraw zehent. Doch dies war nur eine seiner Aufgaben. Als Werkmann erhielt er für eine nicht beschriebene Tätigkeit, die angesichts der Höhe sich über mehrere Jahre erstreckt haben dürfte, 48 Pfd. und 6 ß sowie 13 Pfd. und 1 d in Roggen und Gerste und anderem bezahlt.

(FN 283) In Barr zahlte der Merker 1501 Klostergelder für die dort von der Abtei in Anspruch genommenen Küfer und Zimmerleute aus.

(FN 284) In Walff war 1500/1501 ein Martzolff Merker (ABR, 2401). Er nahm nicht näher genannteAufgaben bei der Getreideernte wahr (schurmerger).

(FN 285) ABR, H 2401.

(FN 286) ABR, G 1546 von 1576/1577.

(FN 287) Vgl. dazu Klock, Marlenheim S. 30f.; Barth, Rebbau 1, S. 142.

(FN 288) Zu ihnen Haemmerle, Verzeichnis S. 232.

(FN 289) Zu Löhnen und Gehältern im Weinbau vgl. Bassermann-Jordan 2, S. 799ff.

(FN 290) Er bekam insgesamt 4 Pfd., 16 ß und 4 d (ABR, 2401). Abgesehen von besonderen Vergünstigungen, die einem fest Beschäftigten zukommen mochten, betrug sein Tagessatz demnach ca. 4 d. Für offensichtlich besondere Küferarbeiten an 16 Tagen erhielt Meister Michael im selben Jahr 16 ß, also das Doppelte eines einfachen Küfers.

(FN 291) Der Küfer in Scherweiler bekam 1501/1502 insgesamt 10 ß Lohn. Der Küfer in Blienschweiler vereinnahmt für seine Tätigkeit binden und abzuloßenn 7 ß und 4 d.

(FN 292) ABR, H 2401.

(FN 293) Siehe dazu oben den Anteil des Eigenbaus am Gesamtertrag sowie Rebbau- und Herbstkosten 1500-1590.

(FN 294) Item Rebhansen do selbst, von dem win, so er von Heilgenstein in zweye herbste von Barr gefuhrte.

(FN 295) Er erhielt 1 Viertel und 4 Fester. Bei den Lohnaufwendungen wird er mit einem Lohn (zu lone) in Höhe von 12 ß geführt.

(FN 296) ABR, H 2405.

(FN 297) In St. Maximin war der Förster mit der Hut der Weinberge beauftragt (Christoffel, Geschichte S. 90 und 95).

(FN 298) ABR, H 2405.

(FN 299) ABR, H 2405.

(FN 300) ABR, H 2405.

(FN 301) Hansen dem phister zahlte die Abtei 1500/1501 ein Pfd. in Form von 3 ½ eln welch duch. Demselben (?) Hansen wurden im nämlichen Jahr 1 Pfd., 2 ß und 11 d zu lon gezahlt. Einem anderen Pfister wurden 8 ß für seine Tätigkeit vonn Martini untz uff winacht gereicht. Jacob, dem alten Pfister, wurden ausstehende Lohnzahlungen in Höhe von 17 fl überreicht. Der Pfister Martin erhielt für seinen Dienst von Weihnachten bis Johannis 3 fl 9 ß (ABR, H 2401). Vgl. Haemmerle, Verzeichnis S. 132.

(FN 302) Mathiß, dem Hofknecht, standen 1500/1501 für langjährige Lohnarbeit 34 fl, 5 ß und 7 d zu. Der neue (?) Hofknecht Jeronig wurde für ein halbes Jahr Dienst mit 4 ½ fl entlohnt (ABR, H 2401).

(FN 303) Der Jung-Schweinhüter bekam 1500/1501 am 11. November 3 ß Lohn, der Schweinehüter im Tal zu Andlau erhielt an Weihnachten 4 ß. Einigen anderen Schweinehütern wurden für 6 Wochen Dienst bis Johannis 20 d bezahlt. Der Kuhhüter strich für seine Arbeit bis Pfingsten 12 ß, 9 d ein. Der Viehmagd Margred wurden 17 ß Lohn ausgezahlt, Agneßen erhielt für die gleiche Tätigkeit einen Jahreslohn in Höhe von 7 ß.

(FN 304) Die Magd bekam 1500/1501 ein Pfd., 9 ß und 4 d, die Untermagd Elisabeth 1 Pfd., 7 ß und 4 d. Ottikar, unser schurmerger dochterlin kassierte im selben Jahr "zu lon und fur gedüch" 15 ß, 4 d.

(FN 305) Die Kochmagd Irmelm verdiente von Joannis bis Weihnacht 1 Pfd., 9 ß, 5 d. Margreden von Schlettstadt bekam von Weihnachten bis Johannis (als Viehmagd?) 1 Pfd., 10 ß und 2 d.

(FN 306) Seit 1512 wird in den Rechenbüchern nicht mehr zwischen Gesinde und Werkleuten unterschieden.

(FN 307) Dem Conrad Zimmermann wurden für eine ungenannte Tätigkeit 14 ß in taglon dis jar überreicht.

(FN 308) Dem Schlosser wurden für seine Tätigkeit (uff sein arbeit) 2 Pfd. ausgezahlt. Der alte Waffenschmied bekam seine 16 ß und 6 d in Form von 4 ½ Ohm Wein. Einem anderen Waffenschmied wurden 1 Pfd., 15 ß und 9 d laut Rechnung in Form von Zinsen und Wein erstattet.

(FN 309) Der Seiler aus Schlettstadt rechnete 1500/1501 gegen Rechnung 6 Pfd., 7 ß und 11 d ab.

(FN 310) 1504 wurden verschiedenen Werkleuten, wie etwa Küfer in Andlau, Barr und Schlettstadt in Tagelohn in Form von Geld oder Wein bezahlt. Der Ziegler erhielt einen Festpreis und Haffner, Schlosser und Schneider wurden uff arbeit entlohnt. Die Gesamtkosten für Werkleute beliefen sich auf 33 Pfd., 12 ß, 7 d (ABR, H 2401). Vgl. zu Taglohn, Akkord und Stücklohn Gestermann, Geschichte S. 313.

(FN 311) Herr, Bruchstücke S. 351f. zum Andlauischen Dinghof in Steinburg (Steingewircke), der von Hubleuten des Klosters Neuburg bewirtschaftet wurde und zum dortigen Recht des Andlauischen Schultheißen.

(FN 312) ABR, H 2401. Der Fronhof in Müttersholz war 1493 und 1577 verpachtet. In der Auflistung seiner Pertinenzen wird allerdings kein Wein genannt (ABR, H 2359).

(FN 313) Der 1500/1501 erwähnte Pförtner in Zabern, der ,nach alter Gewohnheit' seinen Lohn erhielt, nahm wohl die Pflicht der Abtei wahr, im Rahmen einer Vereinbarung ein Tor der Stadt mit zu bewachen.

(FN 314) Er wird 1500/1501 genannt. Ein Schreiber wird auch in der Abrechnung 1584/1585 erwähnt (ABR, H 2405).

(FN 315) Ketherin von Erthoffen erhielt 1500/1501 für eine unbekannte Tätigkeit 1 Pfd., 4 ß, 8 d. Jungfrau Magdalena 3 Pfd., 3 d Lohn.

(FN 316) Nach Wagner, Studien S. 458 lassen sich seit Mitte des 12. Jahrhunderts Andlauer Ministerialen erkennen, aber erst 1156 ist der abtei-andlauische Ministeriale Ritter Erbo von Wasselnheim (Wascelheim) zweifelsfrei als ministerialis nostre ecclesie genannt (Würdtwein, Nova 7, 184 Nr. 71). Die hohe Stellung Erbos zeigt sich, als er im Jahr 1165 der Äbtissin Mathilde (um 1165) und ihrer Kirche ein Gut übertrug (ABR, H 2294). Ob sein Bruder Gottfried, in der Urkunde als Vogt bezeichnet, zu dieser Zeit Vogt der Andlauer Kirche war, muß offenbleiben. Vgl. Herr, Frauenkloster Sindelsberg S. 105 Nr. 7 und S. 106 Nr. 8. Zur Zeit der Äbtissin Hedwig (um 1172 - um 1230) sind 4 Ministerialen genannt (ABR, H 2294).

(FN 317) Zu ihnen Wagner, Studien S. 463ff.

(FN 318) ABR, H 2401.

FUSSNOTEN 319 - 392

(FN 319) Zur Diskussion der mittelalterlichen Rebsorten siehe Matheus, Mosel S. 162.

(FN 320) Die Hohenburger Äbtissin Rilindis favorisierte sogar eine bestimmte Lage. Sie verfügte 1160, daß der Meßwein für den Hauptaltar nur von einem besonders guten Weingut in (Mittel-)Bergheim genommen werden sollte (Barth, Rebbau 1, S. 195 und 3, S. 92; Schreiber, Weingeschichte S. 33).

(FN 321) Bestallung des Schaffners (ABR, G 1547 vom Jahr 1547).

(FN 322) 1319 wird erstmals Rotwein in Andlau und (Mittel-)Bergheim genannt (UB Strassburg 3, 278 Nr. 918 vom 16.5.1319). Auch in einem Güter- und Zinsverzeichnis vom Ende des 14. bzw. aus dem 15. Jahrhundert (ABR, H 3066 (34 und 35) und ebd. 3067 (1)) wird Rotwein erwähnt. Vgl. allgemein dazu Barth, Rebbau 3, S. 19; Bassermann-Jordan 1, S. 126 und 370ff.

(FN 323) Vgl. Matheus, Weinbau S. 524 zum Auftauchen des Rotweins in den Rhein-Mosellandenim 14. Jahrhundert.

(FN 324) ABR, H 2368.

(FN 325) Martin/Lienhart 1, 588.

(FN 326) Eine solche Unterscheidung findet sich erstmals im 16. Jahrhundert in der Abteirechnung von 1503/1504 (ABR, H 2401).

(FN 327) ABR, H 2402.

(FN 328) Vgl. Matheus, Mosel S. 161. Zur geringen Verbreitung des Riesling im Elsaß Metz, Weinland S. 166f. Vgl. allgemein Matheus, Traubengeschlechter.

(FN 329) ABR, H 3066 Nr. 34.

(FN 330) Cuntzo Rüsse von Andlau verkaufte 1366 an Heinrich, den Summissar des Hohen Chores am Straßburger Münster, jährliche Einkünfte eines Ohms edlen Weißweins von einem halben Rebacker im Bann des Andlautals (Barth, Rebbau 3, S. 19). Vgl. Barth, Rebbau 1, S. 85.

(FN 331) Barth, Rebbau 1, S. 84. Zu ähnlichen Zehntstreitigkeiten in Gebweiler siehe Ehret, Weinbau S. 118ff.

(FN 332) ABR, H 2401.

(FN 333) ABR, H 2402.

(FN 334) Handwörterbuch zur Deutschen Rechtsgeschichte Sp.316 s.v. Bannwein. Vgl. Bassermann-Jordan 1, S. 588.

(FN 335) ABR H 2402. Auch 1520/15211521 wird die Bezeichnung hornung und meyen ban win erneut genannt (ABR, H 2402). Das Deutsche Rechtswörterbuch bezeichnet 'harung' als Verdingung bzw. Darangeld. Liest man den Begriff als "Hornung-Wein", so wäre dies eine im Februar zu entrichtende Abgabe (Deutsches Rechtswörterbuch, Bd.1, Sp. 1560f. s.v. 'hornung'. Nach Bassermann-Jordan 1, S. 469 ist der Maiwein als Würzwein anzusehen. Das Maigeld ist dagegen nach dem Deutschen Rechtswörterbuch. Bd.9. S. 30 eine im Mai fällige Abgabe.

(FN 336) ABR, G 1547 vom Jahr 1547. Der fill- und abloß-Wein wird auch 1576/1577 genannt (ABR, G 1546).

(FN 337) Zum Gesindewein, durch den Aufguß von Wasser auf die Trester und durch erneutes Keltern gewonnen, in Gebweiler vgl. Ehret, Weinbau S. 146. Vgl. zum Gesinde-, Trester- und Trinkwein auch Bassermann-Jordan 2, S. 841 und Alanne, Weinbauterminologie S. 135 und 163.

(FN 338) ABR, H 2404. Christoffel, Geschichte bezeichnet Füllwein als abgewandelte Bezeichnung für den Erfüllungswein, einen festen Weinzins innerhalb des Teilbaus. Müller, Deutschordenskommende S. 250 versteht unter Füllwein den Wein zum Nachfüllen der Fässer.

(FN 339) Barth, Rebbau 1, S. 328 zitiert den Schlettstadter Humanisten Jakob Wimpfeling, der 1507 ausführte: "[...] denn Wein von Kaysersberg oder Andlau, in einem irdenen Gefäß oder Holzbecher gereicht, ist dem Wein, der im Gebiet der Zorn oder des Kocherberges wächst vorzuziehen, mag dieser auch in einem Goldpokal funkeln". Barth, Rebbau 1, S. 285 beruft sich weiterhin auf den Dichter Theodor Reinhart, der den Andlauer Abteiwein überschwänglich lobte: "Wo bei Andlau auf dem Stein/ glüht im Gau der beste Wein/ und das Traubenblut/schmeckt den Nönnlein gut/ Benedikts Jünger flugs/ holten, was am Mönchberg wuchs/ Auch ist stets in ihren Tonnen/ Wolxheims edler "Horn" geronnen/ O Sankt Benedikt/ wie der Trank erquickt". Vgl. Barth Rebbau 2, 428 und 442 zum guten Ruf des Andlauer Weins im 16. bzw. späten 18. Jahrhundert. Zum dem der elässischen Weine allgemein siehe Pfleger, Zistercienser S. 141; Bassermann-Jordan 1, S. 150ff.

(FN 340) "Im J. 1540, wo man im August Weinlese hielt, waren die Trauben im Elsaß wie Meertrauben, Wein wie Malvasier und dessen viel". Im Bann von Andlau soll man in den Reben eine große Traube gefunden haben. Sie war "einer guten Ellen lang; sie hatte ein ritzrothen bart, also man ihn abschnidt, brocht man in gen Strassburg, zeigt in dem Raht u. vielen 100 Bürgern, den drug man gen Heidelberg u. schenkt in Pfaltzgraf Ludwig; der Pfaltzgraf schickt in gen Speir, schankte in Keyer Carlo" (Barth, Rebbau 3, S. 19).

(FN 341) ABR G 1547.0

(FN 342) Arnold, Weinbau S. 78.

(FN 343) Zur Rebenveredelung in Gebweiler in späterer Zeit siehe Ehret, Weinbau S. 78ff.

(FN 344) Barth, Rebbau 1, S. 319 und 2, S. 19: Das Bild "zeigt einen Weinpanscher und den Teufel. Letzterer sitzt mit dem Hinterteil auf dem Spundloch eines mit Holzreifen gebund[enen] Fasses. In seiner Linken hält er eine auf der Schulter liegende Gabel mit 2 gekrümmten Zinken, während er mit seiner Rechten einen Strick fasst, der um den Hals des Weinfälschers geschlungen ist." Barth, Rebbau 1, S. 119 interpretiert die Vögel in diesem Relief als Anspielung auf Stare als Rebschädlinge. Abbildungen des Frieses bei Forrer, frises Tafel X-XXIV.

(FN 345) Dazu gehörten nach Barth, Rebbau 1, S. 362 Schlettstadt, Ober-Ehnheim, Dambach, Rosheim, Börsch, Molsheim, Kenzingen und Ettenheim in Baden. Zu dem Problem der Weinverfälschungen in Straßburg siehe Bender, Weinhandel S. 56ff., zu solchen in Colmar Sittler, Weinbau und Weinhandel S. 202f. Zur Problemstellung allgemein Pferschy, Weinfälschung. Vgl. Bettina Pferschy-Maleczek, Weinfälschung.

(FN 346) ABR, G 1547. Vgl. zur Erinose bzw. Eriophyses vitis Müller, Weinbau-Lexikon S. 197f.

(FN 347) Matheus, Gefeuerter Wein S. 361.

(FN 348) Barth, Rebbau 1, S. 317. Vgl. ebd. S. 416-419 zum gefeuerter Wein in der weltlichen Herrschaft Andlau. Siehe auch die Karte der elsässischen Orte zwischen Straßburg und Colmar, in denen zwischen dem 14. und dem 17. Jahrhundert ,gefeuerter Wein' produzierte wurde, bei Matheus: "Gefeuerter Wein", un procéde de vinification S. 262.

(FN 349) Zur Bedeutung gefeuerten Weins in Straßburg Bender, Weinhandel S. 59. In späterer Zeit wurde gefeuerter Wein in Gebweiler Bauern-, Gesinde- und Kochwein' genannt (Ehret, Weinbau S. 138).

(FN 350) ABR, H 2401.

(FN 351) ABR, G 1546.

(FN 352) Auch die Hohenburger Äbtissin Rilindis verbrauchte 1160 ein Fuder Wein für kirchliche Zwecke (Schreiber, Weingeschichte S. 32f.).

(FN 353) Die Erntearbeiter in Walff erhielten 1 ½ Fuder, weitere 3 ½ Fuder wurden aus unbekannten Grund dem Jungherrn Arnold und Ritter Hartung von Andlau überlassen.

(FN 354) ABR, H 2401.

(FN 355) Auf Erlass des Straßburger Bischofs, der Mitte des 14. Jahrhunderts dem Abteileben wieder mehr Geltung verschaffen wollte, wurde betont, daß die Klosterinsassen die Klausur ohne Erlaubnis der Äbtissin nicht verlassen, an Festivitäten, die sich anläßlich von Turnieren oder Hochzeiten ergaben, nicht teilnehmen und sich auch in den Räumen, quae dicuntur drinke stuben, bei Androhung von Strafe nicht aufhalten durften (Bécourt, L'Abbaye (1927) S. 245).

(FN 356) Siehe Pfleger, Zistercienser S. 140 zu den diesbezüglichen Vorschriften des Generalkapitels. Vgl. Arnold, Weinbau S. 85ff. zu den Gepflogenheiten in den Deutsch-Ordensballeien.

(FN 357) Chmel, Regesta 83 Nr. 690 vom 13.7.1442.

(FN 358) Chmel, Regesta 122 Nr. 1095 vom 6.9.1442.

(FN 359) Zoll wurde auch bei Getreide- und Viehgeschäften (Pferde, Rinder, Schweinen, Mastschweine, Schafe) sowie Fischverkäufen (hannt, helbling, funen hering, strew buking) und sonstigen Kaufakten fällig.

(FN 360) Siehe Fußnote 159.

(FN 361) Schiedsspruch des Pfalzgrafen Friedrich I. (1451-1476) anläßlich des Zehntstreites (ABR, H 2320).

(FN 362) Chmel, Regesta 638 Nr. 6575 vom 11.6.1472.

(FN 363) Im Jahr 1004 hatte Kaiser Heinrich II. (1002-1024), wohl auf Drängen seiner Schwester, der Andlauer Äbtissin Brigida (nach 973 - nach 1024), der Abtei das Recht gewährt, an jedem Mittwoch einen öffentlichen Mark abzuhalten und den Warenzoll einzunehmen (Würdtwein, Nova 6, 154 Nr. 76 = Schoepflin, Als. dipl. 1, 148 Nr. 185 vom 1.7.1004). Vgl. dazu Bloch, Ueberlieferung S. 309f.; Clauss, Wörterbuch S. 41. Zu weiteren Königschutzbriefen siehe Deharbe, Richarde S. 53. Siehe auch die Karte der elsässischen Marktorte im 10. und 11. Jahrhundert bei Amman, Wirtschaftsgeltung S. 96. Vgl. Wagner, Studien S. 450f.

(FN 364) Vgl. ähnliche Tendenzen bei den Deutschordensballeien, die ebenfalls kein ausgesprochenes Fernhandelsnetz aufbauten, teilweise aber doch auch weiter entfernte Marktzentren (Ulm, Nürnberg, Frankfurt am Main) in Eigenregie mit Wein belieferten. Dazu Arnold, Weinbau S. 90.

(FN 365) ABR, H 2401 von 1501/1502 und 1502/1503 und ABR, H 2402 von 1520/1521.

(FN 366) Zu ihm und den Colmarer Handelsbeziehungen in die Schweiz siehe Sittler, Weinbau S. 203 und Waldner, Geschichtliches S. 157f. und 162. Vgl. allgemein zum Weinbau in Colmar Sittler, La viticulture und Sittler, Le commerce du vin.

(FN 367) In der Abrechnung von 1500/1501 ist mehrfach die Rede davon, daß die Abtei Wein nach dort und an einen anderen Marktort transportiert hatte und Kosten für Fuhrleute und Fuhrwerk angefallen waren. So entstanden Ausgaben in Höhe von 11 ½ ß, eim von Heiligenstein von eim enger win gen Straßburg zu furen in der messe, ein ander Mal wurden 15 ½ ß fällig, um an Nativitatis Marie (8. September) einen Enger Wein nach Straßburg zu bringen (ABR, H 2401 von 1500/1501). Auf dem Straßburger Weinmarkt kauften die Direkteinkäufer aus Metz, Köln, Dortmund, den Niederlanden, Frankfurt am Main, aus Nordhessen und Thüringen ein (Bender, Weinhandel S. 4). Vgl. auch Hertzog, Entwicklung (1900) S. 82. Zur Bedeutung Frankfurts und Kölns im Rahmen des elsässischen Weinexportes vgl. Fuchs, L'espace bes. S. 291ff. und 299ff. Zusammenfassend: Rothmann, Frankfurter Messe S. 375-381.

(FN 368) 1360 unterstützte die Stadt Straßburg die Bemühungen der Äbtissin, Zollfreiheit in Matzenheim zu erlangen und forderte eine Behandlung der Abteidame alß burgerin zu Straßb(urg) (ABR, G 1549 von 1360.

(FN 369) 1370/1380 mußten die Abteien und Klöster Andlau, Hohenburg, Ittenweiler (Itenwilre) und Eschau (Eschowe) 1 Quart ß Brückenzoll in Straßburg zahlen (UB Strassburg 4,2 S. 227 von ca. 1377/1380). Zur Kontrolle des Weinhandels durch die Städte in den Orten des Neckargebietes Schmitt, Weinbau S. 116ff. Zum Quart als Flüssigkeitsmaß Alanne, Weinbauterminologie S. 208.

(FN 370) Die curia der Abtei in Straßburg wird 1380 genannt (UB Strassburg 7, 349 Anm.2 vom 15.2.1380). Nach Schmidt, Gassen- und Häusernamen S. 95 befand sich der Hof von Andelo in der Kettengasse (ehemals Reisersgasse, heute Rue de la Chaîne ). Zur Nennung des Andlauischen Abteihofes in Straßburg im Jahr 1466 siehe Bender, Weinhandel S. 145; Pfleger, Kirchengeschichte S. 92. Zum 1561 in Andlauer Akten genannten Gürtlerhof in der Nähe des Straßburger Domes (ABR, G 1547) und seiner Bedeutung als allgemeines Weinlager siehe Livet/Rapp, Histoire S. 320. Vgl. Borries, Geschichte S. 230 zum Andlauer Absteigequartier im 18. Jahrhundert in der Schreiberstubgasse 8.

(FN 371) ABR, G 1543 die Zollbefreiung von 1425; Bécourt, L'Abbaye (1930) S. 171. Vgl. Clauss, Wörterbuch S. 35.

(FN 372) Vgl. Hertzog, Entwicklung (1900) S. 72.

(FN 373) Hertzog, Entwicklung (1900) S. 82. Zur Weinausfuhr aus Straßburg in den Jahren 1574 bis 1586 siehe Bender, Weinhandel S. 10. Vgl. Livet/Rapp, Histoire S. 287.

(FN 374) ABR, 2401.

(FN 375) ABR, H 2405. Den Angaben zur Folge wurde in diesem Jahr darüber hinaus keinerlei Wein auf den bekannten Märkten verkauft. Gleichwohl fiel in diesem Rechnungsjahr eine beachtliche Summe für Fuhrlöhne (85 Pfd., 16 ß, 10 d), wohl überwiegend Getreidefuhren, an.

(FN 376) 1500/1501 heißt es etwa: verkaufft etlichen Schwobenn (ABR, H 2401)

(FN 377) Nach Barth, Rebbau 1, S. 424 wurde Andlauer Wein nach Villingen ausgeführt und war 1649 auch in der Haushaltung des Abtes von St. Georgen im Schwarzwald anzutreffen. Zum Export elsässischer Weine in die verschiedenen Regionen des Reiches siehe ausführlich Ammann, Wirtschaftsgeltung S. 107ff. mit zahlreichen Karten. Siehe auch Ammann, Verbreitung; Himly, L'exportation; Militzer, Wirtschaftsleben S. 72ff.; Dollinge, La Hanse; Dollinger, Die Hanse. Auf Andlauer Weine wird in diesen Abhandlungen nicht eingegangen.

(FN 378) ABR, H 2402.

(FN 379) Livet/Rapp, Histoire S. 294.

(FN 380) ABR, H 2404.

(FN 381) Ein Abteikeller, in dem der überschüssige Wein eingelagert wurde, befand sich 1502 in Andlau und Kintzheim, 1505 ebenfalls einer in Barr (ABR, H 2401). 1580 heißt es unter den Ausgabenposten: Item damalen vor 3 ½ fuod(er) drinckwein auß der stiffkeller zu unterschidlich(en) malen in der gesündt keller getragen (ABR, H 2404). Offensichtlich hatte das Gesinde einen eigenen Raum für die ihm zugestandenen Weinrationen.

(FN 382) In einer Schlichtung, die anläßlich des Zehntstreites 1442 abgefaßt wurde heißt es: Man sagt, daß in dem tale zu Andela [...] fin und gut win an wachsse und deshalb die nyderlender oder frömden, so man dann nennt in disem lande geste, herkommen, um Wein zu kaufen (ABR, Fonds d'Andlau 39 J 109 vom 28.2.1442).

(FN 383) Der Weinschlag, in Andlauer Quellen Fudermaß genannt, galt ohne Berücksichtigung der Qualität für alle Weine einer Gemarkung. Nach jeder Weinernte wurde er festgesetzt. Er war aber nicht bindend. Der Preis des Weins wurde ausschließlich durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Der Weinschlag war ein Mindestpreis, "ein offizieller Mittelpreis, der bei etwaigen Umrechnungen von Weingülten in Geld als maßgebender Satz angenommen werden mußte" (Hertzog, Entwicklung (1900) S. 78; Gestermann, Geschichte S. 318f.). Zum Weinschlag in Gebweiler vgl. Ehret, Weinbau S. 135ff.

(FN 384) Nach Bassermann-Jordan 2, S. 1072 kostete im Jahr 1513 das Fuder Wein in Gebweiler 20 Pfd. Zu den Weinpreisen in Straßburg siehe Bender, Weinhandel S. 62f.

(FN 385) Aus dem Rechnungsbuch des Jahres 1512 ist zu entnehmen, daß 1 Fuder Rotwein 5 Pfd., 5 ß und 1 d Geld einbrachte, während der Fuder vin 3 Pfd. und 12 ß kostete. Der new win (4-6 Pfd.) und der furn win (5-6 Pfd.) waren dagegen etwas teurer.

(FN 386) Die aus Chroniken mitgeteilten Angaben zu Wetter, Ertragsmenge und Weinqualität können immer nur für einen mehr oder weniger ausgedehnte Region Anspruch auf Richtigkeit erheben, da sich die Mitteilungen teilweise völlig widersprechen. Vgl. dazu den Abschnitt "Jahrgänge, Witterung" bei Bassermann-Jordan 2, S. 847ff.

(FN 387) Rapp, Vorgeschichte S. 39f.

(FN 388) ABR, H 2402. Bassermann-Jordan 2, S. 974 bezeichnet das Jahr 1512 als ein nasses und unfruchtbares, das wenig Wein brachte, ganz anders das Jahr 1514, welches viel und guten Wein wachsen ließ. (FN 389) Die Angabe ergibt sich aus den im betreffenden Jahr getätigten Weinverkäufen.

(FN 390) Siehe weiter vorne den Abschnitt über Kellerbestände, Weinerträge, Verkauf und Verkaufserlös 1500-1590.

(FN 391) Rapp, Vorgeschichte S. 33.

(FN 392) Buszello/Blickle/Endres, Bauernkrieg S. 223f.

FUSSNOTEN 393 - 434

(FN 393) Auf die divergierenden Meinungen zur Frage eines Niedergangs und Aufschwungs und deren Periodisierung soll hier nicht näher eingegangen werden. Vgl. zum Thema Abel, Agrarkrisen. Vgl. hierzu auch Abel: Art. ,Agrarkrise' Sp.218-220. Abel geht auf den Weinbau des 16. Jahrhunderts nicht ein.

(FN 394) Die Summenangaben der nachstehenden Tabelle sind nicht immer zuverlässig. Teilweise lagen mehrere Rechnungsbücher mit unterschiedlichen Summenangaben vor. Für das Jahr 1575/1576 beispielsweise findet sich an anderer Stelle (ABR, G 1546) eine weitere Bilanz, die Äbtissin Maria Magdalena Rebstock (1570-1610) dem Straßburger Bischof Johann von Manderscheid-Blankenheim (1569-1592) zur Bestätigung vorlegte. Dieses Verzeichnis, was der kloster-andlauische schaffner in seiner 76er Jahrrechnung schuldig pliben, nennt u.a. folgende Beträge: Geldeinnahme 629 Pfd., 9 ß, 4 d, 1 h, 1 ½ Ortelin, Geldausgabe 538 Pfd., 10 ß, 4 d und einen positiven Saldo von 94 Pfd., 1 h, 1 ½ Ortelin. Nach Friedrich Freiherr von Schrötter: Wörterbuch der Münzkunde. Berlin Leipzig 1930, hier S. 475 ist Ortelin eine Straßburger Bezeichnung für den Vierteldenar und wird zuerst 1431 erwähnt.

(FN 395) ABR, G 1547 Brief vom 11.11.1566.

(FN 396) Zum Streit der Äbtissin Maria Magdalena Rebstock (1570-1610) mit dem Straßburger Bischof Johann von Manderscheid-Blankenheim (1569-1592) im Jahr 1573 siehe Hahn, Reformbestrebungen S. 81 und Bécourt, Réforme S. 331f.

(FN 397) Livet/Rapp, Histoire S. 326ff.

(FN 398) Am 11.10.1570 vollzog sich auf Initiative der Herren von Andlau eine erste protestantische Predigt des ehmaligen Diakons des Straßburger Münsters, Kaspar Weissmann, in der Kapelle zur hl. Barbara, die sich im Spital vor dem Spitaltor in der Stadtmauer befand (Clauss, Wörterbuch S. 41).

(FN 399) Siehe hierzu Rapp, Réformes. Siehe auch Bécourt, Réforme S. 110f. Zur Reformation der Familie von Andlau siehe Johann Adam: Evangelische Kirchengeschichte der elsässischen Territorien bis zur französischen Revolution. Strassburg 1928, hier S. 501-503.

(FN 400) Siehe dazu Hahn, Reformbestrebungen S. 47 und S. 102; Reichsland S. 31. Maria Madalena Rebstock (1570-1610) ging energisch gegen den Protestantismus vor. Sie verbot 1596, daß in der vor dem Städtchen gelegenen St. Andreaskirche und in Walff ein evangelischer Gottesdienst gehalten wurde. Die Herren von Andlau hatten in "ihren" Dörfern lutherische Pfarrer eingesetzt, so etwa in der Andlau inkorporierten Pfarrkirche zu Walff, in Düttlenheim, (Mittel-)Bergheim und Niederehnheim. Vgl. Spach 4, S. 178; Adam, Kirchengeschichte S. 5 und 11. Vgl. Hahn, Visitationen S. 514, 515 und 541 zu den Berichten der Straßburger über den angeblich verwerflichen Lebenswandel der Pfarrer in Andlau und Stotzheim in den 70er Jahren (1572 bzw. 1579).

(FN 401) Die Klöster Hohenburg, Niedermünster, Erstein und Saint-Etienne u.a. wurden reformiert. Zum Niedergang des Klosters Baumgarten in dieser Zeit vgl. Pfleger, Cistercienserabtei S. 512ff.

(FN 402) Kaiser Rudolf von Habsburg (1273-1291) ließ seinen Landvogt Friedrich gegen die Lutheraner in Andlau vorgehen und wies zur selben Zeit die Herren von Andlau an, die Rückkehr des evangelischen Predigers zu unterbinden. Sollten sie dem Gebot nicht nachkommen, sollten ihre Lehen eingezogen werden. Zum Predigtverbot in der Andlauer Spitalskirche siehe ABR, H 2320. Vgl. auch Deharbe, Crypte S. 232ff. und Bécourt, Réforme S. 113ff.

(FN 403) ABR, G 1545.

(FN 404) Angesprochen wurden eine befürchtete ,Aufweichung' der katholischen Feiertagsordnung und Exercitien, die unerwünschte Beerdigung von Lutheranern auf den bisher rein katholischen Friedhöfen und das ungewisse Schicksal der Kinder aus ,Mischehen'.

(FN 405) In der Schrift "Erhebliche ursachen, warumb ein predicant zu Andlow länger nicht zu duld(en) ist" werden 14 Punkten genannt (ABR, G 1545). So fürchtete man von katholischer Seite, daß die Duldung der Lutheraner dazu führte, daß die hl Gefälle für die Bezahlung evangelischer Prädikanten ausgegeben werden müßten, Katholiken zunehmend von Gerichts- und Ratstellen ausgeschlossen bzw. Lutheraner den Katholiken kein Geld mehr leihen würden.

(FN 406) Die Religionsstreitigkeiten mit den Herren von Andlau wurden erst 1604 unter Mithilfe Kaiser Rudolf II. (1575-1612) beigelegt (Rest, Archivalien 395, 402 und 403). Die wenigen Lutheraner, die nach dem Verbot des Kaisers in Andlau verblieben waren, wurden Ende 1600 mit seiner Hilfe ganz aus der Gemarkung vertrieben (Clauss, Wörterbuch S. 40). Vgl. Hahn, Reformbestrebungen S. 47 und 82.

(FN 407) Die Äbtissin versuchte 1576 dies mit dem Hinweis rückgängig zu machen, die Abtei sei in temporalibus dem Heiligen Römischen Reich und in spiritualibis dem Heiligen Stuhl in Rom unterstellt (Hahn, Reformbestrebungen S. 81).

(FN 408) Auffallend ist, daß der Abteischaffner 1573/1574 erstmals arabische Zahlen anstatt der bisher üblichen römischen verwendete.

(FN 409) In der Abteirechnung des Jahres 1584/1585 werden beachtliche Kosten für einen nuwen bauw und die darin befindliche obernstuben abgerechnet. Eine Vielzahl von Handwerkern und Bauarbeitern, Steinmetzen und -zermahlern, Kalklöschern, Zimmermännern, Maurern, Mörtelknechten und einem blatthauwer, Ziegelern und Mauersteinherstellern und Leuten, die Latten und Planken fertigten, wurden in Tages- und Stücklohn bezahlt (ABR, H 2405).

(FN 410) Die Stadt Andlau war seit 1432 von Mauern und Gräben umgeben. Vgl. Bécourt, Réforme S. 438f.; Clauss, Wörterbuch S. 40; Hotz, Handbuch der Kunstdenkmäler S. 9.

(FN 411) Der Destrikt mit Hof und Bann, die Wasser- und Weiderechte, die Allmendegüter, die Gerichtsbarkeit, die Schirmvogtei sowie die Ämter und Mühlen wurden seit 1380 mehrfach verpfändet. 1466 erfolgte die Lösung durch Äbtissin Susanne von Eptingen (1444-1479). Äbtissin Kunigunde von Reinach (1494-1537) hatte 1510 den Stadelhof der Stadt Straßburg samt Zubehör für 500 Goldgulden verpfändet, darunter einige Trotten und das Dorf Marlenheim. Das Pfand wurde 1510 als mit 5.000 Goldgulden lösbar angegeben (ABR, H 1367). Nach ABR, G 1367 mussten dafür 28.000 fl (1 fl = 15 Batzen = 60 xr) aufgebracht werden, davon allein 14.000 fl für den Stadelhof. Dass man sich schon in den 70er Jahren mit dem Kauf beschäftigte, zeigt eine Rentabilitätsrechnung des Stadelhofes aus dem Jahren 1570-1579. Möglich wäre, daß schon jetzt Geldmittel für die geplante Investition zurückgestellt worden sind. Die bischöfliche Erlaubnis zum Rückkauf erfolgte im Jahr 1581 (ABR, 1543). Zum Stadelhof Büttner, Besitz S. 21f.; Klock, Marlenheim S. 24; Bécourt, Réforme S. 10; Bécourt, L'Abbaye (1927) S. 51f. und Bécourt, L'Abbaye (1930) S. 297ff. und 639ff.

(FN 412) ABR, G 1547 zu 1571/1572.

(FN 413) ABR, H 2401 zu 1500/1501.

(FN 414) Wisplinghoff, Kosten und Erträge S. 295.

(FN 415) So verfügte die Abtei im Jahr 1500/1501 über Einkünfte aus Weizengülten und -zehnten in Walff, Roggengülten in Andlau, (Mittel-)Bergheim, Epfig, Ittersweiler, Müttersholz, Stotzheim sowie Zehnteinkünfte in Schlettstadt, Scherweiler, Steinburg (Steingewircke), Walff und Fabrie. Im selben Jahr flossen der Abtei Einkünfte aus dem Verkauf des der Abtei abgelieferten Roggens und Hafers zu, aus der Verpachtung von Gersten- und Haferbauerstellen, die samt der dazugehörenden Pferde und Schweine weggegeben waren (ABR, H 2401).

(FN 416) Kelter, Ursachen S. 55. Danach waren seit dem 14. Jahrhundert fallende Getreide- und Viehpreise zu beobachten, im Elsaß vor allem zwischen 1351 und 1375. Vgl. Rapp, Vorgeschichte S. 38f.

(FN 417) ABR, H 2401.

(FN 418) Von den insgesamt über 843 Viertel Getreide, überwiegend Gerste, Roggen und Hafer, die die Abtei aus Gülten, Zehnten, Pachtverträgen und einem kleinen Teil eigenbewirtschafteter Äcker zog, konnten noch im Jahr 1501 mehr als 508 Viertel (= 60,2%) veräußert werden. In den Speichern blieben 334 Viertel.

(FN 419) Rapp, Réformes S. 252.

(FN 420) ABR H 2401. Rapp, Réformes hat in seiner Darstellung leicht abweichende Fuder- und Pfundangaben errechnet.

(FN 421) Im Jahr 1512 wurden 1.046 Viertel Roggen erwirtschaftet. Davon sind 511 Viertel wieder veräußert worden. Die Einnahmen aus dem Roggenverkauf betrugen über 43 Pfd. und mehr als 536 Viertel blieben in den Kornspeichern zurück. An Gerste und Hafer wurden 325 Viertel und 1 ½ Fester verkauft, die Einnahme betrug 7 Pfd. und 12 ß. Der Gesamterlös aus der Getreidewirtschaft belief sich demnach auf 51 Pfd., 9 ß und 4 d. 1514 betrug die Roggenabgabe 473 Viertel, 5 Fester, was einem Geldbetrag von 49 Pfd., 11 ß und 7 ½ d entsprach. Da über 997 Viertel eingefahren wurden, verblieben mehr als 523 Viertel in den Speichern. Auch bei Gerste und Hafer überstieg der Ertrag von mehr als 378 Viertel die Ausgaben von 351 Viertel und ½ Fester (= 9 Pfd., 3 ß, 8 d) um 378 Viertel (ABR, H 2402).

(FN 422) Sie machten über 500 Viertel aus. 384 Viertel wurden weggegeben, so daß mehr als 121 Viertel im Depot verblieben.

(FN 423) An Roggen wurden mehr als 723 Viertel eingenommen, von denen über 41 Viertel im Depot blieben.

(FN 424) Von ca. 463 Viertel wurden 41 Viertel eingelagert.

(FN 425) An Hafer kamen mehr als 63 Viertel zusammen.

(FN 426) Von der Gesamtgetreideeinnahme von ca. 1.686 Viertel wurden 1.493 Viertel wieder weggegeben. Der Depotbestand der Abtei an Weizen, Roggen, Gerste und Hafer betrug mehr als 261 Viertel (ABR, H 2404).

(FN 427) ABR, H 2404.

(FN 428) Die Einnahme an Weizen beliefen sich auf 111 Viertel, von den 28 Viertel ausgegeben wurden. Von den Roggeneinnahmen in Höhe von 466 Viertel (Gült und Zehnt aus Epfig, Stotzheim, Walff, Büschen, Kogenheim, Bertzfelden, Zellweiler, Bolsenheim, Niederehnheim) wurden 213 Viertel wieder ausgegeben. Die Gersteeinnahmen ( 144 Viertel Gülte und Zehnt aus Walff, Zellweiler, Kogenheim, Büschen, Bolsenheim) wurden vollständig weggegeben, Die Haferernte erbrachte 239 Viertel aus Epfig, Stotzheim und Walff.

(FN 429) Der Verkauf der 83 Viertel Weizen erbrachte 165 Pfd. Geld, 218 Viertel Roggen wurden für 344 Pfd., 157 Viertel Gerste für 219 Pfd. veräußert.

(FN 430) 35 Viertel Roggen, 14 Viertel Gerste und 48 Viertel Hafer.

(FN 431) ABR, H 2405.

(FN 432) 1511/1512 wurden 107 Fuder als Zehnt vereinnahmt. Dieser Menge entsprach ein Geldwert von ca. 407 Pfd. Die Fuderpreise ergeben sich aus den entsprechenden Umrechnungen der Verkaufsangaben (siehe oben Kellerbestände, Weinerträge, Verkauf und Verkaufserlös 1500-1590).

(FN 433) Alle Angaben erfolgen in Fuder. Die Fuderangaben wurden jeweils abgerundet. Es wurden wenn nicht anders angegeben die Angaben aus den Rechnungsbüchern übernommen; die Summen sind (wegen ungenauer Kellerbestände?) nicht stimmig.

(FN 434) ABR, H 2401 zum Jahr 1500/1501.

FUSSNOTE 435

(FN 435) Hotz, Kunstdenkmäler S. 8f.

FUSSNOTE 436-462

(FN 436) Zur Diskussion der Ursachen und Folgen des Bauernkrieges sei aus der Fülle der Literatur genannt: Holstein, Bauern S. 95-101. Zum Bauernkrieg im Elsaß Blickle, Revolution S. 201-204; Baillet, guerre; Dollinger, Un aspect de la guerre; Wollbrett, La Guerre des paysans 1525; Bischoff, La Guerre des Paysans; Dubled, Aspects sociaux; Rapp, La guerre des paysans.

(FN 437) Kelter, Ursachen S. 660f. geht auf die wirtschaftlichen Schwierigkeiten und die Verschuldung elsässischer Bauern ein, behandelt aber fast ausschließlich die Lage der Bauern in der Getreidewirtschaft. Knod, Bauernkrieg S. 160; Nach Bischoff, guerre S. 278 waren der rasche wirtschaftliche Strukturwandel und die mißliche Lage der Kleinbauern, die von Steuern, Abgaben und Pachtzinsen gebeutelt wurden, die Ursache für den Bauernkrieg im Elsaß, den er als "Wendepunkt in einer Krisis des Bewusstseins und des Gewissens" definiert. Der wirtschaftliche Aspekt des Bauernkrieges wird betont in dem von Wehler herausgegebenen Sammelband: Der Deutsche Bauernkrieg 1524-1526. Siehe allgemein zur Problemstellung Rapp, Vorgeschichte S. 29, 31f.; Hahn, Reformbestrebungen S. 41; Bauer, Probleme S. 240; Buszello/Blickle/Endres, Bauernkrieg S. 83; Lenk, Dokumente S. 30ff.

(FN 438) Müller, Freiheit und Leibeigenschaft S. 255.

(FN 439) So klagten die Weinbauern in Hohatzheim 1525 Klagen über zu hohe Abgaben, die als wider christlich ordnung empfunden wurden. Doch ging es den Bauern nicht um die Beseitigung der an sich als selbstverständlich angesehen Abgabe, sondern um eine spürbare Reduzierung der als zu hoch empfundenen Pflicht (Vogt, Le poids des rentes S. 137).

(FN 440) Die Sühlinger Bauern baten 1525 in ihren Artikeln um Abschaffung des reglementierten bzw. verbotenen Weinausschankes (Lenk, Dokumente S. 64).

(FN 441) Zur schlechten Wirtschaftslage der Winzer am Neckar und ihre Beteiligung an den dortigen Protesten Schmitt, Weinbau S. 119f.

(FN 442) Dollinger, La guerre de paysans S. 6. Das Diarium des Eckard Wiegersheim, Bürgers zu Reichenweier, beschreibt die Situation eindringlich: Da trunken sie der Geistlich Wein und leerten das Kloster [...] den geistlichen [...] soffen sie ihren Wein aus und hielten seltsam Haus (Zur Geschichte des Bauernkriegs im Elsass S. 347f.).

(FN 443) Zum Jahr 1493 vgl. Haegy, Bauernkrieg S. 177; Heumann, La guerre des paysans S. 72 und Knod, Bauernkrieg S. 161. Zu Beginn des Jahres 1493 sammelten sich 200 bis 400 Bauern aus den Weinbaugemeinden Dambach, Epfig, Scherweiler, Andlau, Stotzheim, Nothalten, Kestenholz (Châtenois) und Soultz bei Molsheim und bildeten unter Führung des ehemaligen Bürgermeisters von Schlettstadt, Hans Ulmann, und des Bürgermeisters von Blienschweiler, Jakob Hauser, den Bundschuh von Schlettstadt. Zum Jahr 1517 vgl. Rapp, Réformes S. 409. Vgl. zur Bundschuhbewegung in Schlettstadt im Jahr 1493 und zu den Vorunruhen 1524 Franz, Bauernkrieg S. 56 und 141ff. Zum Bundschuh allgemein siehe Rosenkranz, Bundschuh.

(FN 444) Knod, Bauernkrieg S. 164; Dollinger, guerre S. 6; Franz, Bauernkrieg S. 141; Franz, Bauernkrieg (Aktenband) S. 200f.; Buszello/Blickle/Endres, Bauernkrieg S. 80.

(FN 445) Vgl. Haegy S. 179 zu vereinzelt verbrannten Klosterbibliotheken.

(FN 446) Der Bauernführer Zacharias Sengel ließ dem Rat der Stadt Straßburg wissen, daß er einen Meierhof der Abtei Ebersheimmünster nicht abbrechen oder abbrennen lassen wolle, sondern ihn zu verkaufen gedachte, wie man sonst gethan hätte (Virck, Correspondenz S. 144 Nr. 254 vom 5.5.1525); Hartfelder, Geschichte S. 73; Michel, Ulrich der XI. S. 149f. mit weiteren Einzelheiten zu den Klosterzerstörungen. Vgl. Wollbrett, Wasselonne S. 85.

(FN 447) Hartfelder, Straßburg während des Bauernkriegs S. 227.

(FN 448) Virck, Correspondenz S. 116 Nr. 203 vom 19.4.1525.

(FN 449) Der Marlenheimer Bürgermeister versuchte vergeblich, den Raub zu verhindern Er schrieb an die Bauern: Was der Mönch und Pfaffen ist, das trinken sie auch, und ist unsere freundliche Bitt an euch [die Bauern], ihr wollet euch nicht lassen das Hälmlein durch das Maul streichen und halten an einander als fromm Brüder (Hartfelder, Straßburg S. 231f.).

(FN 450) Die Oberehnheimer ließen die vielen Klosterleute und Adlige, die sich mit ihrem Hab und Gut hinter die Mauern geflüchtet hatten, nicht im Stich. Die Stadtherren ersuchten Straßburg um Hilfe. Am 19.5. wurde ein Angriff der Bauern erfolgreich abgewehrt.

(FN 451) Virck, Correspondenz S. 127 Nr. 228 mit Anm.1 vom 28.4. bzw. 2.5.1525; Hartfelder, Geschichte S. 73.

(FN 452) Nach Wollbrett, Wasselonne S. 85 waren Einwohner des Ortes Andlau im 'Ittenweiler Haufen' dabei.

(FN 453) Vgl. Heumann, guerre S. 156 zur Schutzfunktion der Stadt Straßburg, der sich auf die Klöster Hohenburg, Niedermünster, die Abtei Andlau aber auch über die Herren von Andlau erstreckte.

(FN 454) Virck, Correspondenz S. 144f. Nr. 256 und 257; Hartfelder, Geschichte S. 74.

(FN 455) Zum Kampf Herzog Antons von Lothringen, der im Mai 1525 nach Scherweiler und Dambach zog, um einem haufen bauern, so vom Kestenholz [Châtenois] am gepirg herabgezogen [...] desgleichen noch ein haufen das Moß von Schlettstadt herauskomen entgegenzutreten und vernichtend zu schlagen siehe Alter, Berichte S. 43ff.; Hartfelder, Straßburg S. 248f. Vgl. Atorf, Bauernkrieg.

(FN 456) Haegy, Bauernkrieg berichtet S. 180, daß die Bauern am 20.5.1525 in den Rebäckern zwischen Scherweiler und Kestenholz Stellung bezogen hatten. Herzog Anton von Lothringen habe in vier Stunden 7.000 Bauern niedergemacht und selbst 3.000 Mann verloren. Vgl. zur Schlacht Atorf, Bauernkrieg S. 25-28.

(FN 457) ABR, G 1302 vom 1.7.1525.

(FN 458) Rest, Archivalien 267 vom 28.1.1529. Aus der Korrespondenz der Äbtissin 1532 mit dem Straßburger Bischof Wilhelm von Honstein (1506-1541) geht hervor, wie die Andlauerin den Verfall des Klosterlebens, die Nichtbeachtung der Statuten und (Ordens-)Regeln beklagte, so daß sich Kaiser Karl V. (1519-1556) genötigt sah, die Abtei in Schutz zu nehmen und ihre Rechte und ihren Besitzstand zu garantieren. Schuld an der Misere war, wie der Herrscher betonte, die verfurische, falßhe luterusche und zwinglische ler und seckht, die allerorten im Heiligen Römischen Reich den christlichen Glauben, die Kirchensatzung und Ordnung bedrohe (Brief Karls V. (1519-1556) vom 12.7.1532 aus Regensburg (ABR, G 1544)).

(FN 459) 1521 bestätigt Karl V. (1519-1556) den Andlauern sämtliche Reichslehen. 1530 erteilt der Kaiser ihnen das Recht, alle baufälligen Häuser, die trotz Mahnung von ihren Besitzern nicht repariert wurden, an sich zu ziehen (Rest, Archivalien Nr. 272). Auch in den folgenden Jahren wurden die Andlauer von König Ferdinand I. (1531-1564) des Öfteren mit Privilegien bedacht (Rest, Archivalien Nr. 287-288a, 317-321. Vgl. ebd Nr. 326ff.). 1561 belehnt er den Erbritter Alexander von Andlau u.a. mit der Burg Andlau (Rest, Archivalien Nr. 322. Vgl. ebd. Nr. 331). Zu den Herren von Andlau im Bauernkrieg siehe Hartfelder, Geschichte S. 36 und 38.

(FN 460) Der Kaiser verzichtet auf seine Lehnsoberhoheit über das Andlautal. Fortan trugen die Herren von Andlau dieses Lehen von der Abtei. Äbtissin Maria Magdalena Rebstock bestätigte 1575 den Andlauern die Belehnung (Rest, Archivalien Nr. 341). Vgl. ebd. Nr. 367 zum Jahr 1583. 1621 ist Stadt und Tal Andlau mit der hohen und niederen Obrigkeit, Leute, Zwing und Bann, Zoll, Weg- und Ungeld in Tal und Stadt Andlau als kloster-andlauisches Lehen immer noch in den Händen der Herren von Andlau (Rest, Archivalien Nr. 424). Vgl. ebd. Nr. 429.

(FN 461) Der Straßburger Bischof verfügte über verschiedene Gerechtsame im Ort Andlau. Vgl. etwa die Präbendenstiftungen im Ort (UB Strassburg 7, S. 117 Nr. 396, ebd. S. 404 Nr. 1390 und ebd. S. 530 Nr. 1832) und die Testamentsverfügungen zugunsten der Straßburger Kirche (UB Strassburg 7, S. 63 Nr. 205, ebd. S. 105 Nr. 355 und S. 119 Nr. 400). Im Jahr 1555 belehnte Bischof Erasmus von Limburg (1541-1568) nach dem Tod des bisherigen Lehnsinhabers, des Erbritters Hans von Andlau, des kaiserlichen Statthalters im Oberelsaß verschiedene Herren von Andlau mit der Burg im Tal Andlau (Hoh-Andlau), darunter Battmorand, den bischöflich-straßburgischen Amtmann zu Rufach und Hans von Andlau, den kaiserlichen Rat zu Ensisheim (Rest, Archivalien Nr. 309). Zur Funktion der Stadt Straßburg als Schutzmacht der Herren von Andlau vgl. Hartfelder, Straßburg S. 232f.

(FN 462) 1554 stellte Ludwig, der Dauphin von Frankreich den Herren von Andlau einen Schutzbrief für deren Burgen Andlau und Walff aus (Rest, Archivalien Nr. 119).

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